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Baukindergeld KfW 424 und die Nachfolgeprogramme für Neubau und Bestandsgebäude

Das Baukindergeld (KfW 424) war ein staatlicher Zuschuss für Familien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 selbstgenutztes Wohneigentum gekauft oder gebaut haben. Neue Anträge sind seit Ende 2023 nicht mehr möglich – auch nicht rückwirkend.

Als Nachfolger fördert die KfW Familien heute mit zinsverbilligten Krediten: dem Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ für den klimafreundlichen Neubau und dem Programm 308 „Jung kauft Alt“ für sanierungsbedürftige Bestandsgebäude.

Das Bayerische Baukindergeld Plus und die Bayerische Eigenheimzulage sind ebenfalls ausgelaufen.

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld war ein nicht rückzahlbarer Zuschuss des Bundes, der über die staatliche Förderbank KfW unter der Programmnummer 424 abgewickelt wurde. Deshalb sind die Bezeichnungen „Baukindergeld 424″, „KfW 424″ oder schlicht „KfW Baukindergeld“ gleichbedeutend. Ziel der Förderung war es, Familien und Alleinerziehenden mit mittlerem und geringem Einkommen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern – egal ob Neubau, Hauskauf oder Wohnungskauf, ob Fertighaus oder Massivbau.

Pro Kind unter 18 Jahren gab es 1.200 Euro jährlich, ausgezahlt über zehn Jahre. Damit summierte sich die Förderung auf bis zu 12.000 Euro je Kind. Anders als bei einem Kredit mussten Empfänger nichts zurückzahlen, solange sie die Förderbedingungen einhielten. Der Zuschuss knüpfte an die Tradition der früheren Eigenheimzulage an, die es bundesweit bis Ende 2005 gab, war aber gezielt auf Haushalte mit Kindern zugeschnitten.

Der Begriff wird gelegentlich mit ähnlichen Förderungen verwechselt. Zur Einordnung: Die alte Eigenheimzulage (1996 bis 2005) stand allen Eigennutzern offen und enthielt lediglich eine Kinderzulage als Aufschlag. Das Baukindergeld (2018 bis 2023) setzte dagegen mindestens ein minderjähriges Kind zwingend voraus. Kinderlose Haushalte gingen leer aus – für sie blieben nur die regulären KfW-Wohnkredite. In Deutschland war das Baukindergeld damit die erste rein familienbezogene Eigentumsförderung des Bundes; nach Angaben des Bundes wurden mehrere Hunderttausend Familien gefördert, ein großer Teil davon beim Kauf von Bestandsimmobilien im ländlichen Raum.

Beantragt werden konnte das Baukindergeld ab dem 18. September 2018. Maßgeblich für die Förderfähigkeit war der Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags beziehungsweise der Erteilung der Baugenehmigung: Beides musste zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen. Die ursprüngliche Stichtagsregelung bis Ende 2020 wurde wegen der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert. Details zu den laufenden Zusagen veröffentlicht die KfW weiterhin auf der offiziellen Programmseite zum Baukindergeld (424).

Gibt es noch Baukindergeld? Der Stand 2025 und 2026

Nein, das Baukindergeld kann weder 2025 noch 2026 neu beantragt werden. Die letzte reguläre Antragsfrist endete am 31. Dezember 2023 – und auch sie galt nur für Haushalte, deren Kaufvertrag oder Baugenehmigung aus dem Förderzeitraum bis zum 31. März 2021 stammte und die fristgerecht eingezogen waren.

Wer heute nach „Baukindergeld 2025″, „Baukindergeld 2026″ oder einem aktuellen Stand sucht, findet keine neue Auflage des Zuschusses, sondern die weiter unten beschriebenen Nachfolgeprogramme.

