Verschonungsbedarfsprüfung: Wenn der Gesetzgeber den Markt ausbremst – und warum das Argument „Familienbesitz“ erstaunlich weich ist
Die Verschonungsbedarfsprüfung (korrekt: § 28a ErbStG) ist ein Spezialinstrument für sehr große Unternehmensübertragungen. Für typische Immobilieninvestoren ist sie meist nicht praxisrelevant – als Idee aber hochinteressant: Sie zeigt, wie verständnisvoll der Gesetzgeber wird, sobald es um die Eigentumsnachfolge in großen Familienunternehmen geht.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine ordnungspolitische Einordnung. Begriffe wie „begünstigtes Vermögen“ und Details zur Anwendung sind stark vereinfacht dargestellt. Für konkrete Gestaltungen immer steuerlichen Rat einholen.
Muss ein Unternehmen im Familienbesitz bleiben?
Es klingt erstmal sympathisch: „Das Lebenswerk soll in der Familie bleiben.“ Doch sobald man den Satz aus der Sonntagsrede in die Realität holt, wird er erstaunlich unscharf. Denn „Familie“ ist kein Qualitätsmerkmal. Familie ist – steuerlich betrachtet – erst einmal nur ein Verwandtschaftsgrad.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2014 nicht gesagt: „Familienunternehmen müssen im Familienbesitz bleiben.“ Es hat gesagt: Wenn der Staat Begünstigungen gewährt, muss er das verhältnismäßig und gleichheitsgerecht tun.
Die spannende Frage lautet daher nicht: „Sind Begünstigungen nett?“ Sondern: Warum soll gerade die Eigentümerstruktur „Familie“ schützenswerter sein als eine marktwirtschaftliche Lösung?
- Warum Familie? Ist die familiäre DNA ein betriebswirtschaftlicher Vorteil?
- Warum nicht Markt? Verkauf, Investor, MBO, Kredit – alles Standardmechanismen.
- Warum diese Sympathie? Der Staat wird bei sehr großen Vermögen plötzlich zum Liquiditätscoach.
Politische Begründung der Verschonung: Arbeitsplätze, Liquidität, Standort
Die klassische Rechtfertigung lautet: Erbschaftsteuer könne Liquidität abziehen und dadurch den Betrieb gefährden. Also müsse man Unternehmensvermögen „schonen“, um Arbeitsplätze und Standorte zu sichern.
Das mündete nach der Reformdebatte 2016 in ein System, bei dem sehr große Erwerbe über einem Schwellenwert unter besonderen Regeln laufen – inklusive Wahlrechten und Prüfmechanismen. Einen gut verständlichen politischen Überblick liefert u.a. der Bundestag-Text zur Reform: „Bundestag beschließt die Erbschaftsteuerreform“ (Archiv).
Und genau hier beginnt die Inkonsistenz: Wenn das Argument „Liquiditätsabfluss gefährdet Unternehmen“ wirklich tragfähig ist, dann ist es nicht nur bei sehr großen Unternehmen relevant.
Alternative: Marktmechanismen sind kein Skandal, sondern Normalfall
Tun wir einmal so, als würde „der Markt walten“ – was hieße das in der Praxis? Es gäbe mehrere Optionen, die in der Unternehmensfinanzierung völlig alltäglich sind:
- Teilweiser Verkauf (z.B. Minderheitsbeteiligung) an einen Investor
- Management-Buy-out oder Nachfolge durch geeignete Führungskräfte
- Fremdfinanzierung (Kredit), wenn Cashflows tragfähig sind
- Asset-Verkauf nicht-betriebsnotwendiger Vermögenswerte
- Restrukturierung – wenn das Geschäftsmodell ohnehin fragil ist
In allen Fällen gilt: Die Frage „Kann ich mir das leisten?“ ist normalerweise eine betriebswirtschaftliche, keine, die der Staat durch Steuererlasse beantwortet.
| Problem | Marktlogik | Schonungslogik |
|---|---|---|
| Steuerzahlung erzeugt Liquiditätsbedarf | Finanzierung / Investor / Verkauf | Verschonung/ Erlass / Abschmelzmodell |
| Nachfolger evtl. ungeeignet | Professionalisierung / Externe Führung | Familiennachfolge wird faktisch begünstigt |
| Kapitalbindung im Unternehmen | Kapitalstruktur optimieren | Steuerrecht übernimmt „Schutzfunktion“ |
Das ist kein Plädoyer gegen Familienunternehmen. Es ist ein Plädoyer dafür, die Begründung sauber zu halten: Wenn der Staat Eigentümerwechsel als „Gefahr“ behandelt, verlässt er eine marktwirtschaftliche Grundhaltung.
Die Inkonsistenzfrage: Wenn „Schutz“ richtig ist – warum nicht für alle Größen?
