Hausgeld – was ist enthalten, was umlagefähig, was absetzbar?
Das Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung, die jeder Eigentümer einer Eigentumswohnung an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leistet. Mit dem Hausgeld werden die laufenden Kosten der gesamten Wohnanlage finanziert – von der Heizung über die Gebäudeversicherung bis zur Verwaltung und zur Rücklage für künftige Reparaturen.
Was ist Hausgeld? Definition und Bedeutung
Das Hausgeld ist für den Wohnungseigentümer das, was für den Mieter die Nebenkostenvorauszahlung ist – nur umfangreicher, weil es zusätzlich Positionen enthält, die ein Vermieter nicht auf Mieter umlegen darf.
Die rechtliche Grundlage findet sich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Nach § 16 Abs. 2 WEG hat jeder Wohnungseigentümer die Kosten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils zu tragen, sofern die Gemeinschaft keine andere Verteilung beschlossen hat. Im Gesetz selbst taucht der Begriff „Hausgeld“ übrigens nicht auf – dort ist von „Kosten“ und „Vorschüssen“ die Rede. Umgangssprachlich haben sich neben Hausgeld auch die Begriffe „Wohngeld“ (nicht zu verwechseln mit dem staatlichen Wohngeld als Sozialleistung) und „Wohnkostenvorschuss“ etabliert.
„Die Wohnungseigentümer haben die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, insbesondere der Verwaltung und des gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums, nach dem Verhältnis ihrer Anteile (Absatz 1 Satz 2) zu tragen.“
— § 16 Abs. 2 Satz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Kurz zusammengefasst – Hausgeld, was ist das also?
- Wer zahlt: ausschließlich der Wohnungseigentümer, niemals direkt der Mieter.
- An wen: an die Wohnungseigentümergemeinschaft, in der Praxis auf das Konto der Hausverwaltung.
- Wofür: Betriebskosten, Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagenbildung für das Gemeinschaftseigentum.
- Wie oft: in der Regel monatlich als Vorschuss, mit jährlicher Abrechnung.
- Grundlage: der von der Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan.
Was ist im Hausgeld enthalten?
Die Zusammensetzung des Hausgeldes ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den die Hausverwaltung jährlich aufstellt und den die Eigentümerversammlung beschließt. Auch wenn jede Wohnanlage anders kalkuliert, tauchen bestimmte Kostenblöcke praktisch überall auf.
Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums
Der größte Block sind die laufenden Betriebskosten, wie sie auch in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgezählt werden:
- Wasser und Abwasser (Kalt- und Warmwasser, Niederschlagswasser)
- Heizkosten für die zentrale Heizungsanlage inklusive Wartung und Verbrauchserfassung
- Allgemeinstrom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung und Aufzug
- Müllabfuhr und Straßenreinigung
- Hausreinigung und Gartenpflege
- Aufzug (Strom, Wartung, Notrufsystem, TÜV-Prüfung)
- Gebäudeversicherung und Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Hausmeister bzw. Hausmeisterdienste
- Kabelanschluss oder Gemeinschaftsantenne (soweit noch vorhanden)
- Schornsteinfeger, Ungezieferbekämpfung, Winterdienst
Ob Heizkosten im Hausgeld enthalten sind, hängt von der Art der Beheizung ab: Bei einer Zentralheizung der WEG laufen die Heizkosten über das Hausgeld und werden nach der Heizkostenverordnung überwiegend verbrauchsabhängig abgerechnet. Hat jede Wohnung eine eigene Gastherme oder Etagenheizung, schließt der Eigentümer bzw. Mieter einen eigenen Versorgungsvertrag ab – dann ist die Heizung nicht im Hausgeld enthalten. Dasselbe gilt fast immer für den Wohnungsstrom: Strom für die eigene Wohnung zahlt jeder direkt an seinen Anbieter, im Hausgeld steckt nur der Allgemeinstrom.
