Vermögensverwaltende GmbH Dienstwagen
Letzte Aktualisierung des Artikels am 03.11.2022
Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Spezialform der Vermögensverwaltung, die vor allem für Personen mit hohem Privat- und Kapitalvermögen sinnvoll sein kann. Die Hauptaufgabe dieser Art von Kapitalgesellschaft besteht in der Verwaltung des eingebrachten Vermögens.
Ziel der GmbH ist in erster Linie der langfristige Vermögensaufbau durch Reinvestition von Steuereinsparungen, welche die Gesellschaft unter Einhaltung von verschiedenen Voraussetzungen erhält. Gerade im Bereich Immobilieninvestment spielt das Gründen einer VV GmbH eine bedeutende Rolle, um Steuererleichterungen möglich zu machen.
Aber wie sieht es innerhalb der vermögensverwaltenden GmbH mit einem Dienstwagen aus?
Ein Fahrzeug gilt als Firmenwagen, wenn er von einer Kapitalgesellschaft angeschafft und dem Gesellschafter bzw. Geschäftsführer oder einem Angestellten bereitgestellt wird. Außerdem muss der Dienstwagen zu mehr als 50% geschäftlich genutzt werden.
Anders als in normalen GmbHs, in denen Geschäftsreisen an der Tagesordnung stehen, ist dies in einer VV GmbH nicht die Regel. So gesehen, besteht kein dringlicher Bedarf einen GmbH Geschäftswagen zu halten.
Möglicherweise besteht jedoch trotzdem Ihr Wunsch als Geschäftsführer, den innerhalb Ihrer GmbH entstanden Cashflow zu nutzen.
Sie spielen mit dem Gedanken, einen Firmenwagen für Ihre vermögensverwaltende GmbH anzuschaffen, doch es bleibt die Frage: Macht ein Firmenwagen Sinn in der vermögensverwaltenden GmbH? Wir möchten Ihnen helfen, sich die Frage zu beantworten.
GmbH Firmenwagen absetzen
Sie möchten gerne den GmbH Firmenwagen absetzen? Wie das funktioniert, was sie beachten müssen und wie man einen Firmenwagen in einer vermögensverwaltenden GmbH nutzen kann, erklären wir Ihnen nun.
Geläufig ist Ihnen vermutlich die Abrechnung eines Geschäftswagens in Form von der Pauschalabrechnung, das gängigste Verfahren der Abrechnung. Diese ist für den Geschäftsführer einer GmbH, der einen Firmenwagen aus dem Cashflow finanzieren möchte, zwar nicht relevant. Der Vollständigkeit halber sei das Prinzip dennoch kurz erklärt:
Fahrtkosten werden Kilometer für Kilometer abgerechnet, wenn der eigene PKW für Fahrten verwendet wird. Für PKWs beträgt die Pauschale 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer. Gefahrene Kilometer können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Gesamtbetrag kann als Werbungskosten vom zu versteuernden Gesamteinkommen abgezogen werden. Es gestaltet sich ohne großen Aufwand, jedoch auch wenig einträglich.
Sehen wir uns nun an, wie genau das funktioniert und welche Möglichkeiten Sie haben, einen Firmenwagen innerhalb einer GmbH anzuschaffen und ihn abzusetzen.
Genau genommen wird das Auto, durch die von der Gesellschaft erwirtschafteten Cashflows gezahlt, anstatt das Auto privat zu bezahlen. Sie erhalten also eine Sachleistung anstelle von Gehalt. Der Firmenwagen ist Vergütungsbestandteil. Das Ganze muss jedoch in der Lohnabrechnung aufgeführt sein und in Form eines Anstellungsvertrages festgehalten werden.
Kann man den Firmenwagen einer Vermögensverwaltenden GmbH privat nutzen?
Oftmals besteht der Wunsch, das Fahrzeug ebenfalls für eigene Zwecke zu verwenden.
