Makleralleinauftrag: Immobilienmakler einfach oder qualifiziert beauftragen
Der sogenante Alleinauftrag ist die Regel, wenn ein Immobilienmakler beauftragt wird. Diese Vereinbarung sichert dem Makler für eine bestimmte Zeit lang das alleinige Recht zu, einen Käufer für die Immobilie zu finden.
Beim qualifizierten Alleinauftrag darf der Eigentümer auch nicht „mithelfen“, um die Käufersuche zu beschleunigen. Präsentiert der Eigentümer unerwartet doch einen Käufer, wird der Makler nicht auf seine Provision verzichten wollen und muss dies auch nicht.
Ein Makler muss mit vielen Interessenten kommunizieren, verhandeln und sich vor Ort treffen. In vielen Fällen kommt naturgemäß kein Kauf zustande, und der Makler hat umsonst Arbeitszeit und Auslagen (für Fahrten, Schriftverkehr etc.) verbraucht.
Wer Firmen oder Selbstständige beauftragt, muss anteilig immer auch das Drumherum zahlen, zum Beispiel Buchhaltung und Kundenakquise, und nicht nur die pure Arbeitszeit, die für einen selbst aufgewendet wurde.
Mit dem Alleinauftrag sichert sich der Makler für einen festgelegten Zeitraum das alleinige Recht zu, die Immobilie zu vermitteln. Sonst müsste er damit rechnen, dass sogar, wenn er einen Käufer findet, ihm jemand anderer knapp zuvorkommt und er sogar im Erfolgsfall (Käufer gefunden) leer ausgeht.
Jeder etablierte Immobilienmakler wird auf einem Alleinauftrag bestehen, statt sich auf einen allgemeinen Auftrag ohne jede Exklusivität einzulassen.
Wurde ein (nicht qualifizierter) Alleinauftrag vereinbart, darf der Eigentümer bei der Käufersuche helfen. Findet er vor dem Makler einen Käufer, entgeht dem Makler die Provision.
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag – der für den Makler vorteilhaftesten Variante – darf der Eigentümer weder parallel andere Makler beauftragen noch selbst suchen; beziehungsweise ist die Maklerprovision auch dann fällig, wenn der Eigentümer selbst fündig wurde.
Üblich sind bis zu 12 Monate Laufzeit. Nach Ablauf endet der Vertrag automatisch, ohne dass gekündigt werden muss.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Maklervertrag bei Untätigkeit oder anderen Pflichtverletzungen fristlos zu kündigen.
In der Praxis wird es aber nicht so leicht sein, dem Makler Untätigkeit oder andere Pflichtverletzungen nachzuweisen.
Daher sollte ein Maklervertrag nicht leichtfertig gekündigt werden.
Wir arbeiten gelegentlich vertrauensvoll mit Immobilienmaklern zusammen, etwa beim Ankauf von Häusern und Wohnungen.
Kunden von Meine-Renditeimmobilie zahlen allerdings selbst keine Maklerprovision.
Die Perspektive des Maklers verstehen
Allgemeiner Auftrag, Alleinauftrag, qualifizierter Alleinauftrag
Vertragsdauer des Maklervertrags
Provisionsfreier Kauf von Meine-Renditeimmobilie