  • Ein rückwirkender oder nachträglicher Antrag ist ausgeschlossen. Wer die Frist verpasst hat, kann das Baukindergeld nicht mehr geltend machen – auch nicht für Käufe aus den Jahren 2017, 2018 oder 2019.
  • Für Immobilien, die ab April 2021 gekauft oder genehmigt wurden, bestand nie ein Anspruch, unabhängig von Kinderzahl und Einkommen.
  • Eine Verlängerung über 2023 hinaus ist politisch nicht beschlossen worden; ein „Baukindergeld 2.0″ als Zuschussprogramm existiert nicht. Die Bundesregierung hat sich stattdessen für zinsverbilligte Förderkredite entschieden.
  • Bereits bewilligte Zusagen bleiben bestehen: Die jährlichen Auszahlungen laufen bis zu zehn Jahre weiter, bei frühen Anträgen also bis etwa 2033.

Ein Rechtsanspruch bestand übrigens nie: Das Baukindergeld wurde nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Zeitweise war der Fördertopf nahezu ausgeschöpft, bevor der Bund nachsteuerte. Ablehnungen gab es daher nicht nur wegen fehlender Voraussetzungen, sondern in Einzelfällen auch aus formalen Gründen, etwa bei verspäteter Antragstellung nach dem Einzug.

Wie hoch war das Baukindergeld?

Die Höhe des Baukindergelds ließ sich einfach berechnen: 1.200 Euro pro Kind und Jahr, zehn Jahre lang. Entscheidend war die Zahl der Kinder unter 18 Jahren, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im Haushalt lebten und für die eine Kindergeldberechtigung nach dem Einkommensteuergesetz (§ 32 EStG) bestand. Ein eigener Baukindergeld-Rechner war kaum nötig – die folgende Tabelle zeigt die Gesamtförderung:

Kinder im Haushalt Zuschuss pro Jahr Gesamtförderung (10 Jahre)
1 Kind 1.200 € 12.000 €
2 Kinder 2.400 € 24.000 €
3 Kinder 3.600 € 36.000 €
4 Kinder 4.800 € 48.000 €

Beispielrechnung

Eine Familie mit zwei Kindern kaufte im Jahr 2019 ein Reihenhaus für 320.000 Euro und zog im Frühjahr 2020 ein. Nach fristgerechter Antragstellung erhielt sie ab 2020 jährlich 2.400 Euro, insgesamt also 24.000 Euro bis 2029. Bezogen auf den Kaufpreis entsprach das einer Entlastung von rund 7,5 Prozent – Geld, das viele Familien für Sondertilgungen ihrer Baufinanzierung nutzten.

Wichtig: Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren wurden, erhöhten die Förderung nicht mehr. Umgekehrt blieb die Förderhöhe unverändert, wenn ein Kind während der Laufzeit volljährig wurde oder auszog.

Voraussetzungen für das Baukindergeld

Die Voraussetzungen waren bundesweit einheitlich geregelt. Sie sind heute vor allem für Bestandsfälle relevant – etwa wenn die KfW im Rahmen der laufenden Auszahlungen Nachweise anfordert – und als Vergleichsmaßstab für die Nachfolgeprogramme.

  • Mindestens ein leibliches oder adoptiertes Kind unter 18 Jahren lebte bei Antragstellung im Haushalt, mit bestehender Kindergeldberechtigung. Auch Alleinerziehende waren antragsberechtigt.
  • Der Kaufvertrag wurde zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 notariell beurkundet, oder die Baugenehmigung wurde in diesem Zeitraum erteilt.
  • Die Immobilie war zum Stichtag der Beurkundung beziehungsweise Genehmigung das einzige Wohneigentum des Haushalts in Deutschland. Wer bereits eine Wohnimmobilie besaß, war ausgeschlossen – eine zweite Immobilie war nicht förderfähig.
  • Die Immobilie wurde selbst genutzt, als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz. Reine Vermietungsobjekte und Ferienwohnungen waren ausgeschlossen.
  • Das Haushaltseinkommen lag unter der Einkommensgrenze (siehe unten).
  • Der Antrag wurde spätestens sechs Monate nach dem Einzug gestellt, nachgewiesen über die Meldebestätigung.

Einkommensgrenze: brutto oder netto?

