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Firmenwagen in der VV GmbH: Dienstwagen versteuern

Ein Fahrzeug gilt als Firmenwagen, wenn es zu mehr als 50% geschäftlich genutzt wird. Auch in einer Vermögensverwaltenden GmbH, die auf den ersten Blick mangels gewerblicher Tätigkeit kein Auto braucht, läßt sich die Notwendigkeit eines Firmenwagens leicht begründen und ist daher unproblematisch.

GmbH-Firmenwagen absetzen

Die gängige Pauschalbesteuerung ist für eine GmbH, die den Firmenwagen aus dem Cashflow finanzieren möchte, zwar nicht relevant. Der Vollständigkeit halber sei das Prinzip dennoch kurz erklärt:

Fahrtkosten werden Kilometer für Kilometer abgerechnet, wenn der eigene PKW für Fahrten verwendet wird. Für PKWs beträgt die Pauschale 30 Cent (Stand: Juni 2024) pro zurückgelegtem Kilometer. Gefahrene Kilometer können steuerlich geltend gemacht werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Gesamtbetrag kann als Werbungskosten vom zu versteuernden Gesamteinkommen abgezogen werden. Es gestaltet sich ohne großen Aufwand, jedoch auch wenig einträglich.

Das Auto wird von der GmbH bezahlt und ist somit eine Sachleistung anstelle von Gehalt. Der Firmenwagen ist Vergütungsbestandteil und muss in der Lohnabrechnung aufgeführt und vertraglich festgehalten werden.

Doch oft besteht der Wunsch, das Fahrzeug auch privat zu nutzen. Der Nutznießer muss hierbei den geldwerten Vorteil versteuern, den er durch den bereitgestellten Firmenwagen hat.

Dieser „private Nutzungsanteil“ kann wie folgt ermittelt werden:

1%-Regel

Bei dieser Regelung werden zunächst pauschal 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs dem Einkommen hinzugerechnet.

Zusätzlich werden pro Kilometer Entfernung zwischen Arbeitplatz und Wohnung 0,03% des Bruttolistenpreises zum Gehalt addiert.

Beispiel: Beträgt die Distanz zwischen Wohnung und Arbeitsplatz 10 Kilometer, so werden, zusätzlich zu den 1% des Bruttolistenpreises, weitere 10 x 0,03% = 0,3% des Bruttolistenpreises zum Monatsbruttogehalt addiert.

Bei einem Auto mit einem Listenpreis von 40.000 EUR werden dem Bruttolohn monatlich also „virtuell“ 1,3% von 40.000 = 520 Euro hinzugerechnet, was die Steuern entsprechend erhöht.

Das Auto kostet den Angestellten also, je nach persönlichem Steuersatz, circa 150 bis 220 Euro pro Monat, da sich sein Nettogehalt durch die zusätzlichen Steuern um etwa diesen Betrag reduziert.

Fahrtenbuch

Beim Fahrtenbuch müssen jede Fahrt und alle Kosten dokumentiert werden. Anhand des Fahrtenbuchs wird der Anteil privater Nutzung ermittelt und entsprechend versteuert.

Ob die 1%-Regelung oder das Fahrtenbuch unterm Strich attraktiver ist, hängt von der jährlichen Fahrleistung, dem Anteil der Privatnutzung und davon ab, wie groß der Abstand zwischen Listenpreis und tatsächlichem Kaufpreis ist.

Die 1% Regel lohnt sich, wenn das Auto oft und für weite Strecken privat genutzt wird.

Ein zusätzlicher Vorteil ist ein kurzer Arbeitsweg, da, wie zuvor beschrieben, der geldwerte Vorteil und damit die zusätzliche Steuerlast umso höher ist, je weiter der Arbeitsweg ist.

Bei einem weiten Arbeitsweg „hat der Begünstigte mehr vom Auto“, und es wird ihm ein größerer geldwerter Vorteil angerechnet.

Handelt es sich um ein Fahrzeug, dessen Listenpreis bei Erstzulassung sehr hoch ist, kann die Führung eines Fahrtenbuchs sinnvoller sein als die 1% Regel.

Das Fahrtenbuch ist sinnvoll, wenn der Wagen tatsächlich vorrangig geschäftlich und nur wenig privat genutzt wird.

Tipp: Steuerfüchse führen trotz Anwendung der 1%-Regelung ein Fahrtenbuch, um am Jahresende die lohnenswertere Variante wählen zu können.

Die private Nutzung eines Geschäftswagens durch den GmbH-Geschäftsführer führt jedoch auch immer wieder zu Unstimmigkeiten bei Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass das Finanzamt keine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen kann. Im Fall einer verdeckten Gewinnausschüttung findet keine Versteuerung nach Fahrtenbuch oder mit dem 1%-Vorteil statt, vielmehr droht eine Lohnsteuernachzahlung.

