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In Planung seit 2021: Kommt das zentrale Vermögensregister für alle EU-Bürger?

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Unter dem Schlagwort „EU-Vermögensregister“ kursiert seit einiger Zeit die Vorstellung, die Europäische Union wolle in einer gigantischen Datenbank sämtliche Vermögenswerte ihrer Bürger erfassen: von Bankkonten über Immobilien bis zu Gold, Kunst und Kryptowährungen.

In Blogs, Kanzlei-Newslettern und YouTube-Videos klingt das oft nach einem unmittelbar bevorstehenden „Totalregister“ mit direktem Zugriff auf das Privatvermögen jedes Einzelnen.

EU-Vermögensregister – was steckt wirklich dahinter?

Die Realität ist differenzierter: Es gibt tatsächlich seit 2021 ein politisches Projekt für eine europäische Vermögensdaten-Infrastruktur („EU asset registry“) — aber bislang keine verabschiedete EU-Verordnung, die ein zentrales, vollständiges Vermögensregister aller Bürger einführt. Stattdessen existieren:

  • eine umfangreiche Machbarkeitsstudie der EU-Kommission (veröffentlicht 2024), Machbarkeitsstudie 2024;
  • ein bereits beschlossenes EU-Paket gegen Geldwäsche (AMLR, AMLA-Verordnung usw.) mit Pflichten, Informationen zu bestimmten Vermögenswerten und hochpreisigen Gütern zu bündeln, AML-Maßnahmen 2023;
  • und eine andauernde politische und gesellschaftliche Debatte über Sinn, Grenzen und Gefahren eines umfassenden Vermögensregisters. Delors-Policy Brief

Im Folgenden ein Überblick entlang der gewünschten Punkte – inklusive einer ehrlichen Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Frage, wen ein solches System in der Praxis am stärksten treffen würde.

Wer hat das EU-Vermögensregister initiiert?

Politischer Ursprung im Europäischen Parlament

Der erste konkrete Schritt war kein „Geheimplan der EU-Kommission“, sondern ein offizieller Auftrag des Europäischen Parlaments: Am 3. Dezember 2021 schrieb die Kommission eine Machbarkeitsstudie aus. Diese Parlamentarische Anfrage 2024 zeigt, dass der Auftrag explizit auf Initiative des Parlaments erfolgte.

Das Projekt wurde an ein Konsortium unter Leitung des Centre for European Policy Studies (CEPS) vergeben. Unterstützt wurde die Idee von NGOs und Think Tanks — etwa dem Delors Centre — die Transparenz und Vermögens-Oversight als Mittel gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Korruption propagierten.

Rolle der EU-Kommission und der neuen Behörde

Die EU-Kommission hat den Auftrag übernommen und die Studie durchgeführt — betont jedoch, dass diese keine Verpflichtung darstelle, später tatsächlich ein Register einzuführen.

Mit dem neuen Rechtsrahmen im Bereich Geldwäsche wurde die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) geschaffen, teils als zentrale Aufsichts- und Koordinierungsbehörde der Mitgliedstaaten. Viele Kommentatoren sehen in AMLA eine mögliche technische Drehscheibe — zumindest für registerbasierte Daten-Abfragen.

Was wäre der Inhalt eines EU-Vermögensregisters?

Szenarien der Machbarkeitsstudie

Laut der offiziellen Studie von Juli 2024 werden drei verschiedene Szenarien untersucht — mit unterschiedlichen Intensitäten und technischen Umfängen:Diese Asset-Registry-Studie unterscheidet:

  • Szenario 1: Neue nationale Register für bestimmte Vermögensarten — und Verknüpfung auf EU-Ebene.
  • Szenario 2: Bereits existierende nationale Register werden über ein zentrales EU-Zugangsportal vernetzt.
  • Szenario 3: Tatsächlicher Aufbau eines zentralen, EU-weiten Vermögensregisters.

Als „relevant“ gelten nach der Studie insbesondere Vermögensarten, die häufig bei Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder komplexen Finanzstrukturen eine Rolle spielen: Diese Darstellung möglicher Vermögenswerte nennt Bankkonten, Wertpapierdepots, Immobilien und Grundstücke, Unternehmensbeteiligungen, hochpreisige Güter (Yachten, Flugzeuge, Luxusautos, Kunst), Krypto-Assets, Edelmetalle und Schließfächer.

Was davon existiert bereits?

Bereits heute gibt es auf EU-Ebene bzw. in vielen Mitgliedstaaten bestimmte Register bzw. Registerpflichten, die als Bausteine eines größeren Systems angesehen werden. Dazu zählen Transparenz- bzw. Beneficial-Ownership-Register (für wirtschaftlich Berechtigte von Unternehmen und Stiftungen), Kontenregister oder Zugang für Behörden zu Konten- und Transaktionsdaten, Grundbücher, Firmen- und Unternehmensregister, Wertpapierdepots etc.

