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Erbbaurecht, Erbpacht aus Käufersicht: Lohnt sich ein Erbpacht­grundstück gegenüber Miete?

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Wer über Erbbaurecht (umgangssprachlich oft „Erbpacht“) nachdenkt, vergleicht meist drei Dinge: Wohnqualität, Planbarkeit und Finanzen. Dieser Artikel ordnet das Thema konsequent aus Sicht von Kaufinteressenten ein – insbesondere mit Blick auf Familien – und enthält mehrere Beispielrechnungen samt Kurvendiagrammen im Vergleich zur Mietwohnung.

Hinweis: Beispielrechnungen sind Modellannahmen. Reale Konditionen (Erbbauzins, Indexierung, Finanzierung, Instandhaltung, Steuern, Mietsteigerungen) können erheblich abweichen. Für Vertrag und Steuern sollte immer individuell geprüft werden.

Bedeutung und Grundprinzip: Was „kaufen“ Sie beim Erbbaurecht eigentlich?

Beim Erbbaurecht erwerben Sie in der Regel ein grundstücksgleiches Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten oder zu nutzen. Sie besitzen (wirtschaftlich) das Gebäude, aber nicht das Grundstück – dafür zahlen Sie regelmäßig den Erbbauzins. Rechtsgrundlage ist das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG).

Merksatz: Haus-Eigentum ja – Boden-Eigentum nein. Der „Bodenwert“ bleibt beim Erbbaurechtsgeber.

  • Typische Erbbaurechtsgeber: Kommunen, Kirchen/Stiftungen, öffentliche Einrichtungen, seltener private Eigentümer.
  • Laufzeiten: häufig 50–99 Jahre; „99 Jahre“ ist ein verbreiteter Standardrahmen.
  • Eintrag ins Grundbuch: Erbbaurechte werden als eigenes Recht im Grundbuch geführt (relevant für Verkauf/Finanzierung).

Häufig wird „Erbpacht“ gesagt – gemeint ist meist das heutige Erbbaurecht. Wenn Sie Begrifflichkeiten nachschlagen möchten: Erbpacht vs. Erbbaurecht – kurze Einordnung.

Erbbaurecht vs. Mietwohnung: Eigentum light oder Miete 2.0?

Wer Erbbaurecht fair bewerten will, sollte nicht nur „Erbbaurecht vs. Volleigentum“ vergleichen, sondern sehr bewusst Erbbaurecht vs. Miete – denn viele Interessenten wollen vor allem: mehr Stabilität, mehr Gestaltungsfreiheit, weniger Umzugsdruck.

Aspekt Mietwohnung Erbbaurecht (Eigennutzung)
Monatliche Zahlung Miete (steigend möglich) Kreditrate + Erbbauzins + Rücklagen
Planbarkeit Begrenzt (Kündigung, Eigenbedarf, Mieterhöhung) Hoch (lange Laufzeit), aber abhängig von Vertragsregeln
Gestaltungsfreiheit Begrenzt Hoch (wie „Eigentümer“, innerhalb des Vertrags)
Instandhaltung Vermieter trägt vieles Sie tragen typischerweise alles (wie bei Eigentum)
Vermögensaufbau Kein Vermögenswert Vermögenswert mit „Restlaufzeit-Effekt“ (Wert sinkt mit der Zeit)
Weitergabe an Kinder Keine Gebäude + Restlaufzeit (kein Bodenwert)

Das zentrale Missverständnis ist oft dieses: Erbbaurecht fühlt sich im Alltag wie Eigentum an, wirtschaftlich ist es jedoch zeitlich begrenzt. Je näher das Vertragsende rückt, desto stärker wirkt die Restlaufzeit wie ein „Ablaufdatum“ auf Finanzierung und Marktwert.

Die Kostenstruktur: Was zahlen Sie wirklich?

  • Einmalkosten: Kaufpreis fürs Gebäude/den Bestand (oder Baukosten), Notar/Grundbuch, ggf. Makler, ggf. Grunderwerbsteuer (siehe Steuer-Abschnitt).
  • Laufende Kosten: Zins & Tilgung, Erbbauzins, Instandhaltung / Rücklagen, Versicherungen, Grundsteuer.
  • Risiko- / Vertragskosten: Erbbauzins-Erhöhungsmechanismen (Index / Wertsicherung), Zustimmungs­vorbehalte (z. B. bei Verkauf/Belastung), Heimfall-Regeln.

