Wohneigentum für Familien: KfW-Programme 300 und 308 für Neubau und Bestandsgebäude
Mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (KfW 300) fördert die KfW den klimafreundlichen Neubau mit zinsverbilligten Krediten von bis zu 270.000 Euro
Das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308, bekannt als „Jung kauft Alt“) ist für den Kauf sanierungsbedürftiger Bestandsgebäude mit derzeit bis zu 150.000 Euro – ab dem 3. August 2026 bis zu 180.000 Euro.
KfW 300 & 308 – für Familien mit mindestens einem Kind
Beide Programme richten sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro (plus 10.000 Euro je weiterem Kind).
Der Zinsvorteil gegenüber marktüblichen Baufinanzierungen liegt je nach Laufzeit bei etwa 2 bis 3 Prozentpunkten und kann über die Zinsbindung mehrere zehntausend Euro ausmachen. Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn bzw. vor Abschluss des Kaufvertrags über eine Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler gestellt werden.
Was ist die KfW-300-Förderung „Wohneigentum für Familien“?
Das KfW-Programm 300 – oft auch als „KfW WEF 300″ abgekürzt – ist der Nachfolger des Ende 2022 ausgelaufenen Baukindergelds. Anders als das Baukindergeld ist die KfW-300-Förderung kein Zuschuss, sondern ein zinsverbilligter Förderkredit der staatlichen Förderbank KfW.
Die Zinsverbilligung wird während der ersten Zinsbindungsperiode aus Bundesmitteln finanziert; zuständig ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Gefördert werden der Neubau und der Ersterwerb eines selbst genutzten, klimafreundlichen Wohngebäudes in Deutschland – also Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser und Eigentumswohnungen. Beim Ersterwerb darf die Bauabnahme bei Kaufvertragsabschluss höchstens zwölf Monate zurückliegen.
Der Kauf einer gebrauchten Immobilie fällt nicht unter das KfW-Programm 300; dafür ist seit September 2024 das Schwesterprogramm KfW 308 zuständig, das weiter unten ausführlich behandelt wird.
Wichtig für die Einordnung: Ein Tilgungszuschuss ist beim KfW-Kredit 300 nicht vorgesehen. Die gesamte Förderwirkung entsteht über den niedrigen Zinssatz. Wer nach einem „KfW 300 Tilgungszuschuss“ sucht, verwechselt das Programm meist mit den Sanierungsprogrammen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa dem Kredit 261.
KfW 300: Voraussetzungen im Überblick
Die Voraussetzungen für das KfW-Darlehen 300 betreffen drei Bereiche: den Haushalt, das Einkommen und die Immobilie.
Anforderungen an den Haushalt
- Im Haushalt lebt bei Antragstellung mindestens ein Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Gefördert werden Familien ebenso wie Alleinerziehende.
- Die Antragstellenden erwerben mindestens 50 Prozent Miteigentum an der Immobilie und nutzen sie selbst als Hauptwohnsitz.
- Weder die Erwachsenen im Haushalt noch deren Kinder besitzen bereits Wohneigentum in Deutschland – auch nicht vermietet, unentgeltlich überlassen oder per Nießbrauch genutzt.
- Für dieselbe Wohneinheit wurde noch keine Förderung aus diesem Programm und kein Baukindergeld in Anspruch genommen.
KfW 300: Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenze beim KfW 300 liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen mit einem Kind. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro.
Maßgeblich ist der Durchschnitt aus dem vorletzten und dem vorvorletzten Kalenderjahr vor Antragstellung – bei einem Antrag im Jahr 2026 also der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024.
Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen nach § 2 EStG, nicht das Bruttoeinkommen. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und Vorsorgeaufwendungen liegt das zu versteuernde Einkommen häufig deutlich unter dem Brutto – viele Familien mit einem Bruttoeinkommen von 110.000 bis 120.000 Euro erfüllen die Voraussetzungen daher trotzdem.
| Kinder unter 18 im Haushalt | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) |
|---|---|
| 1 Kind | 90.000 € |
| 2 Kinder | 100.000 € |
| 3 Kinder | 110.000 € |
| 4 Kinder | 120.000 € |
| 5 Kinder | 130.000 € |
Anforderungen an die Immobilie: Klimafreundliches Wohngebäude und QNG
Das Gebäude muss die Stufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ erreichen. Dafür gelten drei Bedingungen:
- Der Neubau erreicht den Standard Effizienzhaus 40.
