Immobilienverwaltung: Kosten für WEG- und SEV-Hausverwaltung
Vermieter haben organisatorische Aufgaben zu erledigen. Das kostet Zeit und bedarf gewisser Kenntnisse. Andererseits spart es Geld gegenüber der Auslagerung dieser Aufgaben an eine Hausverwaltung.
Es gibt zwei Arten von Immobilienverwaltung
- Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)-Verwaltung für das Gemeinschaftseigentum
- Sondereigentumsverwaltung (SEV) inkl. Mietermanagement für die eigene Wohnung
Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung kommen um die WEG-Verwaltung nicht herum. Diese ist obligatorisch, während die Sondereigentumsverwaltung optional ist.
Ob auch die Sondereigentumsverwaltung, also die Verwaltung der eigenen Wohnung, an Dritte ausgelagert wird, erfordert eine Abwägung zwischen weniger Aufwand und höherer Rendite.
Zwar sind die Gesamtkosten der Immobilienverwaltung nicht übermäßig hoch, dennoch schmälern sie den Gewinn. Es kann sich also lohnen, die Verwaltung der eigenen Immobilie selbst zu übernehmen.
WEG-Verwaltung
Bei Wohnungen in einem Mehrparteienhaus muss nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch das Gemeinschaftseigentum verwaltet werden.
Das Gemeinschaftseigentum umfasst alles, was gemeinschaftlich genutzt wird, also das Grundstück, Dach, Treppenhaus, Wege und ähnliches.
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die finanzielle Betreuung des Gemeinschaftseigentums inklusive der Aufstellung eines Wirtschaftsplans und um die technische Betreuung der gesamten Wohnanlage oder des Mietshauses.
Weiterhin übernimmt sie die Einberufung der Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Protokollführung und den Abschluss von Verträgen mit dem Hausmeister oder Reinigungskräften.
Wohnungseigentümerversammlungen müssen gemäß § 24 Absatz 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) mindestens einmal im Jahr einberufen werden. Der Zeitpunkt dieser Versammlungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber in der Praxis meist für das erste Jahresdrittel festgelegt.
Kosten:
Die Kosten der WEG-Verwaltung belaufen sich pro Wohnung im Schnitt auf 20 bis 35 Euro monatlich. Zu beachten ist hierbei, dass die Kosten für die WEG-Verwaltung selbst nicht auf Mieter umgelegt werden können. Folgende Kosten sind hingegen umlagefähig::
- Reinigung
- Wasser
- Abwasser
- Müllentsorgung, etc.
SEV (Sondereigentumsverwaltung) inkl. Mietermanagement
Die Sondereigentumsverwaltung ist optional. Während die WEG-Verwaltung das Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft, ist die SE-Verwaltung ausschließlich für die Wohnung des Auftraggebers zuständig.
Die Sondereigentumsverwaltung ist vor allem dann gefragt, wenn ein Mieter einen Mangel anzeigt. Der SE-Verwalter begeht dann die Wohnung, um den Mangel festzustellen und leitet entsprechende Instandsetzungsarbeiten ein und überwacht diese.
Beispiel: Ein Mieter stellt fest, dass der Zulauf des Wasserhahns in seinem Bad ein Leck hat. Er wendet sich nun nicht an den Vermieter, um den Schaden zu melden, sondern beauftragt die SE-Verwaltung mit der Feststellung und gegebenenfalls Behebung des Schadens.
Die Mietverwaltung beziehungsweise das Mietermanagement ist als Baustein der SEV ebenfalls nicht verpflichtend. Es steht Vermietern also frei, die Mietverwaltung selbst zu übernehmen. Allerdings sind die Aufgabengebiete auch hier sehr weitreichend.
Was kostet eine Mietverwaltung?
Unsere Kunden buchen über uns gelegentlich auch eine Mietverwaltung hinzu, wenn Sie eine Immobilie kaufen und vermieten. Unserer Erfahrung nach belaufen sich die monatlichen Kosten für die Mietverwaltung in der Regel auf circa 25-35 Euro.
Wo hilft eine Mietverwaltung?
Der Mietverwalter überwacht unter anderem die Mietzahlungen, übernimmt das Mahnwesen, erstellt die Betriebskostenabrechnung, führt die Korrespondenz mit dem Mieter, sucht im Falle einer Kündigung einen neuen Mieter, führt die Besichtigungen durch und übernimmt den Abschluss des Mietvertrags.
Fazit
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