Neu — und Teil des 2023/2024 beschlossenen Geldwäschepakets — sind erweiterte Meldepflichten für bestimmte hochpreisige Güter. Diese Veränderungen werden in der öffentlichen Debatte teils als „verdecktes Vermögensregister“ bezeichnet, auch wenn juristisch kein einheitliches Register existiert.

Zweck: Wozu das Ganze?

Offiziell werden drei Hauptziele angegeben:

  • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: Behörden sollen bei Verdachtsfällen leichter und grenzüberschreitend Zugriff auf relevante Vermögensdaten erhalten.
  • Bekämpfung von Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung: Durch Offenlegung und Transparenz sollen Vermögen, die über Offshore-Strukturen oder komplizierte Firmenkonstrukte verschleiert sind, transparent werden.
  • Durchsetzung von Sanktionen und Einziehung illegaler Vermögen: Gerade in Krisenzeiten — etwa bei Sanktionen gegen Oligarchen, Korruption oder organisierte Kriminalität — soll ein EU-weiter Überblick über Vermögenswerte helfen, Vermögen aufzuspüren, einzufrieren oder zu beschlagnahmen. Der Delors Brief 2022 verweist ausdrücklich darauf.

Manche Kommentatoren warnen jedoch, dass das Ganze mittel- bis langfristig zur Grundlage für neue Vermögens- oder Sondersteuern werden könnte — etwa als „Lastenausgleich 2.0“ oder als Instrument für Vermögensabgaben.

Stand Ende 2025: Wo stehen wir wirklich?

Feasibility-Studie abgeschlossen, aber kein Gesetzesentwurf

Die Machbarkeitsstudie wurde im Juli 2024 veröffentlicht. Die Asset-Registry-Studie 2024 zeigt klar, dass es sich um eine Untersuchung handelt — nicht um ein Gesetz.

Die Kommission wies in ihrer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage ausdrücklich darauf hin, dass die Studie keine automatische politische Entscheidung impliziere — und dass ein zentrales EU-Vermögensregister nicht Teil des 2021 vorgelegten AML-Gesetzespakets gewesen sei.

AMLR und AMLA wurden beschlossen — aber kein „Mega-Register“

Mit dem neuen Rechtspaket zur Geldwäschebekämpfung hat das Europäische Parlament 2023/2024 verschärfte Regeln beschlossen: darunter eine neue Verordnung zur Geldwäscheprävention (AMLR), eine Richtlinie, sowie die Gründung der AMLA. Das AML-Paket 2023 definiert Meldepflichten, Transparenzregeln und erweitert den Kreis der Verpflichteten.

Die AMLA nahm 2025 ihre Tätigkeit auf und soll nach und nach eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Koordination der EU-Geldwäschebekämpfung übernehmen. AMLA operational 2025 weist darauf hin.

Fazit zum Stand: Es gibt (noch) kein beschlossenes EU-Vermögensregister — aber eine wachsende Infrastruktur aus Registern und Meldepflichten, die in Richtung stärkerer Vermögens-Datenerfassung und -Überwachung weisen könnten.

Kritik am EU-Vermögensregister

Datenschutz, Grundrechte, Missbrauchsrisiken

Die meisten Kritikpunkte betreffen Grundrechte und Datenschutz: Ein zentraler Überblick über das gesamte Vermögen einer Person wäre ein starker Eingriff in Privat- und Eigentumsrechte — gerade im Zusammenhang mit sensiblen Daten wie Immobilien, Konten, Beteiligungen oder Kunst. Kritiker warnen vor Missbrauch: unbefugtem Zugriff (Hacker, Insider), politischer Zweckentfremdung oder späterer Nutzung zur Vermögensbesteuerung bzw. sogar Enteignung. Die TAE-Stellungnahme 2024 hebt diese Risiken hervor.

Auch technisch und administrativ ist ein umfassendes Vermögensregister ein enormes Unterfangen: Unterschiedliche nationale Registerstrukturen, Rechtsordnungen und Sprachen; Bewertung illiquider Vermögenswerte wie Kunst, private Unternehmen oder Sammlungen; ständige Aktualisierung und korrekte Verknüpfung — das alles erhöht Aufwand, Kosten und Fehleranfälligkeit. Schon die Machbarkeitsstudie nennt ein vollständiges zentrales Register für alle Vermögensklassen in der EU „operativ kaum realistisch“ und „rechtlich hochproblematisch“. Der Studienbericht 2024 sagt genau das.

Wie wahrscheinlich ist es, dass ein EU-Vermögensregister überhaupt kommt?