Weder noch – maßgeblich war das zu versteuernde Haushaltseinkommen, wie es im Einkommensteuerbescheid ausgewiesen wird. Es liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen, weil Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge abgezogen werden.

Ein Haushalt mit beispielsweise 100.000 Euro Bruttoeinkommen konnte daher durchaus unter der Grenze von 90.000 Euro liegen. Berechnet wurde der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor Antragstellung – bei einem Antrag im Jahr 2021 zählten also die Bescheide aus 2018 und 2019.

Kinder Grundbetrag Kinderzuschlag Maximales zu versteuerndes Haushaltseinkommen
1 Kind 75.000 € 15.000 € 90.000 €
2 Kinder 75.000 € 30.000 € 105.000 €
3 Kinder 75.000 € 45.000 € 120.000 €

Wer keine Lohnsteuerbescheinigung, sondern Einkünfte aus Selbstständigkeit hatte, wies das Einkommen ebenfalls über die Steuerbescheide nach. Ohne Einkommensteuerbescheide der relevanten Jahre war eine Bewilligung nicht möglich – eine Antragstellung „ohne Lohnsteuerbescheinigung“ scheiterte also nicht an der Bescheinigung selbst, wohl aber am fehlenden Bescheid.

Antrag und Unterlagen: So lief die Beantragung ab

Das Baukindergeld wurde ausschließlich online über das KfW-Zuschussportal beantragt – nicht über die Hausbank. Das unterscheidet den Zuschuss deutlich von den heutigen Förderkrediten, die über einen Finanzierungspartner laufen. Der Ablauf in Kurzform:

  1. Einzug in die geförderte Immobilie und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
  2. Registrierung und Login im KfW-Zuschussportal, Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Einzug.
  3. Identifizierung des Antragstellers (z. B. per Video-Ident oder Postident).
  4. Hochladen der Nachweise innerhalb der von der KfW gesetzten Frist.
  5. Prüfung durch die KfW, anschließend Bewilligung und Festlegung des jährlichen Auszahlungstermins.

Zu den erforderlichen Unterlagen für das Baukindergeld gehörten insbesondere:

  • Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung für alle im Haushalt lebenden Partner
  • Meldebestätigung mit Einzugsdatum für alle Haushaltsmitglieder
  • Grundbuchauszug oder Auflassungsvormerkung als Eigentumsnachweis
  • Kindergeldnachweis für jedes berücksichtigte Kind

Die Bearbeitungszeit lag je nach Antragsaufkommen bei einigen Wochen bis mehreren Monaten. Fragen zu bestehenden Zusagen beantwortet die KfW weiterhin über das Zuschussportal und die dort genannten Kontaktwege; eine gesonderte Baukindergeld-Hotline für Neuanträge gibt es naturgemäß nicht mehr.

Auszahlung: Wann und wie lange wird Baukindergeld gezahlt?

Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich in Raten von 1.200 Euro pro Kind, beginnend nach der Bewilligung. Der erste Auszahlungstermin bestimmt den Rhythmus: Wer die erste Rate beispielsweise im März 2021 erhielt, bekommt die folgenden Raten jeweils um denselben Zeitpunkt der Folgejahre – die Auszahlungen 2025 und 2026 folgen also dem individuellen Turnus, feste bundesweite Auszahlungstermine gibt es nicht.

Gezahlt wird über insgesamt zehn Jahre, sofern die Fördervoraussetzungen durchgehend erfüllt bleiben. Da die letzten Bewilligungen aus dem Jahr 2023 stammen, laufen die letzten Zusagen bis etwa 2033. Verzögert sich eine Auszahlung, liegt das häufig an fehlenden oder abgelaufenen Nachweisen – etwa wenn die KfW eine aktuelle Meldebestätigung zur Selbstnutzung anfordert. In diesem Fall lohnt ein Blick ins Zuschussportal und die zügige Nachreichung der Dokumente.

