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Ab 1 Million Euro sinnvoll: Vermögensverwaltende GmbH

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Eine GmbH verursacht bereits im laufenden Betrieb jährliche Kosten von mehreren Tausend Euro – etwa für Buchhaltung, Steuererklärungen und den Jahresabschluss. Deshalb sollte in der Regel ein Vermögen von rund einer Million Euro oder mehr zur Verfügung stehen, bevor ernsthaft über die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH nachgedacht wird.

Zweck einer vermögensverwaltenden GmbH

Ziel der auch als Spardosen-GmbH oder Sparschwein-GmbH bezeichneten vermögensverwaltenden GmbH (VV GmbH) ist es, Vermögen durch konsequente Thesaurierung – also durch das Einbehalten statt Ausschütten von Gewinnen – zu sichern und langfristig zu vermehren.

Werden Gewinne nicht ausgeschüttet, fallen auf Gesellschafterebene auch keine unmittelbaren Steuern an.

Die daraus resultierende Steuerersparnis verbessert die Liquidität der Gesellschaft und ermöglicht zusätzliche Investitionen sowie eine schnellere Tilgung von Verbindlichkeiten.

Im Ergebnis werden Steuerzahlungen zeitlich nach hinten verschoben. Denn bei einer späteren Entnahme der Gewinne durch die Gesellschafter unterliegen diese selbstverständlich der Besteuerung.

Allerdings ist es regelmäßig sinnvoll, die zunächst nicht abgeführten Steuern für den weiteren Vermögensaufbau zu nutzen – also das Geld für sich arbeiten zu lassen – und so Zugang zu Anlage- und Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten, die Privatanlegern häufig verschlossen bleiben.

In der Gesamtschau kann es sich daher lohnen, zu einem späteren Zeitpunkt denselben Steuersatz auf eine deutlich höhere Gewinnsumme zu zahlen, als frühzeitig Gewinne zu entnehmen und damit das Wachstumspotenzial zu begrenzen – auch wenn die absolute Steuerlast später höher ausfällt.

Was darf eine vermögensverwaltende GmbH?

Der zulässige Tätigkeitsumfang richtet sich maßgeblich nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftszweck.

Eine Immobilien-GmbH unterliegt beispielsweise strengeren Vorgaben als eine allgemein vermögensverwaltende Gesellschaft.

Grundsätzlich kann eine vermögensverwaltende GmbH auch ein operatives Geschäft betreiben, etwa ein Sportschuhgeschäft. Dies kann jedoch steuerliche Konsequenzen haben und sollte im Vorfeld sorgfältig geprüft werden.

Formen der vermögensverwaltenden GmbH

Grundsätzlich lassen sich verschiedene Ausprägungen der vermögensverwaltenden GmbH unterscheiden:

  • Eine auf Immobilieninvestments spezialisierte GmbH
  • Eine auf Aktieninvestments ausgerichtete GmbH
  • Eine auf Beteiligungen fokussierte GmbH

Sonderform: Immobilien-GmbH

Die Immobilien-GmbH dient der steuerlich optimierten Verwaltung von Mieteinnahmen sowie von Erlösen aus Immobilienverkäufen. Mehr zur Immobilien-GmbH.

Vermögensverwaltende GmbH bei Aktieninvestments

Bei Aktieninvestments ist grundsätzlich zwischen Kursgewinnen und Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen zu unterscheiden.

Dividenden sind in der vermögensverwaltenden GmbH grundsätzlich nicht steuerbegünstigt, Kursgewinne hingegen unter bestimmten Voraussetzungen schon.

Veräußerungsgewinne Dividenden
Vermögensverwaltende GmbH Weitgehend von der Körperschaftsteuer befreit Keine Steuerbefreiung
Ausschüttung an Gesellschafter Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren

Ein weiterer wesentlicher Unterschied besteht in der Absetzbarkeit von Kosten, sowohl bei Anschaffung als auch bei Veräußerung.