- Die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus werden eingehalten (Lebenszyklusanalyse nach den Vorgaben des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude).
- Die Heizung arbeitet weder mit Öl noch mit Gas oder Biomasse – in der Praxis läuft das meist auf Wärmepumpe, Fernwärme oder vergleichbare Lösungen hinaus.
Die höhere Förderstufe erreicht, wer zusätzlich das QNG-Siegel in der Stufe Plus oder Premium nachweist. Die Kombination „KfW 300 QNG“ lohnt sich vor allem wegen des deutlich höheren Kreditbetrags (siehe nächster Abschnitt). Details zur Zertifizierung stellt die vom Bund getragene Informationsplattform qng.info bereit.
Für Planung und Nachweis ist in beiden Stufen eine Fachkraft aus der Expertenliste für Energieeffizienz verpflichtend; sie erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA). Die Kosten für diese Fachplanung und Baubegleitung zählen zu den förderfähigen Kosten und können mitfinanziert werden.
Eine separate Förderung der Energieberatung, wie sie das BAFA für Bestandsgebäude anbietet, gibt es im Neubau nicht – die Baubegleitung wird hier über den Kredit selbst abgedeckt.
Kreditbeträge: Wie viel Darlehen gibt es beim KfW-Programm 300?
Die Höhe des KfW-Kredits 300 hängt von der Zahl der minderjährigen Kinder im Haushalt und von der erreichten Förderstufe ab. Es gilt der Stand am Tag der Antragstellung – ein Kind, das kurz nach dem Antrag 18 wird, zählt also noch mit.
| Kinder im Haushalt | Klimafreundliches Wohngebäude (EH 40) | Mit QNG-Siegel |
|---|---|---|
| 1 oder 2 Kinder | bis 170.000 € | bis 220.000 € |
| 3 oder 4 Kinder | bis 200.000 € | bis 250.000 € |
| ab 5 Kindern | bis 220.000 € | bis 270.000 € |
Der Kredit darf zusammen mit weiteren Fördermitteln die förderfähigen Gesamtkosten (Baukosten bzw. Kaufpreis inklusive Grundstück und Nebenkosten der Fachplanung) nicht übersteigen. In der Praxis deckt das KfW-300-Darlehen selten die gesamte Finanzierung; der Rest wird über ein normales Bankdarlehen und Eigenkapital abgebildet.
KfW 300: Konditionen, Zinssatz und Tilgung
Der Zinssatz beim KfW 300 orientiert sich am Kapitalmarkt und wird aus Bundesmitteln verbilligt. Die Zinsentwicklung beim KfW 300 verlief zuletzt erfreulich: Im Oktober 2025 hat die KfW die Konditionen spürbar verbessert – eine Zinssenkung von zuvor rund 1,7 auf etwa 1,1 Prozent Effektivzins bei der langen Laufzeitvariante.
Bei kurzen Laufzeiten liegt der aktuelle Zinssatz teils deutlich unter 1 Prozent, im günstigsten Fall nahe der symbolischen Untergrenze von 0,01 Prozent. Zum Vergleich: Marktübliche Baufinanzierungen kosten Mitte 2026 häufig 3,5 bis 4,0 Prozent.
| Variante | Laufzeit | Zinsbindung | Effektivzins (Größenordnung) |
|---|---|---|---|
| Annuitätendarlehen, kurz | bis 10 Jahre (1 tilgungsfreies Anlaufjahr) | 10 Jahre | ab ca. 0,1–0,4 % |
| Annuitätendarlehen, mittel | bis 25 Jahre (bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre) | 10 Jahre | ca. 0,7–1,0 % |
| Annuitätendarlehen, lang | bis 35 Jahre (bis 5 tilgungsfreie Anlaufjahre) | 10 Jahre | ca. 1,0–1,3 % |
| Endfälliges Darlehen | 4 bis 10 Jahre | 10 Jahre | höher als Annuitätenvarianten |
Hinweis: Die Zinssätze ändern sich laufend. Verbindlich sind allein die tagesaktuellen Werte in der Konditionenübersicht der KfW. Es gilt der Zinssatz am Tag der Zusage – oder der günstigere Satz bei Antragseingang.
