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Bis zu 8.000 EUR pro Jahr im Alter sparen: Pflichtversichert in die KVdR

Mindestens 90% der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens müssen Sie gesetzlich krankenversichert (gewesen) sein, um als PFLICHTversicherter in die KVdR zu kommen. „Pflicht“ klingt negativ, aber in diesem Fall wollen Sie „verpflichtet“ werden. Als „freiwillig“ gesetzlich Krankenversicherter haben Sie nämlich unter Umständen gravierende finanzielle Nachteile, die sich auf mehr als 8.000 EUR pro Jahr summieren können.

Im diesem Artikel gehen wir von einem beispielhaften Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung von 1,4 Prozent und damit einem Gesamtsatz von 14,6 + 1,4 = 16 Prozent aus.

Für privat Krankenversicherte, die dies bleiben wollen, ist dieser Artikel nicht relevant.

Nachteile der freiwilligen Mitgliedschaft in der KVdR

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, ist es unbedingt erstrebenswert, „pflichtversichert“ in die KVdR, die Krankenversicherung der Rentner aufgenommen zu werden. Die Bezeichnung „Pflicht“ ist an dieser Stelle nicht sehr intuitiv; „verpflichtet“ zu werden ist positiv, „freiwillig“ in der KVdR zu sein ist hingegen negativ.

Eine wenig bekannte Regelung besagt, dass Sie nur dann als Pflichtmitglied in die KVdR aufgenommen werden, wenn Sie folgende Bedingung erfüllen:

Mindestens 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres gesamten Arbeitslebens von erster Arbeitsaufnahme bis zum Renteneintritt müssen Sie gesetzlich (Pflicht-, freiwillig oder Familien-) krankenversichert gewesen sein. Je Kind (Pflege-, Stief-, Adoptiv- oder leibliches Kind) bekommen Sie drei Jahre gutgeschrieben.

Wenn Sie also mit 19 Jahren erstmalig Geld verdient haben, dann ist die gesamte Dauer des Arbeitslebens 67 – 19 = 48 Jahre. Die Hälfte davon sind 24 Jahre, und 90 Prozent davon sind 21,6 Jahre. Für jedes Kind bekommen Sie weitere 3 Jahre gutgeschrieben. Mit einem Kind wären wir dann bei 21,6 – 3 = 18,6 Jahre.

Sie müssten nun die letzten 18,6 Jahre Ihres Arbeitslebens, also vom Alter von 67 – 18,6 = 54,4 48,4 Jahren (in einer früheren Artikelversion stand hier fälschlicherweise 54,4) bis zum Renteneintrittsalter von 67 Jahren gesetzlich versichert gewesen sein. Gültig sind hier freiwillige, Pflicht- und Familienversicherungszeiten.

Die gravierende Folge dessen, wenn Sie obige Bedingung, die „Vorversicherungszeit“, nicht erfüllen, etwa weil Sie zeitweise in der zweiten Hälfte Ihres Arbeitslebens privat krankenversichert waren, und somit „freiwillig“ krankenversichert in die gesetzliche Rentenzeit ab 67 Jahren gehen, ist folgende:

Pflichtversicherte in der KVdR müssen auf Einnahmen aus Vermietung und Kapitaleinkünfte keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Freiwillig Versicherte hingegen schon, und zwar den ganzen Satz von beispielsweise 16 Prozent inkl. Zusatzbeitrag.

Mal angenomen, Sie haben nur Anspruch auf eine sehr niedrige gesetzliche Rente von 700 EUR, erzielen aber während der Rentenzeit ab 67 Jahren Einkünfte aus Vermietung und Kapitalanlagen von 5.000 EUR pro Monat.

Jetzt müssen Sie als „Freiwilliger“ in der KVdR Ihr Gesamteinkommen bis zur Bemessungsgrenze dem Krankenversicherungssatz von 16 Prozent unterwerfen.

Und während für den 700 EUR-Rentenanteil Ihres Einkommens die Rentenversicherung die Hälfte übernimmt (bei „Freiwilligen“ erst auf Antrag), müssen Sie für die 5.000 EUR zusätzlichen Einnahmen den vollen Satz von 16 Prozent bis zur Beitragsbemessungsrenze zahlen.

Beispielrechnung Pflicht- versus freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Für den Teil der gesamten Einnahmen, der die gesetzliche Rente darstellt, übernimmt die Rentenversicherung (auf Antrag) die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags, so wie für Pflichtversicherte auch. Bei zusätzlichen Einnahmen aus Kapitalerträgen und Vermietung gibt es aber einen gravierenden Unterschied. Freiwillig Versicherte müssen dafür Kapitalertragssteuer und Krankenversicherungsbeiträge zahlen, Pflichtversicherte dagegen nur die Kapitalertragssteuer:

EinnahmeKrankenversicherungsbeitrag FreiwilligeKrankenversicherungsbeitrag Pflichtvers.
900 Rente + 5.000 Kapitaleink./Vermiet. 900 * 8% + 5.000 * 16% (bis Bemessungsgrenze) = 72,00 EUR + (5.175 – 900) * 16% = 72,00 EUR + 684,00 EUR = 756,00 EUR 900 * 8% + 0 = 72,00 EUR (Mindestbeitrag von 153,53 gilt für Freiwillige, nicht für Pflichtversicherte)
2.000 Rente + 3.000 Kapitaleink./Vermiet. 2.000 * 8% + 3.000 * 16% = 160,00 + 480,00 = 640,00 EUR 2.000 * 8% + 0 = 160,00 EUR

Wie Sie sehen, ist der Unterschied gravierend. Pflichtversicherte müssen für etwaiges Zusatzeinkommen aus Kapitalerträgen und Vermietung keinerlei Krankenkassenbeiträge zahlen, freiwillig Versicherte hingegen den vollen Satz von 16% bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.175 EUR.

Das kann im ungünstigsten Fall (sehr niedrige gesetzliche Rente, hohe Einkünfte aus Kapitalerträgen und Vermietung) mehr als 8.000 EUR pro Jahr an Mehrkosten für den freiwillig Versicherten gegenüber dem Pflichtversicherten ausmachen.

Daher sollten Sie darauf achten, dass Sie auch in der Zeit als „Privatier“, also ohne Erwerbstätigkeit, zumindest freiwillig in der gesetzlichen Krankversicherung versichert bleiben, um so die Vorversicherungszeit für die Pflicht-KVdR zu erfüllen.

Für privat Krankenversicherte, die privat versichert bleiben wollen, ist dieser Artikel nicht relevant. Als Privatversicherter zahlen Sie sowohl vor als auch während der Rentenzeit die privaten Krankenversicherungsbeiträge, unabhängig davon, wieviel und aus welchen Quellen Sie Einnahmen erzielen.

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