Verwaltungskosten
Die WEG-Verwaltung erhält eine Vergütung, üblich sind – je nach Region, Größe der Anlage und Leistungsumfang – etwa 20 bis 40 Euro pro Einheit und Monat. Hinzu kommen Kontoführungsgebühren, Kosten für Eigentümerversammlungen sowie gegebenenfalls Vergütungen für den Verwaltungsbeirat.
Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
Ein wesentlicher Bestandteil des Hausgelds is die Zuführung zur Erhaltungsrücklage, früher Instandhaltungsrücklage genannt. Damit spart die Gemeinschaft für größere Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum an: Dachsanierung, Fassadenanstrich, Heizungstausch, Aufzugsmodernisierung. Die Höhe der Rücklage legt die Eigentümerversammlung fest. Als Orientierung dient häufig die Berechnungsverordnung für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (§ 28 II. BV), die je nach Gebäudealter Instandhaltungskosten zwischen rund 7 und 11,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr ansetzt.
Instandhaltung und laufende Reparaturen
Neben der Rücklage enthält der Wirtschaftsplan meist einen Posten für laufende kleinere Reparaturen am Gemeinschaftseigentum – etwa die defekte Haustürschließanlage, eine undichte Steigleitung oder Mängel am Gemeinschaftseigentum, die kurzfristig behoben werden müssen.
Hausgeld-Tabelle: typische Zusammensetzung
Die folgende Hausgeld-Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich das monatliche Hausgeld einer 75-m²-Eigentumswohnung zusammensetzen kann. Die Werte sind Richtwerte und variieren je nach Objekt erheblich:
| Kostenposition | Monatlich (Beispiel) | Anteil |
|---|---|---|
| Heizung und Warmwasser | 85 € | ca. 28 % |
| Kaltwasser und Abwasser | 30 € | ca. 10 % |
| Müllabfuhr, Straßenreinigung | 18 € | ca. 6 % |
| Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister | 35 € | ca. 12 % |
| Allgemeinstrom, Aufzug | 22 € | ca. 7 % |
| Gebäudeversicherung, Haftpflicht | 25 € | ca. 8 % |
| Verwaltung, Kontoführung | 30 € | ca. 10 % |
| Laufende Instandhaltung | 15 € | ca. 5 % |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | 40 € | ca. 13 % |
| Summe Hausgeld | 300 € | 100 % |
Wer wissen will, was alles im Hausgeld enthalten ist, sollte nicht auf Durchschnittswerte vertrauen, sondern den konkreten Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen der eigenen WEG lesen – dort ist jede Position aufgeschlüsselt.
Wie viel Hausgeld ist normal? Höhe und Durchschnitt
Die häufigste Frage von Kaufinteressenten lautet: Wie hoch ist das Hausgeld bei Eigentumswohnungen üblicherweise? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn die Höhe hängt von Ausstattung, Alter und Zustand des Gebäudes, der Region und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft ab. Als grobe Faustregel gilt: Das monatliche Hausgeld liegt meist zwischen 2,50 und 5 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche – im Durchschnitt oft um die 3 bis 4,50 Euro pro Quadratmeter.
Hausgeld pro qm: Richtwerte nach Gebäudetyp
| Gebäudetyp / Ausstattung | Hausgeld pro qm und Monat (Richtwert) | Beispiel: 75-m²-Wohnung |
|---|---|---|
| Einfacher Altbau ohne Aufzug, Etagenheizung | 2,00 – 3,00 € | 150 – 225 € |
| Durchschnittliches Mehrfamilienhaus mit Zentralheizung | 3,00 – 4,50 € | 225 – 340 € |
| Neubau oder saniert, mit Aufzug und Tiefgarage | 4,00 – 5,50 € | 300 – 415 € |
| Gehobene Anlage mit Concierge, Pool, umfangreicher Technik | ab 5,50 € | über 415 € |
Ein Hausgeld von 500 Euro im Monat ist für eine durchschnittliche 70-m²-Wohnung auffällig hoch (rund 7 €/m²) – für eine 120-m²-Wohnung in einer gepflegten Anlage mit Aufzug und hoher Rücklagenzuführung kann derselbe Betrag dagegen völlig normal sein. Entscheidend ist immer der Quadratmeterwert und die Frage, wie viel davon in die Rücklage fließt.