Faustregel für Realismus: Rechnen Sie Erbbaurecht nicht „nur“ als Rate + Erbbauzins. Setzen Sie zusätzlich Instand­haltungs­rücklagen an – sonst wird der Vergleich zur Miete geschönt.

Steuern und Abgaben: Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Abschreibung & Absetzbarkeit

Grundsteuer: Wer zahlt?

In der Praxis ist bei Erbbaurecht typischerweise der Erbbauberechtigte grundsteuerpflichtig, weil das Recht als eigentumsähnlich gilt. Das wird etwa von großen Erbbaurechtsgebern und Fachquellen so dargestellt, z. B. FAQ zur Grundsteuerreform (Klosterkammer) sowie Fachhinweis zur Grundsteuer (Haufe).

Wichtig: Ob und wie Grundsteuer in einem Mietverhältnis umlagefähig ist, ist ein anderes Thema als die Frage, wer beim Erbbaurecht der Steuerschuldner ist. In der Erbbau­rechts­konstellation trifft es Sie typischerweise direkt.

Grunderwerbsteuer: Fällt sie beim Erbbaurecht an?

Häufig ja: Bei Bestellung/Übertragung eines Erbbaurechts kann Grunderwerbsteuer anfallen. Fachquellen weisen darauf hin, dass nicht nur der klassische Grundstückskauf, sondern auch Erbbaurechtsvorgänge grunderwerbsteuerlich relevant sind, u. a. Haufe zur Grunderwerbsteuer beim Erbbaurecht sowie Verwaltungs-/Fachhinweise wie Hinweis auf gleichlautende Erlasse (NWB).

Praxisfolge: Selbst wenn Sie den Boden nicht kaufen, können Sie Grunderwerbsteuer zahlen – die Bemessung erfolgt dann anders (z. B. über den kapitalisierten Erbbauzins bzw. die Gegenleistung).

Steuerlich absetzbar? (Vermietung vs. Eigennutzung)

  • Eigennutzung: Typischerweise keine „Absetzung“ von Erbbauzins oder AfA im privaten Bereich wie bei Vermietung.
  • Vermietung: Dann können je nach Konstellation Werbungskosten/AfA relevant werden. Das ist ein eigenes Feld – hier lohnt Steuerberatung.
  • Abschreibung/„AfA“: Relevanz vor allem bei Vermietung / Ertragssphäre; bei Eigennutzung meist nicht der Hebel.

Vertragsklauseln, die über „lohnt sich“ entscheiden

Beim Erbbaurecht entscheidet nicht nur der Preis – sondern vor allem das Kleingedruckte: Indexierung, Heimfall, Zustimmungen, Rangstellen, Verlängerung.

  • Erbbauzins & Erhöhung: Wertsicherung / Indexklauseln (Inflationstreiber). Prüfen Sie, ob es Kappungen, Zeitabstände oder Sonderregeln gibt.
  • Heimfall: Fälle, in denen das Erbbaurecht vorzeitig an den Eigentümer zurückfallen kann (z. B. Vertragsverletzungen). Gesetzliche Regeln zur Entschädigung bei Zeitablauf finden sich im ErbbauRG; im Vertrag kann viel gestaltet werden. Einstieg: ErbbauRG (Gesetzestext), praxisnah: FAQ zum Heimfall (Dr. Klein).
  • Zustimmungsvorbehalte: Verkauf, Belastung (Grundschuld), bauliche Änderungen – häufig zustimmungspflichtig.
  • Finanzierung / Beleihungsgrenze: Banken schauen auf Restlaufzeit und Rangstellen; kurze Restlaufzeiten können Finanzierung stark erschweren.
  • Stillhalteerklärung: In der Praxis relevant, wenn Banken Sicherheit wollen (bank- und vertragsspezifisch).
  • Vorkaufsrecht / Abkaufen / Ablösen: Manche Verträge bieten Ablöse- oder Kaufoptionen (selten „Schnäppchen“, aber wichtig für Exit-Strategien).

Laufzeit, „99 Jahre“ und die Frage: Was passiert, wenn das Erbbaurecht ausläuft?

Das Ende ist der kritische Punkt – besonders für Familien, die „an die nächste Generation“ denken. Wenn das Erbbaurecht durch Zeitablauf endet, sieht das ErbbauRG grundsätzlich eine Entschädigung für das Bauwerk vor (Rahmenregelung), wobei die konkrete Höhe häufig vertraglich ausgestaltet wird. Einstieg über den Gesetzestext: ErbbauRG (Gesetz über das Erbbaurecht).