Die private Nutzung muss mit der GmbH klar und eindeutig vertraglich geregelt sein. Sollten der Wagen wirklich ausschließlich für geschäftliche Zwecke genutzt werden, sind jegliche, das Fahrzeug betreffende Kosten als Betriebsausgaben zu werten. Die GmbH kann dann, je nach Art des Erwerbs und der Nutzung, die gesamten Kosten absetzen.

Eine etwaige ausschließlich geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs muss gegenüber dem Finanzamt mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Auch der Besitz eines Zweitwagens für private Zwecke gilt als Voraussetzung.

Dieser zweite Wagen, der die geschäftliche Nutzung des anderen Autos unterstreichen soll, muss übrigens vergleichbar sein. Sie können also nicht mit einem alten Fiat Punto als Zweitwagen belegen, dass die Mercedes G-Klasse nicht privat genutzt wird (da es schließlich noch den Punto gibt).

Andernfalls wird die private Nutzung des Firmenwagens unterstellt. Auch bei ausschließlich geschäftlicher Nutzung sollte das Ganze in Form eines Privatnutzungsverbots festgelegt werden.

Hohe Rabatte auf Listenpreis steuerlich unvorteilhaft

Viele namhafte Autohersteller gewähren prinzipiell hohe Rabatte auf die Listenpreise. Diese Rabatte liegen oft standardmäßig in der Größenordnung von 15 bis 25 Prozent.

Das klingt positiv, ist aber letztlich nur Marketing der Hersteller, das den Firmenwagen bei 1%-Regelung unnötig verteuert.

Der tatsächliche Kaufpreis ist nämlich irrelevant. Der geldwerte Vorteil bei der 1%-Regelung wird immer anhand des Listenpreises berechnet.

Ist der Listenpreis 20% höher als der (eigentlich für alle geltende, wahre) Kaufpreis, verteuert sich der Firmenagen für den Nutzer um circa 8%. (20% höherer geldwerter Vorteil, darauf 42% Einkommenssteuersatz).

Eine Automarke, die traditionell kaum Rabatte gibt, ist Dacia. Als Firmenwagen mit 1%-Regel eignen sich Autos der Marke Dacia daher sehr gut.

Interessante Alternative: Vermietung des Privatautos an die eigene GmbH

Die Vermietung des privat gekauften Autos an die eigene GmbH ist eine weitere, steuerlich interessante Variante, einen Firmenwagen zu unterhalten.

Sie verschafft dem Gesellschafter einen steuerfreien Verkaufserlös nach 6 Jahren sowie laufende, steuerfreie Mieteinnahmen.

Auf GmbH-Seite können die ganze Miete sowie die laufenden Kosten (Versicherungen, Werkstatt, Sprit) zum geschäftlich genutzten Anteil, z.B. zu 90%, abgesetzt werden.

Der Gesellschafter kauft das Auto privat und vermietet es an die eigene GmbH. Seine Mieteinnahmen kann der Gesellschafter mit der Abschreibung des Autos (1/6 des Kaufpreises pro Jahr) verrechnen.

Steuerfreie Mieteinnahmen für Gesellschafter

Ist die Miete so hoch wie die Abschreibung, erzielt der Gesellschafter keine Gewinne durch die Vermietung:

Kaufpreis Auto 40.000 EUR
Miete / Jahr 6.666,67 EUR (1/6 des Kaufpreises)
Miete / Monat 555,56 EUR
Abschreibung, 100% über 6 Jahre 40.000 EUR
Abschreibung / Jahr 6.666,67 EUR
Gewinn / Jahr 6.666,67 EUR – 6.666.67 EUR = 0 EUR

Die Miete kann idealerweise auch 256 Euro höher sein als die Abschreibung, also 6.666,67 + 256 = 6.922,67 EUR pro Jahr. Nach Abzug der Abschreibung in Höhe von 6.666.67 EUR verbleiben 256 EUR als Gewinn – genau die Freigrenze (nicht: Freibetrag) für „sonstige Einkünfte“, unter welche die Vermietung eines Autos fällt.

Unter „sonstige Einkünfte“ statt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fällt die Vermietung eines Autos nach § 22 Nr. 3 EStG (R 15.7 EStR).

Vorsicht, die 256 EUR sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Verbleiben 257 EUR Gewinn aus der Vermietung, müssen die ganzen 257 EUR versteuert werden, nicht etwa nur der eine Euro, der die 256 EUR übersteigt.

Steuerfreier Verkauf

Verkauft der Gesellschafter den Wagen nach frühestens 6 Jahren, ist der Gewinn steuerfrei, da ein Auto als Gegenstand des täglichen Gebrauchs nicht der „Spekulationssteuer“ unterliegt (§ 23 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG).

