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INHALTE

Verwaltungen bei Immobilien

Verschiedene Immobilienverwaltungen im Überblick

WEG Verwaltung

Mietverwaltung

SE Verwaltung

Fazit

Verwaltungen bei Immobilien

Wer eine oder mehrere Immobilien besitzt, wird wissen, dass es viele organisatorische Aufgaben gibt, die es zu erledigen gilt.
Diese Aufgaben selbst zu übernehmen, ist kein Hexenwerk, nimmt allerdings viel Zeit in Anspruch und bedarf gewisser Kenntnisse.
Auf der anderen Seite spart es Geld, denn die Verwaltung Ihrer Immobilie/-n ist natürlich nicht umsonst.

Im folgenden Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die einzelnen Verwaltungen und ihre Aufgabengebiete geben.

Verschiedene Immobilienverwaltungen im Überblick

Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Verwaltungen unterschieden:

  • Der WEG-Verwaltung,
  • der Sondereigentumsverwaltung und
  • der Mietverwaltung.

Wer eine (vermietete) Eigentumswohnung besitzt, kommt um die WEG-Verwaltung nicht herum. Diese ist obligatorisch, während die anderen beiden Verwaltungen optional sind.

Ob diese beiden Verwaltungsformen in Anspruch genommen werden, hängt ganz davon ab, ob Sie als Eigentümer mehr Wert darauf legen, keinen Aufwand zu haben oder aber darauf, eine möglichst hohe Rendite zu erzielen.
Zwar sind die Gesamtkosten der Immobilienverwaltung nicht übermäßig hoch, dennoch schmälern sie den Gewinn.
Es kann sich also durchaus lohnen, die Verwaltung seiner Immobilie selbst zu übernehmen, um eine höhere Rendite zu bekommen und damit sein passives Einkommen zu steigern.

Diese Entscheidung hängt ganz davon ab, welcher Anlegertyp Sie sind. Möchten Sie die Arbeit auslagern oder zählt für Sie der Cashflow?

WEG Verwaltung

Wenn Sie eine Wohnung besitzen oder erwerben, die in einem Mehrparteienhaus liegt, dann muss nicht nur Ihre eigene Wohnung verwaltet werden, sondern auch das Gemeinschaftseigentum. Das Gemeinschaftseigentum umfasst alles, was – wie der Name bereits sagt – gemeinschaftlich genutzt wird. Hierbei handelt es sich u. a. um das Grundstück, das Dach des Gebäudes, das Treppenhaus, die Terrassen, die Wege, etc.

Die WEG Verwaltung kümmert sich sowohl um die finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums inklusive der Aufstellung eines Wirtschaftsplans, als auch um die technische Betreuung.
Weiterhin übernimmt sie die Einberufung der Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Protokollführung und den Abschluss von Verträgen mit dem Hausmeister oder Reinigungskräften.
Wohnungseigentümerversammlungen müssen gemäß § 24 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Der Zeitpunkt dieser Versammlungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber in der Praxis meist für das erste Jahresdrittel festgelegt.

Kosten: Die Kosten der WEG Verwaltung belaufen sich pro Wohnung im Schnitt auf 15 – 30 Euro netto monatlich.

Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten für die WEG Verwaltung selbst nicht auf den oder die Mieter umgelegt werden kann. Was Sie allerdings umlegen können, sind die Kosten für die Reinigung, für Wasser und Abwasser, Müllentsorgung, etc.

Mietverwaltung

Die Mietverwaltung ist nicht verpflichtend. Es steht Ihnen also frei, die Mietverwaltung auch selbst zu übernehmen.
Allerdings sind die Aufgabengebiete auch hier sehr weitreichend.

Der Mietverwalter überwacht u. a. die Mietzahlungen, übernimmt das Mahnwesen, erstellt die Betriebskostenabrechnung, führt die Korrespondenz mit dem Mieter, sucht im Falle einer Kündigung einen neuen Mieter, führt die Besichtigungen durch und übernimmt den Abschluss des Mietvertrags.

Kosten: Bei der Mietverwaltung können Sie mit monatlichen Kosten in Höhe von in etwa 25 Euro rechnen.

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SE Verwaltung (Sondereigentumsverwaltung)

Die Sondereigentumsverwaltung ist ebenfalls optional. Während also die WEG Verwaltung das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft, so ist die SE Verwaltung ausschließlich für Ihre Wohnung zuständig.

Die Sondereigentumsverwaltung ist vor allem dann gefragt, wenn Ihr Mieter einen Mangel anzeigt. Der SE Verwalter begeht dann die Wohnung, um den Mangel festzustellen und leitet entsprechende Instandhaltungs- oder Instandsetzungsarbeiten ein und überwacht diese.

Beispiel: Ihr Mieter stellt fest, dass der Zulauf des Wasserhahns in seinem Bad ein Leck hat. Er wendet sich nun nicht an Sie, um den Schaden zu melden, sondern beauftragt die SE Verwaltung mit der Feststellung und ggf. Behebung des Schadens.

Auf Wunsch kann der SE Verwalter aber auch die Mietverwaltung und gegebenenfalls die WEG Verwaltung übernehmen.

Kosten: Bei den Kosten für SE Verwaltung kommt es sehr darauf an, ob der Verwalter auch die Aufgaben der WEG Verwaltung oder der Mietverwaltung übernimmt. Handelt es sich um eine reine Sondereigentumsverwaltung, belaufen sich die monatlichen Kosten pro Wohnung auf mindestens 30 Euro netto.

Fazit

Die oben genannten Aufzählungen sind keinesfalls abschließend; zu umfangreich sind die Aufgabengebiete der einzelnen Immobilienverwaltungen. Wenn Sie ein Anleger sind, der mit seiner Immobilie nicht viel Arbeit haben möchte, dann können Sie sehr viele Aufgaben auslagern.

Um die Kosten hierfür so gering wie möglich zu halten, können Sie unser 360° Paket nutzen.
Was bedeutet das?

  • Wir finden für Sie die passende Immobilie an wirtschaftsstarken Standorten,
  • helfen Ihnen bei der Finanzierung,
  • unterstützen Sie beim Mietermanagement und
  • übernehmen außerdem die Verwaltung Ihrer Immobilie.

Die einzelnen Bausteine sind dabei optional zubuchbar. 

Unser Ziel ist es, Sie bei Ihrem Immobilienprojekt so zu unterstützen, dass Sie nachts ruhig schlafen können, passives Einkommen generieren, Kosten sparen und sich um nichts anderes kümmern müssen.

Alle oben genannten Verwaltungsformen unterliegen ihren eigenen Vorschriften. Damit die Verwaltung Ihrer Immobilie/-n auch wirklich ordnungsgemäß abläuft, ist es wichtig, den richtigen Partner an seiner Seite zu haben.

Vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch (Termin im Büro, per Telefon, Google Hangout oder Skype) mit uns und wir erklären Ihnen ausführlich, was unser 360 ° Paket enthält und wie Sie ganz ohne Stress Ihre erste (oder zweite) Immobilie erwerben und verwalten lassen können.

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