Familienperspektive: Vererbt wird beim Erbbaurecht in erster Linie das Gebäude plus Restlaufzeit. Ohne Verlängerung oder Ablösung ist „Bodenwert-Vererben“ nicht möglich.

  • Verlängerung: möglich, aber Konditionen sind Verhandlungssache und können teuer sein.
  • Heimfall / Entschädigung: Vertragliche Quoten / Mechanismen sind üblich; Details variieren stark (und sind entscheidend).
  • Wertermittlung: Gutachtermodelle berücksichtigen Restlaufzeit und Vertragsklauseln; das wirkt auf Marktwert und Verkaufspreis.

Finanzierung: Warum Banken bei Erbbaurecht genauer hinsehen

Die Bank finanziert nicht „ein Grundstück“, sondern ein Recht mit Laufzeit – und ein Gebäude, dessen Wert von dieser Laufzeit abhängt. Deshalb sind Restlaufzeit, Rangstelle und Zustimmungs­vorbehalte oft die echten Dealbreaker.

  • Restlaufzeit: Je kürzer, desto schwieriger (höhere Abschläge, kürzere Zinsbindungen, mehr Eigenkapitalbedarf).
  • Eigenkapital: Häufig wichtiger als bei klassischem Kauf, um Bankrisiko zu senken.
  • Rangstelle / Grundschuld: Vertrags- und grundbuchtechnische Details beeinflussen Beleihbarkeit.
  • Kaufpreis­aufteilung: Bei Vermietung relevant (steuerlich); bei Eigennutzung meist sekundär, aber für Wertermittlung wichtig.

Verkauf, Preise, Wertermittlung: Warum Erbbaurechte oft „Preisabschlag“ brauchen

Der Markt bewertet Erbbaurechte häufig mit Abschlägen, weil:

  • der Bodenwert fehlt,
  • die Restlaufzeit den Wert „abbaut“,
  • Erbbauzins- und Verlängerungs­risiken schwer kalkulierbar sind,
  • die Käufer- und Bankenbasis kleiner ist.

Praktischer Test: Wenn der Preisvorteil gegenüber vergleichbarem Volleigentum gering ist, zahlen Sie oft „fast Eigentum“ – bekommen aber ein Recht mit Ablaufdatum.

Beispielrechnungen: Erbbaurecht vs. Miete (mit Kurvendiagrammen)

Die folgenden Modellfälle vergleichen 30 Jahre Zahlungsströme (kumulierte Auszahlungen). Es geht hier bewusst um Cashflow – nicht um spätere Verkaufserlöse (die beim Erbbaurecht stark von Restlaufzeit und Vertrag abhängen).

Lesetipp: Wenn Sie die Beispiele auf Ihre Lage übertragen möchten, ersetzen Sie: Miete, Mietsteigerung, Erbbauzins, Indexierung, Zinssatz, Tilgung, Eigenkapital, Instandhaltung.

Beispiel A: Familienhaus, mittlere Stadt – Erbbaurecht als „Miet-Upgrade“

  • Miete: 1.800 €/Monat, Mietsteigerung 2,5% p.a.
  • Erbbaurecht-Kauf (Gebäude): 380.000 €, Eigenkapital 20% (= 76.000 €)
  • Darlehen: 304.000 €, Zins 3,5% p.a., Anfangstilgung 2,0% p.a. (vereinfachte Annuität)
  • Erbbauzins: 350 €/Monat, Indexierung 2,0% p.a.
  • Instandhaltung: 1,0% vom Gebäude-Wert p.a. (= 3.800 €/Jahr), Steigerung 2,0% p.a.
Jahr Kumulierte Miete (≈) Kumuliert Erbbaurecht (Rate + Erbbauzins + Instandhaltung, ≈) Kommentar
10 ≈ 247.000 € ≈ 287.000 € Erbbaurecht teurer im Cashflow (dafür „eigener“ Wohnkomfort)
20 ≈ 569.000 € ≈ 605.000 € Nähert sich an – stark abhängig von Miet- und Indexannahmen
30 ≈ 990.000 € ≈ 1.000.000 € Cashflow ähnlich – Wert-/Exitfrage wird entscheidend

Interpretation: In diesem Modell ist Erbbaurecht nicht der „Spartrick“ gegenüber Miete, sondern vor allem ein Stabilitäts- und Lebens­qualitäts­kauf.