Das Baukindergeld wird pro Zusage maximal zehn Jahre lang gezahlt – Voraussetzung ist die ununterbrochene Selbstnutzung der geförderten Immobilie als Hauptwohnsitz.

Pflichten während der Laufzeit: Rückzahlung, Verkauf, Trennung und Umzug

Für die vielen Haushalte, die noch laufende Auszahlungen erhalten, sind die Bindungsregeln der zehnjährigen Förderphase heute der praktisch wichtigste Teil des Programms. Grundsatz: Bereits ausgezahlte Raten müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, wenn die Voraussetzungen bis dahin erfüllt waren.

Entfallen die Voraussetzungen, stoppt die KfW aber die künftigen Auszahlungen. Nur wer Änderungen verschweigt und Raten zu Unrecht weiterbezieht, riskiert eine echte Rückforderung.

Baukindergeld zurückzahlen bei Verkauf?

Wird das geförderte Haus verkauft, endet die Selbstnutzung – und damit der Anspruch auf alle noch ausstehenden Raten. Der Hausverkauf ist der KfW umgehend anzuzeigen, unter anderem mit einer Kopie des notariellen Kaufvertrags, dem Nachweis der Eigentumsumschreibung und einer Meldebestätigung mit Auszugsdatum. Die bis zum Auszug korrekt bezogenen Raten dürfen behalten werden.

Baukindergeld bei Vermietung und Teilvermietung

Wird die komplette Immobilie vermietet, entfällt die Förderung ab diesem Zeitpunkt, denn die Selbstnutzung ist Kernbedingung. Anders bei einer Teilvermietung: Die Vermietung einzelner Zimmer oder einer Einliegerwohnung ist unschädlich, solange der Haushalt die Immobilie weiterhin selbst als Hauptwohnsitz bewohnt.

Baukindergeld bei Trennung und Scheidung

Bei einer Trennung oder Scheidung kommt es darauf an, wer in der geförderten Immobilie wohnen bleibt und Eigentümer bleibt. Bleibt der Zuschussempfänger mit den Kindern im Haus und hält weiterhin einen Eigentumsanteil, laufen die Auszahlungen grundsätzlich weiter.

Zieht der Antragsteller aus oder wird die Immobilie im Zuge der Scheidung verkauft, entfallen die künftigen Raten. Bei getrennt lebenden Eltern empfiehlt sich in jedem Fall eine frühzeitige Mitteilung an die KfW, damit die Zusage sauber auf die neue Situation angepasst wird und keine Rückzahlung wegen zu Unrecht bezogener Raten droht.

Umzug und Objektwechsel: Förderung auf eine neue Immobilie übertragen

Ein Umzug beendet die Förderung nicht zwingend. Die KfW erlaubt unter Bedingungen einen Objektwechsel, also die Übertragung des Baukindergelds auf eine neue Immobilie. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Der Zuschussempfänger ist auch an der neuen Wohnimmobilie (Mit-)Eigentümer, mit einer Eigentumsquote des Haushalts von mindestens 50 Prozent.
  • Die neue Immobilie wird als Haupt- oder alleiniger Wohnsitz genutzt.
  • Der Umzug von der alten in die neue Immobilie erfolgt nahtlos.
  • Die Erwerbs- oder Neubaukosten übersteigen die verbleibende Förderung.

Kind wird 18, zieht aus oder ein weiteres Kind wird geboren

Für die Förderhöhe zählt allein der Stichtag der Antragstellung. Vollendet ein Kind während der Laufzeit das 18. Lebensjahr oder zieht es aus, ändert sich nichts – die Raten laufen unverändert weiter. Umgekehrt gibt es für ein nach der Antragstellung geborenes weiteres Kind keinen zusätzlichen Zuschuss.

Baukindergeld in der Steuererklärung

Das Baukindergeld ist steuerfrei. Es zählt nicht zum zu versteuernden Einkommen und muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden. Es mindert allerdings auch keine Steuerlast – es ist schlicht ein Zuschuss ohne steuerliche Nebenwirkungen.