Achtung bei ungewöhnlich niedrigem Hausgeld
Ein sehr niedriges Hausgeld ist beim Wohnungskauf kein Qualitätsmerkmal, sondern oft ein Warnsignal: Möglicherweise spart die Gemeinschaft zu wenig für die Instandhaltung an. Dann drohen später Sonderumlagen, wenn Dach, Fassade oder Heizung saniert werden müssen. Umgekehrt bedeutet ein hohes Hausgeld nicht automatisch hohe „verlorene“ Kosten – ein großer Rücklagenanteil erhöht letztlich den Wert und die Substanz der Immobilie.
Hausgeld berechnen: Formel und Beispielrechnung
Wie wird Hausgeld berechnet? Grundlage ist der Wirtschaftsplan: Die Verwaltung schätzt die Gesamtkosten der Anlage für das kommende Jahr und verteilt sie nach dem geltenden Verteilerschlüssel – im Regelfall nach Miteigentumsanteilen (MEA), bei einzelnen Positionen wie Heizkosten nach Verbrauch. Vereinfachte Formel für den einzelnen Eigentümer:
- Jahresgesamtkosten der WEG laut Wirtschaftsplan ermitteln (inkl. Rücklagenzuführung).
- Eigenen Anteil nach Verteilerschlüssel berechnen (z. B. Miteigentumsanteile laut Teilungserklärung).
- Ergebnis durch 12 teilen = monatlicher Hausgeld-Vorschuss.
Beispielrechnung: Eine WEG mit 20 Wohnungen kalkuliert Jahresgesamtkosten von 72.000 € (inklusive 12.000 € Rücklagenzuführung). Ihre Wohnung hält 60/1.000 Miteigentumsanteile. Ihr Jahresanteil: 72.000 € × 60/1.000 = 4.320 €. Monatliches Hausgeld: 4.320 € ÷ 12 = 360 €. Einen exakteren „Hausgeld-Rechner“ braucht es dafür nicht – Wirtschaftsplan und Teilungserklärung liefern alle nötigen Zahlen.
Hausgeld monatlich oder jährlich? Zahlweise, Wirtschaftsplan und Abrechnung
Wird Hausgeld monatlich oder jährlich gezahlt? In fast allen Eigentümergemeinschaften zahlt man das Hausgeld monatlich als Vorschuss, meist per Dauerauftrag oder Lastschrift zum Monatsanfang. Rechtlich beschließt die Gemeinschaft über die Vorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG); eine andere Zahlweise – etwa quartalsweise – wäre möglich, ist aber unüblich. Wer also fragt, ob man Hausgeld monatlich zahlen muss: Ja, in der Praxis ist die monatliche Vorauszahlung der Standard.
Jahresabrechnung und Abrechnungsspitze
Nach Ablauf des Kalenderjahres erstellt die Verwaltung die Jahresabrechnung mit allen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben. Die Eigentümerversammlung beschließt dann über die sogenannte Abrechnungsspitze – also die Differenz zwischen den geleisteten Hausgeld-Vorschüssen und den tatsächlichen Kosten:
- Nachzahlung: Waren die tatsächlichen Kosten höher als die Vorschüsse, müssen Sie die Differenz nachzahlen.
- Guthaben: Waren die Kosten niedriger, erhalten Sie ein Guthaben zurück oder es wird verrechnet.
Beispiel Abrechnungsspitze: Sie haben 12 × 300 € = 3.600 € Hausgeld vorausgezahlt. Die Jahresabrechnung weist für Ihre Einheit tatsächliche Kosten von 3.780 € aus. Die Abrechnungsspitze beträgt 180 € – diesen Betrag zahlen Sie nach dem Beschluss über die Abrechnung nach. Wichtig seit der WEG-Reform 2020: Beschlossen wird nur noch über die Abrechnungsspitze, nicht über die gesamte Abrechnung als Zahlenwerk.