0 10J 20J 30J 1,0M 0,7M 0,4M 0,1M Miete Erbbaurecht Kumulierte Auszahlungen (vereinfachtes Modell)

Beispiel B: Eigentumswohnung auf Erbbaurecht – kurze Restlaufzeit als Warnsignal

Dieses Beispiel zeigt, warum Suchbegriffe wie „ausläuft“, „verkaufen“, „Beleihungsgrenze“ so oft auftauchen: Kurze Rest­laufzeiten machen Erbbaurechte in der Praxis häufig unattraktiv.

  • Miete: 1.250 €/Monat, Mietsteigerung 2,0% p.a.
  • Kaufpreis Wohnung (Erbbaurecht): 280.000 €, Eigenkapital 15%
  • Erbbauzins: 240 €/Monat, Index 2,0% p.a.
  • Restlaufzeit: 45 Jahre (vereinfachend; Finanzierung / Verkauf kann dadurch erschwert sein)
  • Instandhaltung / Wohngeldanteile: 2.200 €/Jahr, Steigerung 2,0% p.a.
Was kippt hier typischerweise? Wirkung Warum relevant?
Bankfinanzierung Höhere Eigenkapital­anforderung, strengere Laufzeiten Restlaufzeit beeinflusst Beleihbarkeit und Risiko
Verkaufspreis Abschläge / kleiner Käuferkreis „Ablaufdatum“ wird eingepreist
Verlängerung Unkalkulierbarer Kostenblock Exit-Strategie hängt am Verhandlungs­ergebnis
0 10J 20J 30J 0,8M 0,55M 0,30M 0,05M Miete Erbbaurecht Kumulierte Auszahlungen (vereinfachtes Modell)

Interpretation: Selbst wenn Cashflow „okay“ wirkt, kann eine kurze Restlaufzeit wirtschaftlich unattraktiv sein, weil Wiederverkauf und Finanzierung riskanter werden.

Beispiel C: Hochmietmarkt (z. B. München) – wenn Erbbaurecht gegenüber Miete kippen kann

In Hochmietmärkten kann Erbbaurecht gegenüber Miete eher gewinnen – aber meist nur, wenn der Einstiegspreis einen deutlichen Abschlag hat und der Erbbauzins moderat bleibt.

  • Miete: 2.700 €/Monat, Mietsteigerung 2,5% p.a.
  • Kaufpreis (Erbbaurecht-Bestand): 520.000 €, Eigenkapital 25%
  • Darlehen: 390.000 €, Zins 3,3% p.a., Tilgung 2,2% p.a.
  • Erbbauzins: 320 €/Monat, Index 1,5% p.a.
  • Instandhaltung: 4.500 €/Jahr, Steigerung 2,0% p.a.
Jahr Kumulierte Miete (≈) Kumuliert Erbbaurecht (≈) Kommentar
10 ≈ 371.000 € ≈ 335.000 € Erbbaurecht günstiger im Cashflow (moderat indexierter Erbbauzins)
20 ≈ 856.000 € ≈ 720.000 € Vorsprung wächst – aber Vertrag / Restlaufzeit bleibt Schlüssel
30 ≈ 1.490.000 € ≈ 1.150.000 € Cashflow-Vorteil deutlich – Exit / Verlängerung trotzdem prüfen
0 10J 20J 30J 1,5M 1,1M 0,7M 0,3M Miete Erbbaurecht Kumulierte Auszahlungen (vereinfachtes Modell)

Interpretation: In teuren Mietmärkten kann Erbbaurecht Cashflow-seitig gewinnen. Ob es „wirklich“ gewinnt, hängt dann an Restlaufzeit, Verkaufs­perspektive und Verlängerungs­konditionen.

„Lohnt es sich mit Kindern?“ – Vermögensaufbau vs. Wohnstabilität

Für Familien ist die entscheidende Frage oft nicht „Wie viel spare ich?“, sondern: Wie stabil ist das Zuhause – und was bleibt später übrig?

Wenn das Ziel primär Vermögens­übertragung ist, ist klassisches Volleigentum meist überlegen, weil Bodenwert und unbegrenzte Eigentumsdauer fehlen. Beim Erbbaurecht vererben Sie vor allem:

  • das Gebäude (bzw. den Anteil daran),
  • den Vertrag (mit Regeln, Pflichten und Risiken),
  • die Restlaufzeit (als „Wertfaktor“).