Baukindergeld in Bayern: Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage

Bayern ging als einziges Bundesland einen Sonderweg:

  • Das Bayerische Baukindergeld Plus erhöhte den Bundeszuschuss um 300 Euro pro Kind und Jahr, ebenfalls über zehn Jahre – also um bis zu 3.000 Euro je Kind zusätzlich.
  • Die Bayerische Eigenheimzulage gewährte einen einmaligen Zuschuss von 10.000 Euro für die Bildung selbstgenutzten Wohneigentums im Freistaat, unabhängig von der Kinderzahl.

Beide Programme wurden über die BayernLabo abgewickelt. Voraussetzung war neben den Bundeskriterien ein Wohnsitz oder eine dauerhafte Erwerbstätigkeit in Bayern seit mindestens einem Jahr.

Beide Förderungen endeten zum 31. Dezember 2020 und wurden – anders als das Bundesprogramm – nicht bis März 2021 verlängert. Eine Antragstellung ist seither ausgeschlossen, auch für Kaufverträge oder Baugenehmigungen aus dem Förderzeitraum. Für das Baukindergeld Bayern gilt 2025 und 2026 daher dasselbe wie für den Bund: keine Neuanträge, aber laufende Auszahlungen für Bestandsfälle im gewohnten jährlichen Turnus.

Förderung Höhe Beispiel: Familie mit 2 Kindern
Baukindergeld des Bundes (KfW 424) 1.200 € pro Kind und Jahr, 10 Jahre 24.000 €
Bayerisches Baukindergeld Plus zusätzlich 300 € pro Kind und Jahr, 10 Jahre + 6.000 €
Bayerische Eigenheimzulage einmalig 10.000 € + 10.000 €
Gesamt in Bayern 40.000 €

Baukindergeld in Hessen, NRW, Niedersachsen und anderen Bundesländern

Abgesehen vom bayerischen Sonderweg war das Baukindergeld eine reine Bundesförderung mit bundesweit identischen Bedingungen. Ein „Baukindergeld Hessen“, „Baukindergeld NRW“, „Baukindergeld Niedersachsen“ oder „Baukindergeld Sachsen“ mit eigenen Konditionen gab es nicht – gemeint ist in aller Regel schlicht das KfW-Programm 424, beantragt von Haushalten im jeweiligen Bundesland.

Dasselbe gilt für Berlin, Baden-Württemberg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und alle übrigen Länder sowie für einzelne Städte und Regionen von Hannover bis Görlitz.

Was es dagegen bis heute gibt, sind eigenständige Wohnraumförderprogramme der Länder, die sich mit den KfW-Nachfolgeprogrammen kombinieren lassen – meist zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse für Familien mit Einkommensgrenzen. Anlaufstellen sind die Landesförderinstitute, zum Beispiel:

  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK (u. a. Wohneigentumsförderung des Landes)
  • Hessen: WIBank (Hessen-Darlehen für Familien)
  • Niedersachsen: NBank
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank (SAB), etwa mit dem Programm Familienwohnen
  • Bayern: BayernLabo mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung

Hinzu kommen kommunale Programme einzelner Städte und Landkreise, etwa vergünstigtes Bauland für Familien. Ein Blick auf die Websites Ihrer Kommune und Ihres Landesförderinstituts lohnt sich vor jeder Finanzierungsentscheidung.

Baukindergeld-Nachfolger: Diese KfW-Programme gibt es heute

Als Nachfolger des Baukindergelds hat der Bund keine neuen Zuschüsse aufgelegt, sondern zinsverbilligte Förderkredite. Sie richten sich an denselben Kreis – Familien und Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und begrenztem Einkommen –, funktionieren aber grundlegend anders: Statt einer jährlichen Überweisung sinkt die Zinslast der Baufinanzierung.

Beantragt wird nicht im Zuschussportal, sondern vor Abschluss des Kauf- oder Bauvertrags über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Vermittler). Zwei Programme stehen im Mittelpunkt; für beide gilt eine Einkommensgrenze von 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen bei einem Kind, plus 10.000 Euro je weiterem Kind.

KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ (Neubau)

Das Programm 300 fördert den Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Neubaus (Effizienzhaus 40) zur Selbstnutzung mit einem zinsverbilligten Kredit von – je nach Kinderzahl und Nachhaltigkeitsstandard (QNG-Siegel) – bis zu 270.000 Euro. Die Effektivzinsen liegen deutlich unter dem Marktniveau.

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Haushalt kein Wohneigentum besitzt und – wichtig für ehemalige Geförderte – dass zuvor kein Baukindergeld in Anspruch genommen wurde. Details dazu lesen Sie in unserem separaten Artikel zum Programm Wohneigentum für Familien.

KfW 308 „Jung kauft Alt“ (Bestandsgebäude)

Seit September 2024 fördert das Programm 308 den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsimmobilien der schlechtesten Energieklassen (Energieausweis F, G oder H). Im Gegenzug verpflichten sich Käufer, das Gebäude innerhalb von viereinhalb Jahren energetisch auf ein Effizienzhaus-Niveau zu sanieren; die Sanierung selbst kann über weitere Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst werden.

Die Konditionen wurden zuletzt mehrfach verbessert, zum 3. August 2026 steigen die Förderhöchstbeträge nochmals. Maßgeblich ist das offizielle KfW-Merkblatt zum Kredit 308. Auch hierzu folgt ein eigener, ausführlicher Artikel.

Weitere Alternativen

Familien über den Einkommensgrenzen oder Käufer bereits sanierter Bestandsimmobilien können auf das allgemeine KfW-Wohneigentumsprogramm 124 (bis 100.000 Euro Kredit, ohne Einkommens- und Kinderbindung) sowie auf die Wohnraumförderung der Länder ausweichen.

Die Rahmenbedingungen der Neubau- und Eigentumsförderung setzt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen per Förderrichtlinie.

Vergleich: Baukindergeld und Nachfolgeprogramme

Merkmal Baukindergeld (KfW 424) KfW 300 Wohneigentum für Familien KfW 308 Jung kauft Alt
Förderart Zuschuss, keine Rückzahlung zinsverbilligter Kredit zinsverbilligter Kredit
Objekt Neubau und Bestand, keine energetischen Auflagen klimafreundlicher Neubau (Effizienzhaus 40) Bestandsgebäude Energieklasse F/G/H mit Sanierungspflicht
Höhe 12.000 € pro Kind über 10 Jahre Kredit bis 270.000 €, je nach Kinderzahl und Standard Kredit bis 150.000 € (Erhöhung zum 03.08.2026), je nach Kinderzahl
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) 90.000 € bei 1 Kind, +15.000 € je weiterem Kind 90.000 € bei 1 Kind, +10.000 € je weiterem Kind 90.000 € bei 1 Kind, +10.000 € je weiterem Kind
Antragsweg KfW-Zuschussportal, nach Einzug über Finanzierungspartner, vor Vertragsabschluss über Finanzierungspartner, vor Vertragsabschluss
Status ausgelaufen, nur noch laufende Auszahlungen aktiv aktiv

Beispielrechnung: Was bringt der Zinsvorteil im Vergleich zum Zuschuss?

Eine Familie mit zwei Kindern finanziert 2026 einen förderfähigen Neubau. Sie erhält im Programm KfW 300 einen Förderkredit über 200.000 Euro zu beispielhaft 1,2 Prozent Effektivzins bei zehnjähriger Zinsbindung; eine vergleichbare Bankfinanzierung kostet 3,7 Prozent.

Der Zinsunterschied von 2,5 Prozentpunkten spart im ersten Jahr rund 5.000 Euro Zinsen. Da die Restschuld durch Tilgung sinkt, summiert sich der Vorteil über zehn Jahre – je nach Tilgungssatz – auf grob 40.000 bis 45.000 Euro. Das übertrifft die 24.000 Euro, die dieselbe Familie einst als Baukindergeld erhalten hätte.