Ist Hausgeld umlagefähig? Hausgeld auf Mieter umlegen
Für Kapitalanleger ist das die zentrale Frage: Kann man Hausgeld auf den Mieter umlegen? Die Antwort: teilweise. Wer zahlt das Hausgeld – Mieter oder Vermieter? Gegenüber der WEG zahlt immer der Eigentümer das volle Hausgeld. Als Vermieter dürfen Sie jedoch die umlagefähigen Bestandteile über die Betriebskostenabrechnung an den Mieter weitergeben – vorausgesetzt, der Mietvertrag enthält eine entsprechende Vereinbarung nach § 556 BGB.
Umlagefähig sind nur die Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und die Zuführung zur Erhaltungsrücklage (§ 1 Abs. 2 BetrKV) – diese Positionen trägt der Vermieter allein.
Tabelle: umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten im Hausgeld
| Kostenposition im Hausgeld | Umlagefähig auf den Mieter? |
|---|---|
| Heizung und Warmwasser | Ja (verbrauchsabhängig nach Heizkostenverordnung) |
| Kaltwasser und Abwasser | Ja |
| Müllabfuhr und Straßenreinigung | Ja |
| Hausreinigung und Gartenpflege | Ja |
| Allgemeinstrom, Aufzugsbetrieb und -wartung | Ja |
| Hausmeister (ohne Reparatur- und Verwaltungsanteile) | Ja |
| Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Ja |
| Schornsteinfeger, Winterdienst, Ungezieferbekämpfung | Ja |
| Verwaltervergütung und Kontoführung | Nein |
| Laufende Instandhaltung und Reparaturen | Nein |
| Zuführung zur Erhaltungsrücklage | Nein |
| Kosten für Eigentümerversammlungen, Beirat | Nein |
Hausgeld auf Mieter umlegen: Beispiel
Wie viel vom Hausgeld ist umlagefähig? In der Praxis liegt der umlagefähige Anteil häufig bei etwa 60 bis 80 Prozent. Ein Rechenbeispiel auf Basis der obigen Hausgeld-Tabelle (300 € monatlich):
| Position | Monatlich | Umlage auf Mieter |
|---|---|---|
| Heizung/Warmwasser, Wasser/Abwasser, Müll | 133 € | 133 € |
| Reinigung, Garten, Hausmeister, Allgemeinstrom, Aufzug | 57 € | 57 € |
| Versicherungen | 25 € | 25 € |
| Verwaltung | 30 € | 0 € |
| Instandhaltung + Erhaltungsrücklage | 55 € | 0 € |
| Summe | 300 € | 215 € (ca. 72 %) |
In diesem Beispiel kann der Vermieter also 215 € über die Nebenkostenvorauszahlung an den Mieter weitergeben; 85 € monatlich (nicht umlagefähiges Hausgeld) verbleiben bei ihm. Wichtig: Der Vermieter darf nicht einfach die Hausgeld-Abrechnung der WEG an den Mieter durchreichen, sondern muss eine eigene Betriebskostenabrechnung nach mietrechtlichen Regeln erstellen – innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB) und nach dem im Mietvertrag vereinbarten Umlageschlüssel, im Zweifel nach Wohnfläche.
Hausgeld und Nebenkosten: Wo liegt der Unterschied?
Hausgeld und Nebenkosten werden im Alltag oft vermischt, meinen aber verschiedene Dinge. Sind im Hausgeld die Nebenkosten enthalten? Ja – die Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums sind ein Teil des Hausgelds. Das Hausgeld ist aber umfassender, weil es zusätzlich Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage einschließt.
