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Wohnfläche berechnen – was zählt dazu, was nicht?

Die Wohnfläche ist die Summe aller Grundflächen von Räumen, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören, abzüglich bestimmter Abzüge (z. B. Dachschrägen, Wandflächen) und unter Berücksichtigung von Anrechnungsfaktoren für Balkone, Terrassen oder Wintergärten.

Warum ist die korrekte Wohnflächen­berechnung so wichtig?

Die Wohnflächenangabe hat handfeste finanzielle Konsequenzen – für Mieter, Vermieter, Käufer und Eigentümer:

  • Miete: Die Wohnfläche ist Grundlage für die Kaltmiete pro Quadratmeter sowie für Nebenkostenabrechnungen.
  • Kauf und Verkauf: Die Wohnfläche bestimmt maßgeblich den Kaufpreis einer Immobilie.
  • Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung: Versicherer berechnen Prämien häufig auf Basis der versicherten Wohnfläche.
  • Grundsteuer: Im Rahmen der Grundsteuerreform fließt die Wohn- bzw. Nutzfläche in vielen Bundesländern direkt in die Berechnung ein.
  • Heizkosten und CO2-Ausstoß: Der Verteilerschlüssel für Heizkosten und CO2-Kostenaufteilung basiert häufig auf der Wohnfläche der einzelnen Einheiten.
  • Bankfinanzierung: Banken nutzen die Wohnfläche zur Bewertung der Beleihungsgrenze bei Immobilienkrediten.

Eine falsch angegebene Wohnfläche kann im Streitfall – etwa bei Mietminderungen wegen Flächenabweichung – rechtliche und finanzielle Folgen haben. Gerichte akzeptieren Abweichungen von mehr als 10 % zur im Mietvertrag angegebenen Fläche in der Regel nicht.

Wohnflächen­verordnung (WoFlV) vs. DIN 277: Was gilt eigentlich?

In Deutschland existieren zwei unterschiedliche Regelwerke, nach denen Flächen berechnet werden können – das führt in der Praxis oft zu Verwirrung.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist seit 2004 die maßgebliche Grundlage für Mietverhältnisse und legt genau fest, welche Flächen wie stark angerechnet werden – siehe auch Wohnflächenverordnung.

DIN 277

Die DIN 277 ist dagegen eine technische Norm zur Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten im Bauwesen (Brutto-Grundfläche, Netto-Raumfläche, Nutzfläche). Sie wird vor allem im gewerblichen Bereich und bei der Bauplanung verwendet, ist für die Wohnflächenberechnung im Mietrecht aber nicht die maßgebliche Rechtsgrundlage.

Vergleich: WoFlV vs. DIN 277
Kriterium Wohnflächenverordnung (WoFlV) DIN 277
Haupteinsatzgebiet Mietrecht, Wohnimmobilien Bauplanung, Gewerbeimmobilien
Berücksichtigt Dachschrägen Ja, gestaffelt (0 % / 50 % / 100 %) Nein, in dieser Form nicht vorgesehen
Balkon-/Terrassenanrechnung In der Regel 25 % (max. 50 %) Nicht vorgesehen
Rechtsverbindlichkeit im Mietvertrag Ja, gängige Rechtsprechung In Wohnraummietverträgen unüblich

Die Formel zur Wohnflächen­berechnung

Die Grundformel nach WoFlV lautet vereinfacht:

Wohnfläche = Grundfläche der Räume × Anrechnungsfaktor (abzüglich Wand-, Stützen- und Pfeilerflächen sowie nicht anrechenbarer Nebenräume)

Konkret bedeutet das:

  1. Grundfläche jedes Raumes anhand des Grundrisses ermitteln (Länge × Breite in Metern).
  2. Nicht zur Wohnfläche zählende Flächen abziehen (z. B. Wandflächen, Türnischen, freistehende Pfeiler und Säulen über einer bestimmten Größe).
  3. Anrechnungsfaktoren für Sonderflächen anwenden (Dachschräge, Balkon, Terrasse, Wintergarten – siehe Tabelle unten).
  4. Alle Teilflächen addieren.

Wichtig: Grundlage ist immer die lichte Höhe des Raumes – also die tatsächliche Höhe zwischen Fußboden und Decke bzw. Dachschräge, gemessen ohne Fußbodenbelag und Verkleidung.

Was zählt zur Wohnfläche – und was nicht?

Grundsätzlich gehören nur Räume dazu, die ausschließlich der jeweiligen Wohnung zugeordnet sind.