Was gilt dann für den GmbH Firmenwagen bei Privatnutzung?
Der Arbeitgeber, in diesem Fall Ihre GmbH, übernimmt sämtliche Kosten des Fahrzeuges. Sie sind dann nur beim Thema Steuern betroffen: Versteuert werden muss nur der geldwerte Vorteil, der entsteht sobald Ihnen als Geschäftsführer ein Firmenwagen bereitgestellt wird. Der sogenannte “private Nutzungsanteil” kann wie folgt ermittelt werden.
1% Regel
Bei dieser Regelung wird pauschal für private Fahrten 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem Einkommen hinzugerechnet und versteuert. Zusätzlich dazu müssen pro Entfernungskilometer zwischen Arbeit und Wohnort 0,03% des Brutto-Inlandslistenpreises des Autos zusätzlich aufs Gehaltsbrutto addiert werden.
Beispiel: Beträgt die Distanz zwischen Wohnort und Arbeitsplatz 10 Kilometer, so sind zusätzlich zu dem 1% des Bruttolistenpreises nochmal 10 x 0,03 = 0,3% des Bruttolistenpreises zusätzlich zu versteuern.
Fahrtenbuch
Beim Fahrtenbuch müssen jede einzelne Fahrt und alle anfallenden Kosten dokumentiert werden. Demnach findet die Auswertung zur Ermittlung des privaten Nutzens statt, welcher dann versteuert wird.
Welche der beiden Methoden sich für Sie mehr auszahlt, hängt von verschiedenen Aspekten, wie der jährlichen Fahrleistung, dem Anteil der Privatnutzung und dem Fahrzeugmodell, ab.
Allgemein lässt sich allerdings sagen, dass die 1% Regel besonders dann aus steuerlicher Sicht lohnenswert ist, wenn das Firmenfahrzeug oft privat und dann für weite Strecken genutzt wird. Am günstigsten kommen Sie weg, wenn dann auch noch die Distanz zwischen Arbeit und Wohnort möglichst gering ist.
Handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Listenpreis bei Erstzulassung sehr hoch ist, kann hingegen die Führung eines Fahrtenbuchs trotzdem sinnvoller sein als die 1% Regel.
Das Fahrtenbuch ist erstrebenswert, wenn das Hauptaugenmerk auf dem geschäftlichen Verwenden liegt und der Wagen privat, recht wenig zum Einsatz kommt. Nur durch genaues Dokumentieren, kann die private Nutzung nachgewiesen werden.
Tipp: Wer steuerlich optimal fahren möchte sollte jedoch trotz Anwendung der 1% Regelung, ein Fahrtenbuch führen um am Jahresende die lohnenswertere Variante zu wählen.
Die private Nutzung eines Geschäftswagens durch den GmbH-Geschäftsführer führt jedoch auch immer wieder zu Unstimmigkeiten bei Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen.
Es ist wichtig darauf zu achten, dass Ihnen keine verdeckte Gewinnausschüttung vom Finanzamt unterstellt werden kann. Im Fall einer verd. Gewinnausschüttung findet keine Versteuerung nach Fahrtenbuch oder mit dem 1% Vorteil statt. Ihnen droht eine Lohnsteuernachzahlung.
Die private Nutzung muss vertraglich mit Ihrer GmbH klar und eindeutig geregelt sein.
Sollten Sie den Wagen wirklich ausgenommen für geschäftliche Zwecke nutzen wollen, sind jegliche, das Fahrzeug betreffende Kosten, als Betriebsausgaben zu werten. Die GmbH kann dann, je nach Art des Erwerbs und der Nutzung, die gesamten Kosten absetzen.
Sie sind dem Finanzamt auskunftspflichtig und müssen in Form eines Fahrtenbuches Nachweise erbringen, um die ausschließlich geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs nachweisen zu können. Auch der Besitz eines Zweitwagens für private Zwecke gilt als Voraussetzung. Andernfalls wird Ihnen die private Nutzung des Firmenwagens unterstellt.