| Kriterium | Hausgeld | Nebenkosten (Mietrecht) |
|---|---|---|
| Wer zahlt? | Wohnungseigentümer an die WEG | Mieter an den Vermieter |
| Rechtsgrundlage | WEG, Wirtschaftsplan, Beschlüsse der Gemeinschaft | Mietvertrag, § 556 BGB, Betriebskostenverordnung |
| Umfang | Betriebskosten + Verwaltung + Instandhaltung + Rücklage | nur umlagefähige Betriebskosten |
| Typische Höhe | ca. 3,00 – 4,50 € pro m² und Monat | ca. 2,20 – 3,00 € pro m² und Monat (kalt + warm) |
| Abrechnung | Jahresabrechnung der WEG-Verwaltung | Betriebskostenabrechnung des Vermieters |
Deshalb ist das Hausgeld einer Eigentumswohnung fast immer höher als die Nebenkosten, die ein Mieter für eine vergleichbare Wohnung zahlt. Für Selbstnutzer bedeutet das: Auch ohne Miete fallen Monat für Monat spürbare Wohnkosten an – das sollte bei der Finanzierungsplanung eines Wohnungskaufs von Anfang an eingerechnet werden.
Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?
Ob und wie Sie Hausgeld von der Steuer absetzen können, hängt davon ab, ob Sie die Eigentumswohnung vermieten oder selbst bewohnen.
Vermieter: Hausgeld als Werbungskosten in der Anlage V
Für Vermieter ist das Hausgeld weitgehend steuerlich absetzbar, und zwar als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. In der Steuererklärung tragen Sie die Positionen in der Anlage V ein. Dabei gilt:
- Umlagefähige Betriebskosten: als Werbungskosten abziehbar; die vom Mieter erstatteten Nebenkosten sind im Gegenzug als Einnahmen anzusetzen.
- Nicht umlagefähige Kosten (Verwaltung, Instandhaltung): in voller Höhe Werbungskosten – sie mindern direkt das zu versteuernde Ergebnis.
- Zuführung zur Erhaltungsrücklage: nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs erst dann absetzbar, wenn die Gemeinschaft das Geld tatsächlich für Erhaltungsmaßnahmen ausgibt – nicht schon bei der Einzahlung (BFH, Urteil vom 14.01.2025, IX R 19/24; Informationen unter bundesfinanzhof.de).
Wo in der Steuererklärung eintragen? Die nicht umlagefähigen Hausgeld-Anteile und die verausgabten Erhaltungsaufwendungen gehören in die Anlage V zu den Werbungskosten; die Jahresabrechnung der Verwaltung dient als Beleg. Viele Verwaltungen weisen die steuerlich relevanten Anteile inzwischen gesondert aus.
Selbstnutzer: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Wer die Eigentumswohnung selbst bewohnt, kann das Hausgeld nicht als Werbungskosten geltend machen. Absetzbar sind aber die im Hausgeld enthaltenen Lohnanteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG – etwa für Hausreinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst oder Wartungsarbeiten:
- 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal 4.000 € Steuerermäßigung pro Jahr,
- 20 % der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen, maximal 1.200 € pro Jahr.
Voraussetzung ist eine Bescheinigung der Hausverwaltung, die die begünstigten Lohnanteile aus der Jahresabrechnung ausweist. Fragen Sie danach – die Erstellung gehört bei den meisten Verwaltungen zum Standard.
Hausgeld bei Eigentümerwechsel: Ab wann zahlt der neue Eigentümer?
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung stellt sich regelmäßig die Frage, ab wann der neue Eigentümer das Hausgeld bezahlen muss. Entscheidend ist nicht der notarielle Kaufvertrag und auch nicht die Übergabe der Schlüssel, sondern grundsätzlich die Eintragung im Grundbuch: Erst mit der Umschreibung wird der Käufer Mitglied der Eigentümergemeinschaft und damit gegenüber der WEG zahlungspflichtig.
In der Praxis vereinbaren die Parteien im Kaufvertrag meist einen wirtschaftlichen Übergang zu einem festen Stichtag (häufig die Kaufpreiszahlung oder Besitzübergabe). Ab diesem Termin trägt der Käufer das Hausgeld im Innenverhältnis, auch wenn die Grundbucheintragung noch aussteht – dann erstattet er dem Verkäufer die zwischenzeitlich gezahlten Vorschüsse.
Nachzahlung und Rückzahlung bei Eigentümerwechsel
- Nachzahlung aus der Jahresabrechnung: Die Abrechnungsspitze schuldet derjenige, der zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Abrechnung im Grundbuch eingetragener Eigentümer ist – das kann auch der Käufer für Zeiträume sein, in denen noch der Verkäufer die Wohnung hielt. Eine abweichende Verteilung sollte im Kaufvertrag geregelt werden.