Zinsbindung: 20 Jahre nicht mehr verfügbar
Von März 2024 bis Dezember 2025 konnte der KfW 300 wahlweise mit 20 Jahren Zinsbindung beantragt werden. Diese Option hat die KfW zum 10. Dezember 2025 eingestellt; seither sind maximal 10 Jahre Zinsbindung möglich.
Bei Laufzeiten über die Zinsbindung hinaus unterbreitet die KfW vor deren Ablauf ein Prolongationsangebot – dann allerdings ohne Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Planen Sie die Anschlussfinanzierung deshalb von Anfang an realistisch ein und kalkulieren Sie die Restschuld nach zehn Jahren mit einem höheren Zinssatz durch.
Tilgung und Sondertilgung
Beim Annuitätendarlehen starten Sie mit tilgungsfreien Anlaufjahren, in denen nur Zinsen fällig sind – das entlastet die Kasse in der teuren Bau- und Umzugsphase. Danach zahlen Sie gleichbleibende Raten aus Zins und Tilgung. Eine vollständige außerplanmäßige Rückzahlung ist gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Wer die monatliche Rate und den Tilgungsverlauf vorab durchrechnen will, nutzt als KfW-300-Rechner am besten den offiziellen KfW-Tilgungsrechner: Dort lassen sich Kreditbetrag, Laufzeit und Anlaufjahre frei kombinieren – der Tilgungsrechner funktioniert für das Programm 300 ebenso wie für das Programm 308.
Beispielrechnung: Was bringt der KfW 300 konkret?
Familie A hat zwei Kinder und ein durchschnittliches zu versteuerndes Einkommen von 85.000 Euro – die Einkommensgrenze von 100.000 Euro ist eingehalten. Der Neubau (Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe, ohne QNG-Siegel) kostet inklusive Grundstück 520.000 Euro. 70.000 Euro Eigenkapital sind vorhanden, der Finanzierungsbedarf liegt bei 450.000 Euro.
| Baustein | Betrag | Effektivzins | Zinskosten im 1. Jahr |
|---|---|---|---|
| KfW 300 (35 Jahre, 10 Jahre Zinsbindung) | 170.000 € | 1,1 % | ca. 1.870 € |
| Bankdarlehen | 280.000 € | 3,8 % | ca. 10.640 € |
| Gesamt (Mischzins ca. 2,8 %) | 450.000 € | – | ca. 12.510 € |
Ohne Förderung müsste die Familie die vollen 450.000 Euro zu 3,8 Prozent finanzieren – Zinskosten im ersten Jahr: rund 17.100 Euro. Der KfW-Baustein spart also etwa 4.590 Euro pro Jahr. Über die zehnjährige Zinsbindung summiert sich der Vorteil – bei laufender Tilgung etwas abschmelzend – auf grob 40.000 Euro.
Mit QNG-Siegel und 220.000 Euro KfW-Anteil fiele die Ersparnis noch höher aus, dem stehen allerdings Zertifizierungs- und Baumehrkosten gegenüber, die Sie im Einzelfall gegenrechnen sollten.
KfW 308 „Jung kauft Alt“: Förderung für Bestandsgebäude
Seit September 2024 ergänzt das Programm „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“ (KfW 308) die Familienförderung um den Gebrauchtimmobilienkauf. Unter dem Namen „Jung kauft Alt“ (KfW 308) fördert der Bund gezielt den Erwerb energetisch schlechter Bestandsgebäude, die anschließend saniert werden. Die Idee: Familien kommen günstiger an Wohneigentum, gleichzeitig wird der Altbaubestand energetisch modernisiert, ohne neue Flächen zu versiegeln.
KfW 308: Voraussetzungen und Bedingungen
- Haushalt und Einkommen: Es gelten dieselben Regeln wie beim Programm 300 – mindestens ein minderjähriges Kind, kein weiteres Wohneigentum, Selbstnutzung mit mindestens 50 Prozent Miteigentumsanteil. Auch die Einkommensgrenze beim KfW 308 ist identisch: 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen plus 10.000 Euro je weiterem Kind, gemittelt über das vorletzte und vorvorletzte Jahr.