Auch bei ausschließlich geschäftlicher Nutzung sollte das Ganze in Form eines Privatnutzungsverbots festgelegt werden.
Vermietung des Firmenwagens
Nutzen Sie das Geschäftsauto Ihrer GmbH auch für sich selbst, so muss, wie oben bereits dargelegt, der private Nutzungsanteil versteuert werden. Es handelt sich um einen geldwerten Vorteil in Form eines Sachbezugs, dieser unterliegt der Steuerpflicht.
Die private Nutzung eines Firmenwagens bringt durchaus Vorteile mit sich.
Wie bereits erwähnt wirken sich Faktoren, wie die Möglichkeit, die gesamten Anschaffungskosten abzuschreiben, als auch die als Betriebsaufwand gesehenen Nutzungskosten, gewinnmindernd auf Ihre GmbH aus. Hieraus ergibt sich ein Steuervorteil.
Sie müssen sich aber vor allem bei Modellen mit hohen Listenpreisen bewusst sein, dass die Versteuerung Ihres privaten Nutzungsanteils mit der häufig angewandten 1% Regelung teilweise mit hohen Abgaben bei Lohnsteuer wie auch Sozialversicherung einhergeht.
Stellen Sie sich nun folgendes Szenario vor: Sie kaufen privat den Wagen Ihrer Wünsche und entschließen sich dann, ihn als Firmenwagen an die GmbH zu vermieten.
Wir wollen Ihnen nun eine womöglich klügere Variante vorstellen, mit der Sie zwar aus Sicht Ihrer Kapitalgesellschaft die Vorzüge eines Firmenwagens genießen dürfen, aber ebenso Ihre private Situation, steuerlich gesehen, vorteilhafter gestalten können.
Auch auf den Bruttolistenpreis, welcher Ihnen gerade bei der häufig verwendeten 1% Regelung einen Strich durch die Rechnung machen würde, müssen Sie in diesem Fall keine Rücksicht nehmen. Das Fahrzeug ist Ihrem Privatvermögen zuzuordnen, nicht dem Vermögen Ihrer GmbH. Sie können es privat, ohne Einschränkungen und soviel Sie wünschen, einsetzen.
Das Auto steht Ihrer Kapitalgesellschaft gegen eine Miet- oder Leasinggebühr als Firmenwagen zur Verfügung. Sie sind sozusagen der Vermieter Ihres Privatfahrzeugs an die eigene GmbH. Die für Sie entstehenden Einkünfte aus der Vermietung müssen jedoch bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Gleichzeitig können Sie aber auch die Anschaffungskosten des Wagens absetzen.
Auch aus Sicht Ihrer GmbH können Sie von diesem Modell profitieren, da die Mietgebühren wiederum als betrieblicher Aufwand steuerlich absetzbar sind, und zwar sofort und in voller Höhe.
Eine klare Trennung zwischen privatem und betrieblichem Nutzen muss anfangs erkennbar sein, damit die Finanzverwaltung anhand dieser Informationen, Auskunft geben kann, mit welchem Prozentsatz der PKW abgeschrieben werden kann. Je mehr das Fahrzeug im Vergleich zur privaten Nutzung, betrieblich genutzt wird, desto höher fällt die Abschreibung aus.
Betrachten wir nun die Tatsache, dass sie durch das Absetzen der Anschaffungskosten bereits nach den durchschnittlich 6 Jahren Abschreibungsdauer, wieder ca. die Hälfte des Kaufpreises vom Finanzamt abschreiben konnten.
Angenommen Sie verkaufen den Wagen nun wieder, im besten Falle als steuerfreien Privatverkauf, ist damit zu rechnen, dass Sie so gesehen nun auch die andere Hälfte wieder erhalten. Je nach Wertverlust des Autos ist es für Sie sogar möglich, Gewinn zu machen. Würde der Verkauf jedoch durch Ihre GmbH stattfinden, kämen Sie um die Versteuerung nicht drumherum.
