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Nutzen-Lasten-Übergang beim Immobilienkauf – Zeitpunkt, Steuern und Praxisfragen

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Der Nutzen-Lasten-Übergang beim Immobilienkauf ist ein zentraler rechtlicher und wirtschaftlicher Zeitpunkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird. Er entscheidet darüber, ab wann Käufer oder Verkäufer die Vorteile einer Immobilie nutzen dürfen – und gleichzeitig ab wann sie die damit verbundenen Kosten, Risiken und Pflichten tragen müssen.

Nutzen-Lasten-Übergang meist vor Grundbucheintragung

Besonders relevant ist der Nutzen-Lasten-Übergang für Fragen rund um Grundsteuer, Mieteinnahmen, Renovierungen, Versicherungen, Steuerrecht und Haftung. Da er regelmäßig nicht mit der Grundbucheintragung zusammenfällt, entstehen hier oft Missverständnisse und Streitigkeiten.

Nicht der Eigentumsübergang im Grundbuch, sondern der Nutzen-Lasten-Übergang bestimmt in vielen Fällen, wer wirtschaftlich „Herr der Immobilie“ ist.

Was bedeutet der Nutzen-Lasten-Übergang?

Der Nutzen-Lasten-Übergang beschreibt den Zeitpunkt, zu dem beim Immobilienkauf:

  • die Nutzungen (z. B. Eigennutzung, Mieteinnahmen) auf den Käufer übergehen
  • die Lasten (laufende Kosten, öffentliche Abgaben, Pflichten) vom Verkäufer auf den Käufer wechseln
  • das wirtschaftliche Risiko (Gefahrübergang) auf den Käufer übergeht

Rechtlich angelehnt ist dieses Konzept an den Gefahr- und Lastenübergang gemäß § 446 BGB. Beim Grundstückskauf wird dieser Zeitpunkt jedoch regelmäßig vertraglich im Notarvertrag konkret festgelegt.

Wann erfolgt der Nutzen-Lasten-Übergang?

Der genaue Zeitpunkt hängt vom Kaufvertrag ab. In der Praxis haben sich mehrere Varianten etabliert.

Übergang mit Kaufpreiszahlung

Am häufigsten wird vereinbart, dass Nutzen und Lasten mit vollständiger Kaufpreiszahlung auf den Käufer übergehen. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Verkäufer weiterhin:

  • laufende Kosten
  • Verkehrssicherungspflichten
  • das Risiko zufälliger Schäden

Übergang vor Kaufpreiszahlung

In Einzelfällen erfolgt der Nutzen-Lasten-Übergang bereits vor der Kaufpreiszahlung, etwa bei früherer Übergabe. Dies ist rechtlich zulässig, birgt jedoch erhöhte Risiken – insbesondere für den Verkäufer.

Übergang unabhängig von der Grundbucheintragung

Der Nutzen-Lasten-Übergang ist nicht identisch mit dem Eigentumsübergang. Letzterer tritt erst mit Eintragung im Grundbuch ein, häufig Wochen oder Monate später.

Grafische Darstellung: Zeitlicher Ablauf

Kaufvertrag Nutzen-Lasten-Übergang Grundbucheintragung

Nutzen-Lasten-Übergang und Steuerrecht

Auch steuerlich spielt der Nutzen-Lasten-Übergang eine entscheidende Rolle. Das Finanzamt stellt häufig auf den wirtschaftlichen Übergang ab – nicht auf die Grundbucheintragung.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist zeitanteilig demjenigen zuzurechnen, der die Immobilie wirtschaftlich nutzt. Ab dem Nutzen-Lasten-Übergang ist dies regelmäßig der Käufer, auch wenn der Grundsteuerbescheid formal noch an den Verkäufer gerichtet ist.

AfA und Einkünfte

Bei vermieteten Immobilien beginnt die Absetzung für Abnutzung (AfA) aus steuerlicher Sicht regelmäßig mit dem Nutzen-Lasten-Übergang. Gleiches gilt für die Zurechnung von Mieteinnahmen und Werbungskosten.

Weitere steuerliche Details finden sich z. B. in den Erläuterungen bei Haufe.

Vermietung, Renovierung und Sanierung

Vermietete Immobilien

Bei vermieteten Objekten gehen mit dem Nutzen-Lasten-Übergang:

  • Mieteinnahmen
  • Pflichten aus bestehenden Mietverhältnissen
  • laufende Kosten (z. B. Hausgeld)

Der Käufer tritt wirtschaftlich in die Vermieterstellung ein, auch wenn der formale Eigentumswechsel noch aussteht.

Renovierung oder Sanierung vor dem Übergang

Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vor dem Nutzen-Lasten-Übergang sollten vertraglich klar geregelt werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung trägt grundsätzlich der Verkäufer Kosten und Risiken.

Sonderfälle: Zwangsversteigerung und Schenkung

Zwangsversteigerung

Bei der Zwangsversteigerung tritt der Nutzen-Lasten-Übergang regelmäßig mit dem Zuschlagstermin ein. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Ersteher die wirtschaftlichen Lasten.

Schenkung von Immobilien

Auch bei der Schenkung einer Immobilie ist der Nutzen-Lasten-Übergang relevant, insbesondere für:

  • steuerliche Zuordnung von Einkünften
  • Beginn der AfA
  • Kostentragung

Eine saubere vertragliche Regelung ist auch hier unerlässlich, wie u. a. Notare empfehlen.

Häufige Fehler und praktische Tipps

Fehler Konsequenz
Unklarer Übergangszeitpunkt Streit über Kosten und Haftung
Renovierung ohne Regelung Haftungs- und Kostenkonflikte
Steuerliche Fehlannahmen Probleme mit Finanzamt

Hilfreiche Praxishinweise finden sich auch bei ImmobilienScout24.

Fazit

Der Nutzen-Lasten-Übergang ist ein zentrales Element jedes Immobilienkaufs. Er bestimmt, ab wann Käufer wirtschaftlich verantwortlich sind – oft lange vor der Grundbucheintragung. Eine klare vertragliche Regelung sowie steuerliche Beratung sind entscheidend, um Risiken zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

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