- Objekt: Gefördert wird der Kaufpreis (inklusive Grundstück) einer Bestandsimmobilie, die laut gültigem Energieausweis nach dem Gebäudeenergiegesetz in die Energieeffizienzklasse F, G oder H fällt. Eine bereits sanierte Immobilie mit guter Effizienzklasse ist ausdrücklich nicht förderfähig. Lassen Sie sich den Energieausweis daher frühzeitig zeigen – er entscheidet über die Förderfähigkeit.
- Sanierungspflicht: Innerhalb von 54 Monaten (viereinhalb Jahren) nach Kreditzusage muss das Gebäude mindestens auf den Standard Effizienzhaus 85 EE gebracht werden. Bis Oktober 2025 war noch das strengere Effizienzhaus 70 EE gefordert; die Absenkung hat das Programm deutlich praxistauglicher gemacht. Ein Energieeffizienz-Experte begleitet Sanierungsfahrplan und Nachweis.
- Antrag vor Kauf: Der Antrag muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags gestellt werden. Die Einkommensteuerbescheide sind bereits bei Antragstellung vorzulegen.
Kreditbeträge: aktuelle Werte und Erhöhung ab August 2026
Auch beim KfW 308 richtet sich der Kreditbetrag nach der Kinderzahl. Zum 3. August 2026 hebt die KfW die Höchstbeträge auf Basis einer geänderten Förderrichtlinie deutlich an. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Notartermin – wer den Antrag ab dem 3. August 2026 stellt, erhält automatisch die neuen Grenzen.
| Kinder im Haushalt | Maximaler Kreditbetrag (bis 2.8.2026) | Maximaler Kreditbetrag (ab 3.8.2026) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 100.000 € | 140.000 € |
| 2 Kinder | 125.000 € | 160.000 € |
| ab 3 Kindern | 150.000 € | 180.000 € |
Zusätzlich werden die Förderbedingungen ab August 2026 um die Möglichkeit energetischer Einzelmaßnahmen erweitert, was die Sanierungsanforderungen flexibler macht. Prüfen Sie die Details im dann aktualisierten Merkblatt zum KfW 308, bevor Sie den Sanierungsumfang festlegen.
Zinssatz beim KfW 308
Der Zinssatz beim KfW 308 liegt – wie beim Programm 300 – deutlich unter Marktniveau. Seit der Konditionsverbesserung im Oktober 2025 beginnen die Effektivzinsen bei kurzen Laufzeiten bei symbolischen 0,01 Prozent; bei langen Laufzeiten mit zehnjähriger Zinsbindung liegen sie um bzw. teils unter 1 Prozent (Stand: Juli 2026). Die tagesaktuellen Werte finden Sie auf der Programmseite der KfW zum Kredit 308.
Als Darlehensform stehen Annuitätendarlehen mit verschiedenen Laufzeiten und ein endfälliges Darlehen zur Wahl; auch hier hilft der KfW-Tilgungsrechner bei der Ratenplanung. Einen Tilgungszuschuss gibt es im Programm 308 selbst nicht – wohl aber im Sanierungskredit 261, der typischerweise dazu kombiniert wird.
Beispielrechnung KfW 308: Altbau kaufen und sanieren
Familie B (zwei Kinder, zu versteuerndes Einkommen im Schnitt 78.000 Euro) kauft ein Reihenhaus aus den 1960er-Jahren, Energieklasse G, für 320.000 Euro. Die Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE ist mit 150.000 Euro kalkuliert.
- Kaufpreisfinanzierung: 125.000 Euro über den KfW 308 zu rund 0,9 Prozent effektiv (Antrag vor dem 3. August 2026; danach wären bis zu 160.000 Euro möglich), der Rest über ein Bankdarlehen zu 3,7 Prozent. Zinsersparnis des Förderbausteins im ersten Jahr: 125.000 € × (3,7 % − 0,9 %) = 3.500 Euro; über zehn Jahre grob 30.000 Euro.
- Sanierungsfinanzierung: Für die Sanierung selbst kombiniert die Familie den KfW 261 („Wohngebäude – Kredit“) – bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit, ebenfalls zinsverbilligt und mit einem Tilgungszuschuss, dessen Höhe von der erreichten Effizienzhaus-Stufe abhängt. Der Tilgungszuschuss reduziert die Restschuld direkt und muss nicht zurückgezahlt werden.