- Rückzahlung der Rücklage bei Verkauf: Die eingezahlte Erhaltungsrücklage bleibt Vermögen der Gemeinschaft. Eine Hausgeld- oder Rücklagen-Rückzahlung bei Verkauf gibt es nicht; der Verkäufer kann den Rücklagenanteil aber wirtschaftlich in den Kaufpreis einpreisen.
- Hausgeldrückstände des Verkäufers: Alte Schulden gehen nicht automatisch auf den Käufer über. Lassen Sie sich vor dem Kauf dennoch von der Verwaltung bestätigen, dass keine Rückstände bestehen – Streit über offene Beträge belastet sonst das Verhältnis zur Gemeinschaft.
Eigentümer zahlt Hausgeld nicht: Verzug und Konsequenzen
Zahlt ein Eigentümer das Hausgeld nicht, fehlt der Gemeinschaft Liquidität für laufende Rechnungen – die übrigen Eigentümer müssen die Lücke faktisch mittragen. Die WEG kann und sollte bei Hausgeld-Verzug konsequent vorgehen:
- Mahnung durch die Verwaltung, gegebenenfalls mit Verzugszinsen und Mahnkosten.
- Gerichtliches Mahnverfahren oder Zahlungsklage der Gemeinschaft gegen den säumigen Eigentümer.
- Zwangsvollstreckung aus dem Titel, notfalls bis zur Zwangsversteigerung der Wohnung. Hausgeldansprüche der Gemeinschaft sind in der Zwangsversteigerung sogar bevorrechtigt (Rangklasse 2, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG).
- Entziehung des Wohnungseigentums als letztes Mittel bei gravierenden Pflichtverletzungen (§ 17 WEG), etwa bei Hausgeldrückständen von mehr als drei Prozent des Einheitswerts über mehr als drei Monate.
Für Eigentümer in Zahlungsschwierigkeiten gilt: frühzeitig das Gespräch mit der Verwaltung suchen. Ratenzahlungen sind oft verhandelbar, ein tituliertes Verfahren dagegen teuer.
Hausgeld beim Wohnungskauf prüfen: Checkliste
Was bedeutet das Hausgeld beim Wohnungskauf konkret für Ihre Entscheidung? Es ist ein dauerhafter monatlicher Kostenblock neben der Finanzierungsrate – und zugleich ein Indikator für den Zustand der Gemeinschaft. Prüfen Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung:
- Wirtschaftsplan und die letzten zwei bis drei Jahresabrechnungen: Wie setzt sich das Hausgeld zusammen? Gibt es auffällige Kostensteigerungen?
- Höhe der Erhaltungsrücklage: Passt das Angesparte zu Alter und Zustand des Gebäudes? Eine dünne Rücklage bei sanierungsbedürftiger Substanz bedeutet künftige Sonderumlagen.
- Protokolle der Eigentümerversammlungen: Sind größere Maßnahmen beschlossen oder absehbar (Dach, Fassade, Heizungstausch)?
- Hausgeldrückstände in der Gemeinschaft: Viele säumige Eigentümer sind ein Risikofaktor für alle.
- Umlagefähiger Anteil (für Kapitalanleger): Wie viel des Hausgelds lässt sich auf den Mieter umlegen, wie hoch ist die tatsächliche Nettobelastung?
Faustregel für die Kalkulation: Rechnen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung mit einem monatlichen Hausgeld von grob 3 bis 4,50 € pro Quadratmeter und prüfen Sie anschließend die realen Zahlen der konkreten WEG.
Sonderfälle: Einfamilienhaus, Bürgergeld und Grundsicherung
Gibt es Hausgeld beim Einfamilienhaus?