Räume, die vollständig zur Wohnfläche zählen

  • Wohn- und Schlafzimmer
  • Küche
  • Bad, WC
  • Kinderzimmer
  • Flur innerhalb der Wohnung
  • Abstellräume innerhalb der Wohnung

Räume, die nicht zur Wohnfläche zählen

  • Kellerräume (auch wenn ausgebaut, zählen sie i. d. R. zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche)
  • Dachboden (unbeheizt, unausgebaut)
  • Garage und Stellplätze
  • Heizungsraum, Waschküche, Hauswirtschaftsraum außerhalb der Wohnung
  • Treppenhaus und gemeinschaftlich genutzte Flure

Anrechnungsfaktoren für Sonderflächen nach WoFlV

Übersicht der Anrechnungsfaktoren
Fläche / Raum Anrechnung
Räume mit lichter Höhe ≥ 2,00 m 100 %
Räume/Dachschrägen mit lichter Höhe 1,00–2,00 m 50 %
Räume/Dachschrägen mit lichter Höhe unter 1,00 m 0 % (zählt nicht mit)
Balkon, Terrasse, Loggia in der Regel 25 %, in Ausnahmefällen bis 50 %
Unbeheizter Wintergarten, Schwimmbad 50 %
Beheizter Wintergarten 100 %

Dachschrägen richtig berechnen (Dachgeschoss)

Gerade bei einer Dachgeschosswohnung oder einem ausgebauten Dachboden sind Dachschrägen der häufigste Streitpunkt bei der Wohnflächenberechnung. Die Regel nach WoFlV ist eindeutig gestaffelt nach der lichten Raumhöhe:

  • Ab 2,00 m Höhe: Die Fläche zählt zu 100 % zur Wohnfläche.
  • Zwischen 1,00 m und 2,00 m Höhe: Die Fläche zählt nur zur Hälfte (50 %).
  • Unter 1,00 m Höhe: Diese Fläche wird gar nicht mitgerechnet, unabhängig davon, wie sie genutzt wird.

Praktisch bedeutet das: Sie messen den Grundriss des Dachgeschosses und markieren die Linien, an denen die Dachschräge 1,00 m bzw. 2,00 m Höhe erreicht. Anschließend wird die Fläche in die drei Zonen aufgeteilt und entsprechend gewichtet addiert.

Beispielrechnung Dachschräge

Beispiel: Berechnung eines Dachgeschossraums
Zone Fläche Anrechnung Ergebnis
Höhe ≥ 2,00 m 12 m² 100 % 12,00 m²
Höhe 1,00–2,00 m 8 m² 50 % 4,00 m²
Höhe < 1,00 m 5 m² 0 % 0,00 m²
Gesamte Wohnfläche des Raums 16,00 m²

Balkon, Terrasse und Wintergarten: So werden Außenflächen angerechnet

Balkone, Terrassen und Loggien gehören zwar oft funktional zur Wohnung, werden aber nicht vollständig auf die Wohnfläche angerechnet. Nach WoFlV gilt in der Regel eine Anrechnung von 25 % der jeweiligen Grundfläche.

In besonders hochwertig ausgestatteten oder besonders großzügigen Fällen kann die Anrechnung im Einzelfall bis zu 50 % betragen – dies ist jedoch eine Ausnahme und hängt von Qualität und Lage der Fläche ab.

  • Balkon: in der Regel 25 % der Grundfläche
  • Terrasse: in der Regel 25 % der Grundfläche
  • Loggia: in der Regel 25 % der Grundfläche
  • Wintergarten (unbeheizt): 50 % der Grundfläche
  • Wintergarten (beheizt): 100 % der Grundfläche

Da diese Anrechnung häufig unterschätzt oder falsch berechnet wird, lohnt sich beim Immobilienkauf oder -verkauf ein genauer Blick auf die zugrunde gelegten Werte im Exposé.

Wohnfläche, Nutzfläche und Grundfläche – wo liegt der Unterschied?

Diese drei Begriffe werden im Alltag häufig vermischt, meinen aber unterschiedliche Dinge:

  • Grundfläche: Die gesamte Bodenfläche eines Gebäudes oder Raumes, unabhängig von der Nutzung. Man unterscheidet u. a. Brutto-Grundfläche (BGF, gesamte Fläche inkl. Wände) und Netto-Grundfläche.
  • Nutzfläche: Alle Flächen, die einem bestimmten Nutzungszweck dienen, aber nicht zwingend Wohnzwecken – etwa Keller, Hobbyräume, Lagerräume oder Hauswirtschaftsräume.
  • Wohnfläche: Die spezifisch nach WoFlV berechnete Fläche, die ausschließlich Wohnzwecken dient und in Mietverträgen bzw. Exposés angegeben wird.