- Ergebnis: Statt 470.000 Euro komplett zum Marktzins zu finanzieren, stemmt die Familie einen erheblichen Teil über zwei Förderkredite. Der kombinierte Vorteil aus Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss liegt je nach Sanierungsstandard schnell im Bereich von 40.000 bis 60.000 Euro.
Wichtig: Kalkulieren Sie die Sanierungskosten konservativ und mit Puffer. Die Pflicht, innerhalb von 54 Monaten das Effizienzhaus 85 EE zu erreichen, ist verbindlich – wer sie verfehlt, riskiert die Rückforderung der Zinsverbilligung.
KfW 300 und KfW 308 im Vergleich
| Kriterium | KfW 300 (Neubau) | KfW 308 (Bestandserwerb) |
|---|---|---|
| Programmname | Wohneigentum für Familien – Neubau | Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb („Jung kauft Alt“) |
| Förderobjekt | Neubau oder Ersterwerb (Bauabnahme max. 12 Monate) | Bestandsgebäude der Energieklasse F, G oder H |
| Energetische Anforderung | Effizienzhaus 40, klimafreundlich, optional QNG | Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE binnen 54 Monaten |
| Maximaler Kreditbetrag | 170.000–270.000 € (je nach Kinderzahl und QNG) | 100.000–150.000 €, ab 3.8.2026: 140.000–180.000 € |
| Einkommensgrenze | 90.000 € zvE + 10.000 € je weiterem Kind | identisch |
| Tilgungszuschuss | nein | nein (aber im kombinierbaren KfW 261) |
| Typische Kombination | KfW 124, Landesförderung | KfW 261 für die Sanierung, Landesförderung |
Wer neu baut oder einen Neubau als Ersterwerber kauft und die Voraussetzungen erfüllt, nimmt das Programm 300 – es ist praktisch immer der günstigste Baustein am Markt.
Wer eine sanierungsbedürftige Gebrauchtimmobilie kauft, nimmt das Programm 308 plus Sanierungsförderung. Beide Programme für dasselbe Objekt zu nutzen, ist ausgeschlossen.
KfW 300 und 308 mit anderen Programmen kombinieren
Grundsätzlich lassen sich die Familienprogramme mit weiteren Fördermitteln kombinieren, solange die Summe aller Kredite und Zuschüsse die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Im Detail gelten aber wichtige Ausschlüsse:
Kann man KfW 300 und 297 kombinieren?
Nein. Eine Kombination von KfW 297 und 300 für dasselbe Vorhaben ist ausgeschlossen – beide Programme fördern den klimafreundlichen Neubau und würden sich doppeln. Dasselbe gilt für die Kombination von KfW 298 und 300; das Programm 298 richtet sich ohnehin an Vermieter, nicht an Selbstnutzer. Wer die Voraussetzungen für das Familienprogramm erfüllt, fährt mit dem KfW 300 fast immer besser als mit dem 297: niedrigerer Zins und höherer Kreditbetrag.
KfW 124 und 300 kombinieren
Ja, das geht. Das KfW-Wohneigentumsprogramm 124 (bis 100.000 Euro, ohne Einkommensgrenze, aber mit marktnäherem Zins) lässt sich mit dem KfW 300 kombinieren und stockt den Förderanteil der Gesamtfinanzierung auf. Die KfW selbst nennt diese Kombination als typisches Beispiel.
Auch Landesförderprogramme – etwa zinsverbilligte Darlehen der Landesförderbanken oder kommunale Baulandprogramme – sind in der Regel kombinierbar; fragen Sie dazu bei Ihrer Landesförderbank oder Kommune nach.
KfW 261 und 308 kombinieren
Ja – diese Kombination ist sogar der Regelfall: Der KfW 308 finanziert ausschließlich den Kaufpreis, der KfW 261 die anschließende Sanierung auf Effizienzhausniveau inklusive Tilgungszuschuss. Ausgeschlossen ist beim 308 dagegen die Kombination mit den Neubauprogrammen 297, 298 und 300 sowie eine Doppelförderung derselben Kosten. Wer für ein Kind bereits Baukindergeld erhalten hat, ist für dieselbe Konstellation ebenfalls ausgeschlossen.