Nein – Hausgeld im rechtlichen Sinn gibt es nur in Wohnungseigentümergemeinschaften. Beim freistehenden Einfamilienhaus tragen Sie alle Betriebs- und Instandhaltungskosten direkt selbst; eine gemeinschaftliche Verwaltung entfällt. Eine Ausnahme sind Reihenhaus- oder Doppelhausanlagen, die rechtlich als WEG organisiert sind: Dort kann auch für ein „Haus“ ein (meist niedriges) Hausgeld anfallen, etwa für gemeinschaftliche Wege, Versicherungen oder eine Tiefgarage. Wirtschaftlich sinnvoll ist es aber auch für jeden Hauseigentümer, eine private Instandhaltungsrücklage in ähnlicher Größenordnung anzusparen.
Hausgeld bei Bürgergeld und Grundsicherung
Beziehen Eigentümer einer selbst bewohnten, angemessenen Eigentumswohnung Bürgergeld oder Grundsicherung, übernimmt der Träger die Kosten der Unterkunft (§ 22 SGB II). Dazu zählen die Betriebskostenanteile des Hausgelds und die Heizkosten in angemessener Höhe. Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage wird dagegen in der Regel nicht übernommen, da sie der Vermögensbildung dient; bei Verwaltungskosten entscheiden die Träger unterschiedlich. Maßgeblich sind die örtlichen Richtlinien – Auskunft geben Jobcenter bzw. Sozialamt Ihrer Kommune.
Häufige Fragen zum Hausgeld (FAQ)
Was versteht man unter Hausgeld – kurze Definition?
Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung des Wohnungseigentümers an die Eigentümergemeinschaft zur Deckung der Betriebs-, Verwaltungs- und Instandhaltungskosten des Gemeinschaftseigentums einschließlich der Erhaltungsrücklage. Grundlage sind § 16 und § 28 WEG sowie der beschlossene Wirtschaftsplan. (Englisch wird „Hausgeld“ in Deutschland meist mit „condominium fee“ oder „homeowners‘ association fee“ erklärt.)
Wer zahlt das Hausgeld – Mieter oder Vermieter?
Gegenüber der WEG immer der Eigentümer. Der Vermieter kann die umlagefähigen Betriebskosten anschließend über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben; Verwaltung, Instandhaltung und Rücklage bleiben bei ihm.
Zahlt man Hausgeld monatlich oder jährlich?
Üblich ist die monatliche Zahlung als Vorschuss; nach Jahresende folgt die Abrechnung mit Nachzahlung oder Guthaben (Abrechnungsspitze).
Wie viel Hausgeld ist normal?
Als Durchschnitt gelten rund 3 bis 4,50 € pro Quadratmeter und Monat, je nach Ausstattung zwischen etwa 2 und über 5,50 €. Für eine 75-m²-Eigentumswohnung sind 225 bis 340 € monatlich ein typischer Rahmen.
Sind Heizkosten und Nebenkosten im Hausgeld enthalten?
Bei zentraler Heizungsanlage ja – Heizung und Warmwasser laufen dann über das Hausgeld und werden verbrauchsabhängig abgerechnet. Auch die übrigen Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums (Wasser, Abwasser, Müll, Versicherung usw.) sind enthalten. Nicht enthalten sind Wohnungsstrom, eigene Telekommunikationsverträge, Grundsteuer sowie Kosten am Sondereigentum.
Ist Hausgeld steuerlich absetzbar?
Vermieter setzen das Hausgeld weitgehend als Werbungskosten in der Anlage V ab (Rücklage erst bei tatsächlicher Verwendung). Selbstnutzer können die Lohnanteile haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG geltend machen.
Ab wann muss der neue Eigentümer Hausgeld bezahlen?
Gegenüber der WEG ab Grundbucheintragung; im Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer meist ab dem im Kaufvertrag vereinbarten Übergangsstichtag.
Was passiert, wenn ein Eigentümer das Hausgeld nicht zahlt?
Die Gemeinschaft kann mahnen, klagen und vollstrecken – bis hin zur Zwangsversteigerung, bei der Hausgeldforderungen bevorrechtigt bedient werden. Im Extremfall droht die Entziehung des Wohnungseigentums nach § 17 WEG.