Praxisfazit für Familien: Erbbaurecht kann sinnvoll sein als bewusste Wohn­entscheidung (Stabilität, Platz, Gestaltungsfreiheit), ist aber häufig kein optimales Instrument für „etwas vererben“ im Sinne von Bodenwert und dauerhafter Vermögensbasis.

Checkliste: 15 Fragen, die Sie vor Unterschrift klären sollten

Thema Frage Warum entscheidend?
Preisabschlag Wie groß ist der Abschlag gegenüber Volleigentum wirklich? Ohne deutlichen Abschlag zahlen Sie oft „fast Eigentum“ ohne Bodenwert
Erbbauzins Wie hoch, wie indexiert, gibt es Kappungen oder Zeitabstände? Inflation kann Erbbauzins langfristig stark treiben
Grundsteuer Wer ist Steuerschuldner, was ist kalkuliert? Trifft Sie häufig direkt; vgl. Infos z. B. hier
GrESt Fällt Grunderwerbsteuer an – und woraus wird sie berechnet? Einmalkosten, die viele unterschätzen; Einstieg z. B. hier
Restlaufzeit Wie viele Jahre verbleiben – und was sagt Ihre Bank dazu? Finanzierung/Verkauf können bei kurzer Restlaufzeit kippen
Heimfall Welche Heimfallgründe gibt es und wie ist die Entschädigung geregelt? Risikopunkt; Startpunkt: ErbbauRG
Verlängerung Gibt es klare Verlängerungs­optionen oder nur Verhandlung „nach Gutdünken“? Bestimmt Exit-Strategie und Familienperspektive
Ablösen/Abkaufen Gibt es Kaufoptionen für das Grundstück oder Ablösemechanismen? Kann Zukunftssicherheit schaffen – oder teuer werden
Zustimmung Welche Zustimmungen sind bei Verkauf / Belastung / Umbaumaßnahmen nötig? Kann Flexibilität einschränken und Prozesse verlangsamen
Wertermittlung Wie wird der Wert bei Vertragsende / Verkauf ermittelt? Entscheidet über realistischen Verkaufspreis
Kirche/Stiftung Wie ist der Erbbaurechtsgeber bekannt (Praxis, Transparenz, Verhandlungen)? „Weiches“ Risiko: Umgang in Verlängerung / Indexierung
Vermietung Ist Vermietung zulässig, und welche Regeln gelten? Wichtig als Plan B; steuerliche Folgen möglich
Instandhaltung Welche Pflichten haben Sie – gibt es Rückbaupflichten? Erbbaurecht ist selten „billiger“, wenn Pflichten hoch sind
Bodenrichtwert Welcher Bodenrichtwert liegt zugrunde, wie wurde der Erbbauzins abgeleitet? Hilft, Erbbauzins-Höhe einzuordnen
Rechtsprüfung Hat ein Fachanwalt / Notar den Vertrag risikoorientiert geprüft? Ein einzelner Satz kann die Wirtschaftlichkeit drehen

Fazit: Wann ist Erbbaurecht gegenüber Miete „gut“ – und wann eher nicht?

Erbbaurecht lohnt sich gegenüber Miete am ehesten dann, wenn Sie Wohnen als Lebensprojekt sehen: Stabilität, Gestaltung, Platz – und wenn die Konditionen (Preisabschlag, Erbbauzins, Indexierung, Laufzeit) wirklich passen.

  • Eher sinnvoll: langer Horizont, sichere Eigennutzung, moderater Erbbauzins, klare Verlängerungs­perspektive, deutlicher Preisabschlag.
  • Eher riskant: kurze Restlaufzeit, harte Indexierung ohne Kappung, unklare Verlängerung, hoher Erbbauzins, geringer Preisvorteil.
  • Für Familien: häufig gut als Stabilitäts­entscheidung – häufig weniger gut als Vermögens­übertragungs­strategie.

Wenn Sie nur eine Sache mitnehmen: Behandeln Sie Erbbaurecht wie ein Produkt aus Preis + Vertrag + Laufzeit. Der schönste Preis nützt wenig, wenn Indexierung und Restlaufzeit den Vorteil später auffressen.

Weiterführende Quellen (Auswahl)

Unternehmensgruppe

Meine-Renditeimmobilie GmbH
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