Ein Beispiel: Ein ausgebauter, aber unbeheizter Kellerraum zählt zur Nutzfläche des Hauses, nicht aber zur Wohnfläche der Wohnung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Wohnfläche selbst berechnen

So gehen Sie bei der Berechnung der Wohnfläche in der Praxis vor:

  1. Grundriss besorgen: Vorhandenen Bauplan/Grundriss nutzen oder selbst eine maßstabsgetreue Skizze aller Räume erstellen.
  2. Räume ausmessen: Jeden Raum einzeln mit Zollstock oder Laser-Entfernungsmesser (Länge × Breite) messen, am besten auf Höhe der Fußleiste.
  3. Raumhöhen prüfen: Insbesondere in Dachgeschossräumen die lichte Höhe an mehreren Stellen kontrollieren.
  4. Nicht anrechenbare Flächen abziehen: Wandflächen, Pfeiler, Säulen über 0,1 m² sowie Bereiche unter 1,00 m Höhe herausrechnen.
  5. Anrechnungsfaktoren anwenden: Dachschrägen (50 %), Balkon/Terrasse (25 %) und weitere Sonderflächen entsprechend gewichten.
  6. Alle Teilflächen addieren: Die Summe aller gewichteten Raumflächen ergibt die gesamte Wohnfläche.
  7. Dokumentieren: Berechnung schriftlich festhalten (idealerweise als Vorlage mit Grundriss, Maßen und Zwischensummen), damit sie im Mietvertrag oder Exposé nachvollziehbar ist.

Wohnfläche online berechnen: Kostenlose Rechner nutzen

Wer sich die manuelle Berechnung erleichtern möchte, kann auf kostenlose Online-Wohnflächenrechner zurückgreifen. Diese Tools berücksichtigen in der Regel automatisch die Anrechnungsfaktoren der WoFlV für Dachschrägen, Balkone und Terrassen.

Informationen und Vorlagen bieten unter anderem der Deutsche Mieterbund sowie die Verbraucherzentrale. Auch die Stiftung Warentest hat die Wohnflächenberechnung in der Vergangenheit mehrfach ausführlich unter test.de thematisiert.

Achten Sie darauf, ob nach WoFlV oder nach DIN 277 gerechnet wird. Für Mietverträge in Deutschland ist die WoFlV die relevante Grundlage.

Häufige Fehler bei der Wohnflächen­berechnung

  • Grundfläche statt Wohnfläche angeben: Die reine Bodenfläche ohne Berücksichtigung von Dachschrägen und Wandabzügen ist meist zu hoch.
  • Balkon oder Terrasse zu 100 % mitrechnen: Diese Flächen dürfen in der Regel nur mit 25 % angesetzt werden.
  • Dachschrägen ignorieren: Wird die gesamte Grundfläche eines Dachgeschossraums angesetzt, ohne die Höhenzonen zu berücksichtigen, ist das Ergebnis fast immer zu hoch.
  • Keller- oder Garagenflächen mitrechnen: Diese gehören zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche.
  • Falsche Norm verwenden: DIN 277 statt WoFlV anzuwenden führt bei Wohnimmobilien häufig zu abweichenden Ergebnissen.

Häufig gestellte Fragen zur Wohnflächen­berechnung

Ab wann zählt eine Dachschräge zur Wohnfläche?

Flächen unter einer Dachschräge zählen ab einer lichten Höhe von 1,00 m zur Hälfte (50 %) und ab 2,00 m vollständig (100 %) zur Wohnfläche. Darunter (unter 1,00 m) werden sie gar nicht angerechnet.

Zählt ein Balkon zur Wohnfläche?

Ja, aber in der Regel nur mit 25 % seiner Grundfläche. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei besonders hochwertiger Ausstattung – kann die Anrechnung bis zu 50 % betragen.

Gehört der Keller zur Wohnfläche?

Nein, Kellerräume zählen grundsätzlich nicht zur Wohnfläche, sondern zur Nutzfläche eines Gebäudes – unabhängig davon, ob sie ausgebaut sind.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettofläche?

Die Bruttofläche (bzw. Brutto-Grundfläche) umfasst auch Wände, Stützen und Pfeiler, während bei der Nettofläche bzw. Wohnfläche diese Bauteile abgezogen werden.

Wie berechne ich die Wohnfläche kostenlos?

Mit Zollstock oder Laser-Entfernungsmesser, dem Grundriss der Wohnung und der WoFlV-Formel lässt sich die Wohnfläche komplett kostenlos selbst berechnen. Alternativ helfen kostenlose Online-Rechner bei der automatischen Berechnung inklusive Anrechnungsfaktoren.

Ist die Wohnflächenberechnung in jedem Bundesland gleich?

Ja, die WoFlV gilt bundesweit einheitlich, also z. B. gleichermaßen in Bayern wie in NRW. Unterschiede können sich jedoch bei landesspezifischen Regelungen zur Grundsteuer ergeben.

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