KfW 300 und 308 beantragen: Schritt für Schritt
Beide Kredite beantragen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern über eine durchleitende Hausbank, Sparkasse, Volksbank oder einen Finanzierungsvermittler. So läuft es ab:
- Voraussetzungen prüfen: Einkommensgrenze anhand der Steuerbescheide checken, Kinderzahl und Eigentumsverhältnisse klären. Lesen Sie vorab das offizielle Merkblatt zum Kredit 300 bzw. das Merkblatt zum KfW 308 im Download-Center der KfW – dort stehen alle Bedingungen verbindlich.
- Energieeffizienz-Experten einbinden: Beim Neubau bestätigt die Fachkraft den Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ bzw. QNG und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Beim Bestandserwerb prüft sie den Energieausweis und plant die Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE.
- Antrag vor Vorhabensbeginn stellen: Beim KfW 300 vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor dem Kaufvertrag, beim KfW 308 zwingend vor dem notariellen Kaufvertrag. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vorher erfolgen, Erdarbeiten und Verträge nicht.
- Zusage abwarten, dann starten: Erst mit der Kreditzusage beginnen Sie mit Bau oder Kauf. Der Zinssatz wird mit der Zusage festgeschrieben.
- Nachweise einreichen: Nach Fertigstellung bzw. Sanierung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) über Ihre Bank ein.
Rechnen Sie für die Bankgespräche zwei bis vier Wochen Vorlauf ein. Da die Fördermittel aus dem Bundeshaushalt stammen und Budgets grundsätzlich begrenzt sind, empfiehlt sich eine frühzeitige Antragstellung – auch wenn beide Programme derzeit regulär verfügbar sind.
Häufige Fragen zu KfW 300 und KfW 308
Was ist KfW 300 in einem Satz?
Der KfW 300 ist ein zinsverbilligter Förderkredit von bis zu 270.000 Euro für Familien mit minderjährigen Kindern und begrenztem Einkommen, die ein klimafreundliches Eigenheim neu bauen oder als Ersterwerber kaufen.
Ist der KfW 300 gestoppt – und wie lange gibt es das Programm noch?
Nein, der KfW 300 ist nicht gestoppt. Die Verwechslung rührt meist vom Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (297/298) her, das im Dezember 2023 wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel vorübergehend ausgesetzt war. Das Familienprogramm lief durchgehend weiter und wurde seither mehrfach verbessert – zuletzt durch die Zinssenkung im Oktober 2025 und die Erhöhung der 308er-Kreditbeträge zum August 2026.
Ein Enddatum ist nicht angekündigt; da die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln finanziert wird, hängt die Verfügbarkeit aber grundsätzlich vom Bundeshaushalt ab. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Förderung deshalb nicht auf die lange Bank schieben.
Gibt es beim KfW 300 einen Tilgungszuschuss?
Nein. Beide Familienprogramme wirken ausschließlich über den verbilligten Zins. Tilgungszuschüsse gibt es in der Sanierungsförderung, etwa im KfW 261, der sich mit dem 308 kombinieren lässt.
Welche Erfahrungen gibt es mit KfW 300 und 308?
Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis lassen sich so zusammenfassen: Der Zinsvorteil ist real und erheblich – oft 2 bis 3 Prozentpunkte unter Marktniveau. Kritisch gesehen werden beim Neubauprogramm die hohen Anforderungen (Effizienzhaus 40 plus Lebenszyklusnachweis), die die Baukosten treiben, sowie die auf 10 Jahre begrenzte Zinsbindung, die eine Anschlussfinanzierung zum dann gültigen Marktzins nötig macht.
Beim Programm 308 gilt die Sanierungspflicht als größte Hürde – seit der Absenkung auf Effizienzhaus 85 EE und mit den ab August 2026 höheren Kreditbeträgen ist das Programm aber deutlich attraktiver geworden. Unterm Strich: Wer förderberechtigt ist, verschenkt ohne diese Programme bares Geld.
Wo finde ich Merkblatt, Konditionen und einen Rechner?
Alle verbindlichen Unterlagen – Merkblätter, die tagesaktuelle Konditionenübersicht und die „Anlage zu den Merkblättern“ mit den technischen Mindestanforderungen – stellt die KfW auf den Programmseiten zum Kredit 300 und zum Kredit 308 bereit.
Monatsraten und Restschuld kalkulieren Sie mit dem offiziellen Tilgungsrechner der KfW. Für die Frage, ob sich QNG oder eine bestimmte Laufzeit lohnt, empfiehlt sich zusätzlich eine unabhängige Finanzierungs- und Energieberatung.