Man muss hier unterscheiden zwischen

  • einem engen, technisch-behördlichen Register-Netzwerk (Verknüpfung vorhandener Register, Hochpreisgüter-Meldungen, AMLA-Datenhub),
  • und einem maximalistischen „Total-Vermögensregister“ für alle Bürger und alle Vermögensarten auf EU-Ebene gespeichert.

Einschätzung (persönliche Bewertung, keine offizielle Prognose):

  • Technisches Register-Netzwerk mit Fokus auf Hochrisiko-Vermögen: Mittelfristig (bis ca. 2030) eher wahrscheinlich — schätzungsweise im Bereich von 60–70 %.
  • Vollständiges EU-Vermögensregister für alle Bürger und alle Vermögenswerte: Kurz- bis mittelfristig eher unwahrscheinlich — angesichts rechtlicher und technischer Hürden sowie der Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wahrscheinlich max. 20–30 % in den nächsten Jahren.

Diese Einschätzung basiert auf dem heutigen Stand (Studie, AML-Paket, politische Debatte). Je nach politischer Großwetterlage — etwa bei Finanzkrisen, großen Korruptionsskandalen oder Staatsverschuldung — könnte das Tempo jedoch beschleunigt oder wieder gebremst werden.

Trifft ein Vermögensregister am Ende vor allem „die Kleinen“?

Wen das Register laut offiziellen Zielen erfassen soll

Formal liegt der Fokus auf großen, womöglich verschleierten Vermögen: Offshore-Strukturen, komplexe Firmenkonstrukte, Beteiligungen, Immobilien, Vermögen im Ausland — also auf Vermögenden, die häufig den Schutz von Transparenzregeln umgehen. Der Delors Brief nennt das explizit.

Auch das Gesetzgebungspaket sieht Schwellen und Kriterien vor — etwa Meldepflichten für hochpreisige Güter und für Personen mit wirtschaftlichem Eigentum. Der AML-Beschluss 2024 beschreibt, dass Transparenzregister und Zugriffe auf Eigentümerdaten neu organisiert werden.

Warum in der Praxis andere betroffen sein könnten — und wer durchrutscht

Erfahrung mit bestehenden Geldwäsche- und Transparenzregelungen zeigt: Compliance- und Meldepflichten belasten oft nicht nur Großverdiener, sondern auch mittlere oder kleinere Vermögen — über Bürokratie, Bankprozesse und Risikomodelle der Institute. Manche Kommentatoren sehen daher die Gefahr, dass vor allem Kleinsparer, Mittelstand oder Mittelschicht indirekt stärker betroffen sind als Superreiche. Dieser Estably Kommentar warnt vor dieser Verteilungswirkung.

Große Vermögen — z. B. Firmenbesitz, Beteiligungen, Immobilienportfolios — haben oft Möglichkeiten zur Verschleierung oder Umgehung: Trusts, Holdinggesellschaften, Auslandsgesellschaften, verschachtelte Strukturen. Diese könnten selbst mit einem Register schwer oder gar nicht abgebildet werden. Insofern ist die Wahrscheinlichkeit hoch (geschätzt ca. 60–80 %), dass ein erheblicher Teil großer Vermögen unvollständig oder gar nicht erfasst wird — während für Kleinsparer schon die neuen Pflichten spürbar werden könnten.

EU-Vermögensregister: Realisierung fraglich

Das EU-Vermögensregister ist derzeit mehr Projekt und Debatte als Realität. Die EU baut mit dem AML-Paket, der neuen Behörde AMLA und einer wachsenden Infrastruktur aus Registern und Meldepflichten eine Grundlage, die Behörden künftig ermöglichen könnte, Vermögensstrukturen besser nachzuvollziehen — insbesondere bei großen und grenzüberschreitenden Vermögen.

Ob daraus ein vollständiges, zentrales Register aller Vermögenswerte aller Bürger wird, ist derzeit aus juristischen, technischen und politischen Gründen eher fraglich. Ein realistischeres Szenario ist eine schrittweise Ausweitung und Verknüpfung einzelner Register — ein „Vermögensdaten-Netz“ statt einer einzigen Mega-Datenbank.

Für die politische Diskussion bleibt entscheidend:

  • Wie werden Grundrechte und Datenschutz konkret geschützt?
  • Wer hat Zugriff — nur Strafverfolger oder auch Steuerbehörden, Sozialbehörden, womöglich perspektivisch weitere Stellen?
  • Wie wird verhindert, dass die Regeln in der Praxis vor allem diejenigen treffen, die sich am wenigsten wehren können — und nicht jene, gegen die sie eigentlich gerichtet sein sollen?

Diese Fragen werden darüber entscheiden, ob ein Vermögensregister als legitimes Instrument gegen Finanzkriminalität akzeptiert wird — oder als weiterer Schritt zum „gläsernen Bürger“ wahrgenommen wird.

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