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Grunderwerbsteuer absetzen – Bei Vermietung ist sie steuerlich absetzbar

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Die Grunderwerbsteuer können Immobilienkäufer von der Steuer absetzen, wenn sie die Immobilie vermieten. Auch bei betrieblicher Nutzung ist die Grunderwerbsteuer Teil der Kaufnebenkosten. In beiden Fällen wird die Grunderwerbsteuer nicht auf einen Schlag, sondern, zusammen mit der AfA für das Gebäude, über – je nach Baujahr des Gebäudes – 33 bis 50 Jahre abgeschrieben.

Grunderwerbsteuer nicht Grundsteuer

Grunderwerbsteuer und Grundsteuer sind unterschiedliche Steuern.

Die Grunderwerbsteuer wird nur einmalig bei Kauf fällig und beträgt, je nach Bundesland, 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Die Grundsteuer hingegen fällt jährlich an und wird vierteljährlich gezahlt. Sie unterscheidet sich in der Höhe nicht nur nach Bundesland, sondern auch nach weiteren Kriterien wie etwa Gemeindegröße oder Immobilienart.

Grunderwerbsteuer erhöht die Transaktionskosten bei Immobilienkauf erheblich

Die Grunderwerbsteuer ist großer Kostenfaktor bei einem Immobilienkauf und sorgt, neben den Maklerkosten, dafür, dass mit Immobilien nicht so schnell und billig gehandelt werden kann wie etwa mit Aktien.

Aus Investorensicht und auch für Eigennutzung ist die Grunderwerbsteuer daher negativ, gesamtgesellschaftlich aber mutmaßlich von Vorteil, da sie eng getakteten Handel mit Immobilien wirkungsvoll bremst.

Keine Grunderwerbsteuer bei nahen Verwandten, Erbschaft, Grundstücksteilung oder Kaufpreis unter 2.500 EUR

Kein Grunderwerbsteuer fällt an, wenn der Verkauf einer Immobilie zwischen Verwandten in erster Linie stattfindet, also zwischen Großeltern, Eltern und Kindern. Zwischen Geschwistern gilt dies nicht, da sie nicht als in erster Linie verwandt gelten.

Auch bei Kaufpreisen unter 2.500 EUR fällt keine Grunderwerbsteuer an. Dies gilt auch für den Verkauf an Personen, die nicht verwandt sind. Aber Achtung: Ein Verkauf deutlich unter Marktwert kann vom Finanzamt als verdeckte Schenkung bewertet werden.

Ebenso fällt keine Grunderwerbsteuer bei Erbschaft an, sowie bei Kauf durch Miterben im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Keine Grunderwerbsteuer auch bei Grundstücksteilung nach § 3 WEG, soweit kein Mehrerwerb stattfindet, jemand aus der Gemeinschaft also nicht mehr erhält als seinem rechnerischen Anteil entsprochen hätte.

Grundbucheintragung erst, nachdem Grunderwerbsteuer bezahlt wurde

Nach Eingang der Grunderwerbsteuerzahlung stellt das Finanzamt eine sogenannte „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ aus. Erst mit dieser Bescheinigung wird der Käufer als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.

Grunderwerbsteuer reduzieren

Die Grunderwerbsteuer lässt sich für Privatkäufer auf folgende Arten reduzieren:

Getrennte Kaufverträge für Grundstück und Haus

Erwirbt man Grundstück und Haus getrennt voneinander, spart man sich die Grunderwerbsteuer auf das Haus, da für einen Hausbau an sich keine Grunderwerbsteuer anfällt.

Dabei müssen die Käufe für das Grundstück und den Hausbau inhaltlich und zeitlich deutlich getrennt werden. Das Unternehmen, das später das Haus baut, sollte keinesfalls dasselbe sein, von dem man das Grundstück gekauft hat. Auch sollten zwischen Grundstückskauf und Hausbau mindestens sechs Monate liegen, damit das Finanzamt die beiden Käufe als getrennte Verträge anerkennt statt als zusammengehöriges Vertragswerk.

Inventar im Kaufvertrag getrennt ausweisen

Grunderwerbsteuer ist nur für fest mit der Immobilie verbundene Gegenstände zu zahlen, nicht aber für bewegliche Einrichtung wie etwa Einbauküche, Sauna oder Gartenhaus.

Keine Grunderwerbsteuer für PV-Anlage, wenn Einspeisung und keine „In-Dach-Anlage“

Für eine PV-Anlage wird nur dann keine Grunderwerbsteuer fällig, wenn der Strom eingespeist statt selbst verbraucht wird und zudem die PV-Anlage keine sogenannte „In-Dach-Anlage“, also Dachziegel-Photovoltaikanlage ist, die das eigentliche Dach teilweise ersetzt.

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