Die Kehrseite: Der Vorteil setzt einen entsprechend hohen Kreditbedarf, die strengen Neubau-Standards und die Einhaltung der Einkommensgrenze voraus – und nach Ablauf der Zinsbindung ist eine Anschlussfinanzierung zu Marktkonditionen nötig.

Häufige Fragen zum Baukindergeld

Konnte man Baukindergeld für ein ungeborenes Kind beantragen?

Nein. Gefördert wurden nur Kinder, die bei Antragstellung bereits geboren waren und im Haushalt lebten. Wer schwanger war, konnte den Antrag – innerhalb der Sechsmonatsfrist nach Einzug – bis nach der Geburt hinauszögern, um das Kind noch zu berücksichtigen. Nach der Antragstellung geborene Kinder erhöhten die Förderung nicht mehr.

Galt das Baukindergeld auch für Fertighäuser, Anbauten und Umbauten?

Ein Fertighaus war als Neubau uneingeschränkt förderfähig; die Bauweise spielte keine Rolle. Reine Anbauten, Umbauten oder Modernisierungen einer bereits im Eigentum befindlichen Immobilie waren dagegen nicht förderfähig. Nur wenn durch Umbau oder Erweiterung erstmals eine neue, abgeschlossene Wohneinheit entstand, kam eine Förderung in Betracht.

Zählte das Baukindergeld als Eigenkapital?

Nein. Da der Antrag erst nach dem Einzug möglich war, stand der Zuschuss bei Abschluss der Baufinanzierung noch nicht fest und wurde von Banken nicht als Eigenkapital anerkannt. Viele Familien nutzten die jährlichen Raten stattdessen für Sondertilgungen – wirtschaftlich ein ähnlicher Effekt, nur zeitversetzt.

Konnte man Baukindergeld trotz eines KfW-Kredits erhalten?

Ja. Das Baukindergeld ließ sich mit KfW-Förderkrediten wie dem Wohneigentumsprogramm 124 oder Energieeffizienz-Krediten kombinieren. Bei den heutigen Nachfolgeprogrammen ist es umgekehrt: Wer Baukindergeld erhalten hat, ist von den Familienkrediten 300 und 308 ausgeschlossen.

Wer bekam Baukindergeld – auch Alleinerziehende?

Antragsberechtigt waren neben Paaren ausdrücklich auch Alleinerziehende, sofern das Kind im geförderten Haushalt lebte und die Kindergeldberechtigung beim Antragsteller lag. Bei getrennt lebenden Eltern konnte nur derjenige Elternteil den Zuschuss beziehen, in dessen Haushalt das Kind gemeldet war und der Kindergeld erhielt. Der Antragsteller musste zudem mit mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentümer der Immobilie sein.

Kann ich die Bankverbindung für laufende Auszahlungen ändern?

Ja. Kontoänderungen teilen Sie der KfW über das Zuschussportal mit; die nächste Jahresrate wird dann auf das neue Konto überwiesen. Die Auszahlung erfolgt stets an den Zuschussempfänger persönlich, nicht an die finanzierende Bank – eine direkte Verrechnung mit dem Baukredit findet nicht statt.

Was passiert, wenn die KfW Nachweise anfordert und ich nicht reagiere?

Die KfW prüft während der Laufzeit stichprobenartig die Selbstnutzung. Werden angeforderte Unterlagen wie eine Meldebestätigung nicht fristgerecht eingereicht, kann die Auszahlung ausgesetzt und die Zusage widerrufen werden. Reagieren Sie deshalb zügig über das Zuschussportal.

Kommt das Baukindergeld zurück?

Eine Neuauflage ist derzeit nicht geplant. Die aktuelle Förderpolitik setzt auf zinsverbilligte Kredite mit energetischen Anforderungen statt auf pauschale Zuschüsse. Wer heute baut oder kauft, sollte seine Finanzierung daher um die Programme KfW 300 beziehungsweise KfW 308 sowie die Wohnraumförderung des eigenen Bundeslandes herum planen.

Unternehmensgruppe

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