Wäre das Auto im Gegensatz dazu, wie üblich, Eigentum der GmbH, müsste die GmbH den Gewinn (Verkaufspreis minus Buchwert) bei Verkauf versteuern:

Der Buchwert würde nach 6 Jahren 1 EUR betragen, da der Wagen nach 6 Jahren vollständig abgeschrieben wäre. Doch der erzielbare Kaufpreis (Marktwert) unterliegt anderen Gesetzmäßigkeiten und liegt für ein 6 Jahre altes Auto mit Listenpreis 40.000 EUR voraussichtlich bei circa 10.000 EUR. Der Gewinn würde in diesem Fall 10.000 EUR betragen, welche die GmbH versteuern müsste.

Mietvertrag muss marktüblich (fremdüblich) sein

Wie immer bei Verträgen zwischen zwei Identitäten einer Person (einmal als Gesellschafter, einmal als GmbH-Geschäftsführer) achtet das Finanzamt auch hier auf die Fremdüblichkeit.

Setzen Sie die Miete für das Auto also nicht deutlich zu hoch oder zu niedrig an. Ist die Miete zu hoch, unterstellt das Finanzamt „verdeckte Gewinnausschüttung“ (von der GmbH an den Gesellschafter, via überhöhter Automiete).

Ist die Miete zu niedrig, könnte das Finanzamt eine verdeckte Einlage unterstellen (vom Gesellschafter an die GmbH, via marktunüblich niedriger Miete).

Um bei diesem Konstrukt die Aufteilung zwischen Privatnutzung und Firmennutzung dazulegen, wird üblicherweise die ersten 3 Monate akribisch Fahrtenbuch geführt. Dies dient dann als Argumentationshilfe, um zu untermauern, dass die geschäftliche Nutzung z.B. 90% beträgt.

Nachteil des Modells „Auto an eigene GmbH vermieten“

Das Finanzamt könnte obiges Konstrukt als Gestaltungsmißbrauch ansehen. Dem ließe sich entgegnen, dass es über die Steuerersparnis hinaus den wirtschaftlich vernünftigen Grund gibt, die GmbH vor einer Verschlechterung ihrer Liquidität durch Kauf des Autos zu bewahren.

Auch sollte das anfänglich drei Monate lang geführte Fahrtenbuch sehr genau und nachvollziehbar geführt worden sein, um etwaigen Zweifeln des Finanzamts zur Nutzungsverteilung etwas entgegensetzen zu können.

GmbH-Firmenwagen kaufen oder leasen?

Beim Kauf entstehen hohe Kosten zu Beginn, jedoch gibt es, anders als beim Leasing, keine Nachzahlungen im Falle von Schäden bei der Rückgabe. Der bedeutende Vorteil des Leasings sind die niedrigen Kosten zu Beginn.

Das Fahrzeug wird in monatlichen Raten abbezahlt. Am Ende der Leasinglaufzeit wird das Fahrzeug an den Vertragspartner zurückgegeben.

Hinsichtlich der steuerlichen Abschreibung ist zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug nicht vollständig im Kaufjahr abgesetzt werden kann.

Üblicherweise erfolgt die Abschreibung über einen Zeitraum von sechs Jahren. Es entstehen zwar über die Jahre gesehen kleine steuerliche Vorteile; die große steuerliche Einsparung im Jahr der Anschaffung bleibt jedoch aus. Der Kauf wirkt sich ebenfalls belastend auf das Kapital Ihres Unternehmens aus.

Beim Leasing hingegen können sämtliche Gebühren abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug zu mindestens 90% geschäftlich genutzt wird. Die Leasingraten können auch dann abgesetzt werden, wenn das Fahrzeug vermehrt privat genutzt wird. Der Großteil der Nutzung muss aber nach wie vor in der geschäftlichen Sphäre liegen. Die Leasingrate kann monatlich abgesetzt werden.

Fazit

Streben Sie an, einen Firmenwagen zu erwerben, so sollten Sie in Betracht ziehen, dies in Form von Leasing zu tun, um bestmögliche Steuereinsparungen zu realisieren.

Eine andere Option ist der Kauf als Gesellschafter und anschließende Vermietung an die eigene GmbH. Diese Variante ist etwas unüblicher als Kauf oder Leasing durch die GmbH selbst und kann zu Nachfragen durch das Finanzamt führen.

Ungeachtet der Beschaffungsmethode: Befinden sich die Immobilien an verschiedenen Standorten, lässt sich die Pflicht (Termine vor Ort bei Ihren Immobilien) und das Schöne (wie z.B. ein Urlaub in der Nähe einer der Immobilien oder auf dem Weg dorthin) verbinden.

Wer mit etwas Geschick vorgeht, kann hier viele der bestehenden Regeln zu seinem Vorteil nutzen.

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