Jetzt wird’s spannend: Der Gesetzgeber führt bei sehr großen begünstigten Erwerbern über einem Schwellenwert Mechanismen ein, die man bei kleineren Nachfolgen in dieser Form nicht kennt. Die Verschonungsbedarfsprüfung setzt (vereinfacht) dort an, wo begünstigtes Vermögen einen Schwellenwert überschreitet und der Erwerber darlegt, die Steuer nicht aus „verfügbarem Vermögen“ zahlen zu können. Wer nachlesen will: Gesetzestext § 28a ErbStG (NWB) .
Ordnungspolitisch wirkt das wie ein doppelter Boden:
- Kleines/ mittleres Unternehmen: „Plant, finanziert, optimiert – oder verkauft.“
- Sehr großes Unternehmen: „Stellt einen Antrag, weist Bedürftigkeit nach, erhaltet Erlass/Schonung.“
Wenn das Argument „Erbschaftsteuer darf nicht zum Verkauf zwingen“ stimmt – dann gilt es gerade für kleine Unternehmen, die oft weniger Finanzierungsspielraum haben. Warum also ist die staatliche Empathie ausgerechnet dort am größten, wo Vermögen und Beratungskapazität ohnehin maximal sind?
Eine mögliche Antwort lautet: Weil die Begünstigung weniger „Arbeitsplatzschutz“ ist, sondern eine politische Entscheidung zugunsten einer bestimmten Eigentümerklasse. Genau das hatte das BVerfG 2014 als Problem markiert: zu weit, zu pauschal, zu missbrauchsanfällig. (Nachlesbar im Urteil/Leitsätzen: PDF der Leitsätze.)
Übertragung auf Immobilienvermögen: Warum kein vergleichbarer Schutz?
Für Immobilieninvestoren ist die Diskussion deshalb so lehrreich, weil sie die Wertung offenlegt: Der Staat unterscheidet nicht primär danach, ob ein Vermögen „nützlich“ ist, sondern danach, ob es als begünstigtes Betriebsvermögen qualifiziert.
Das führt zu einer provokanten, aber fairen Vergleichsfrage:
- Ein vermietetes Immobilienportfolio kann Cashflow liefern – aber auch hohe Fremdfinanzierung und Kapitalbindung bedeuten.
- Es hängt an Dienstleistern, Handwerkern, Verwaltungen, regionaler Wertschöpfung.
- Und dennoch gibt es keinen kulturellen Reflex: „Das muss in der Familie bleiben.“
Das zeigt: „Familienbesitz“ ist kein neutrales Kriterium. Es ist eine politische Erzählung – mal akzeptiert, mal nicht. Und genau deshalb lohnt sich die Debatte im Immobilienkontext: Sie schärft den Blick für welche Vermögensarten der Staat zu schützen bereit ist.
Verschonungsbedarfsprüfung: Nicht unbedingt logische Wertentscheidung
Die Verschonungsbedarfsprüfung ist nicht nur ein technisches Detail im Erbschaftsteuerrecht. Sie ist ein Fenster in die ordnungspolitische Psyche des Gesetzgebers:
Bei großen Unternehmensvermögen wird Eigentümerwechsel als Problem behandelt, das man verhindern sollte.
Das wirkt besonders fragwürdig, wenn die Begründung im Kern lautet: „Das Unternehmen soll in der Familie bleiben.“ Denn:
- Familienzugehörigkeit sagt nichts über Eignung, Kompetenz oder Unternehmerqualität.
- Der Markt bietet legitime Nachfolgelösungen – Investor, Management, Finanzierung.
- Wenn Schutz wirklich um Arbeitsplätze geht, müsste die Logik mindestens genauso stark bei kleineren Betrieben greifen.
Wer wirtschaftsliberal denkt, landet zwangsläufig bei der Frage:
Schützt der Staat hier wirklich Unternehmen – oder schützt er vor allem bestimmte Eigentümer davor, dass der Markt eine bessere Verwendung für das Vermögen findet?
Wer dazu tiefer einsteigen will, findet gute Einstiegsquellen zur Reform 2016 und den Mechanismen (Bedarfsprüfung / Abschmelzmodell) u.a. hier:
- Bundestag-Archiv: Erbschaftsteuerreform 2016 (Überblick)
- IHK-Info: Verschonung, Bedarfsprüfung und Abschmelzmodell (Praxisnah)
- BVerfG: Leitsätze zum Urteil 1 BvL 21/12 (17.12.2014)
Nicht jeder braucht § 28a ErbStG. Aber jeder Anleger profitiert davon, die dahinterliegende Wertung zu verstehen – denn sie entscheidet langfristig mit, wie Vermögen in Deutschland behandelt, geschützt oder belastet wird.