Sie sehen, diese Variante vereint die Vorteile eines Firmenwagens für Ihre vermögensverwaltende Gesellschaft mit denen für Sie als Privatperson und erlaubt es Ihnen, sich ihr Traumauto mit möglichst wenigen Abstrichen zu genehmigen.
GmbH Firmenwagen kaufen oder leasen?
Angenommen Sie kommen schlussendlich zur Entscheidung, einen Dienstwagen anzuschaffen, wird sich Ihnen die Frage stellen: Soll ich den GmbH Firmenwagen kaufen oder leasen?
Entscheiden Sie sich für Ersteres, entstehen selbstverständlich hohe Kosten zu Beginn, jedoch erwarten Sie anders als beim Leasing, keine Nachzahlungen im Falle von Schäden bei der Rückgabe.
Der bedeutende Vorteil des Leasings ist natürlich der geringere Kostenfaktor zu Beginn. Das Fahrzeug wird in monatlichen Raten einfach und bequem bezahlt. Am Ende der Leasinglaufzeit wird das Fahrzeug an den Vertragspartner zurückgegeben.
Wirft man einen Blick auf die Abschreibung sollte bedacht werden, dass bei Kauf, das Fahrzeug nicht sofort vollständig abgesetzt werden kann. Üblicherweise erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von sechs Jahren.
Es entstehen zwar über die Jahre gesehen kleine steuerliche Vorteile, folglich bleiben große steuerliche Einsparungen im Jahr der Anschaffung aus.
Der Kauf wirkt sich ebenfalls belastend auf das Kapital Ihres Unternehmens aus.
Beim Leasing hingegen, können Sie sämtliche Gebühren absetzen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug zu 90% ausschließlich geschäftlich genutzt wird.
Die Möglichkeit, die Leasinggebühren abzusetzen, können Sie jedoch ebenfalls anwenden, wenn Sie das Fahrzeug vermehrt privat nutzen wollen. Hierbei müssen Sie allerdings darauf achten, dass sich der Großteil der Nutzung in geschäftlichem Rahmen bewegt. Die Leasingrate kann monatlich abgesetzt werden.
Streben Sie an, einen Firmenwagen zu erwerben, so sollten Sie in Betracht ziehen, dies in Form von Leasing zu tun, um bestmögliche Steuereinsparungen möglich machen.
Fazit: Die Themen Firmenwagen, die private Nutzung und Steuervorteile sind recht komplex. Gut ist, dass es klare Regelungen gibt, wie der Firmenwagen zu handhaben ist.
Verfügen Sie über eine vermögensverwaltende GmbH, z.B. mit Immobilien in der GmbH, so ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, einen Firmenwagen für den Geschäftszweck einzusetzen. Befinden sich die Immobilien an verschiedenen Standorten, lässt sich die Pflicht (Termine vor Ort bei Ihren Immobilien) und das Schöne (wie z.B. ein Urlaub nahe einer Ihrer Immobilien oder auf dem Weg dorthin) verbinden. Wer mit etwas Geschick vorgeht, kann hier viele der bestehenden Regeln zu seinen Vorteilen nutzen.
Apropos breit gefächerte Immobilienstandorte: Wir von Meine-Renditeimmobilie entwickeln in ganz Deutschland Immobilien. Viele unserer Kunden kaufen diese Renditeimmobilien in eine Vermögensverwaltende Immobilien GmbH, um von Steuereffekten zu profitieren. Gerne beraten wir Sie dahingehend.

Ferdinand Guggenberger M.Sc.
- Immobilienspezialist und Geldanlage-Experte
- Ehem. bei Unternehmensberatung Boston Consulting Group (BCG) und maihiro GmbH (heute Teil von Accenture)
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