Bei Kursgewinnen können die tatsächlichen Kosten steuerlich berücksichtigt werden, während bei Dividenden auf Ebene der Privatperson lediglich der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (bzw. 1.602 Euro bei Ehepaaren) zur Anwendung kommt.

Grundsätzlich fallen auf Gewinne aus Aktiengeschäften innerhalb einer GmbH rund 30 % Steuern an, bestehend aus Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.

Befreiung von der Körperschaftsteuer

Gewinne aus der Veräußerung von Aktien sind zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit.

Für Dividenden und Gewinnausschüttungen gilt diese Befreiung ebenfalls, allerdings nur bei einer Mindestbeteiligung von 10 %. Bei Streubesitz greift die Körperschaftsteuerbefreiung nicht.

Zu beachten ist außerdem, dass Verluste aus Aktiengeschäften innerhalb der GmbH steuerlich nur eingeschränkt verrechenbar sind.

Erzielt die vermögensverwaltende GmbH Gewinne und schüttet diese an ihre Gesellschafter aus, unterliegen diese Ausschüttungen in jedem Fall der Besteuerung.

Die Besteuerung erfolgt auf Gesellschafterebene regelmäßig über die Kapitalertragsteuer.

Für Sie als Privatperson kann es daher vorteilhaft sein, Aktien innerhalb der GmbH zu halten und erzielte Gewinne für weitere Investitionen zu nutzen, anstatt sie auszuschütten und sofort der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.

Sind Sie sowohl im Aktien- als auch im Immobilienbereich aktiv, kann die Gründung einer GmbH eine sinnvolle Struktur darstellen.

Wichtig: Aktiengeschäfte beeinträchtigen die erweiterte Grundstückskürzung nicht, sofern sie mit eigenem Kapital der Gesellschaft und nicht mit fremden Mitteln erfolgen.

Der Königsweg kann daher die Gründung einer vermögensverwaltenden Immobilien-GmbH sein, die von der erweiterten Grundstückskürzung profitiert und zusätzlich Kapitalmarktinvestitionen tätigt.

Sonderform: Holding-GmbH für Beteiligungen

Angenommen, Sie erzielen Ihre Erträge überwiegend aus Beteiligungen und möchten diese langfristig im Unternehmensverbund reinvestieren.

Mit einer Holding-Struktur kann die Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen vermieden werden. Hierfür wird eine Muttergesellschaft sowie mindestens eine rechtlich selbstständige Tochtergesellschaft benötigt.

Bei Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft fällt keine Kapitalertragsteuer an.

Die Kombination aus Immobilien-GmbH und Holding ermöglicht besonders niedrige effektive Steuersätze auf Veräußerungsgewinne.

Beispiel

Ein Unternehmer gründet eine GmbH für den Verkauf von Sportschuhen und möchte die erwirtschafteten Gewinne steuerlich optimieren.

Gründet er zusätzlich eine Holding-GmbH und schüttet die Gewinne der operativen Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft aus, kann er die Kapitalertragsteuer auf Ebene der Holding vermeiden.

Die Holding erhält die Gewinne und kann diese für weitere Investitionen nutzen, etwa durch die Gründung weiterer Tochtergesellschaften.

Zu beachten ist, dass die operative Tochtergesellschaft weiterhin wie eine reguläre GmbH voll steuerpflichtig bleibt.

Der wesentliche Vorteil liegt in der steuerlich begünstigten Weiterleitung der Gewinne innerhalb des Konzerns.

Diese Struktur lässt sich flexibel erweitern und verdeutlicht den strategischen Nutzen einer Holding-GmbH – sowohl für die Verwaltung von Privatvermögen als auch für Unternehmensbeteiligungen.

Beteiligungen > 15% Beteiligungen 10–15% Beteiligungen < 10%
Holding GmbH Gewinnausschüttungen: ca. 1,5% Gesamtsteuerbelastung
Veräußerungsgewinne: ca. 1,5% Gesamtsteuerbelastung
Gewinnausschüttungen: 95% Körperschaftsteuerbefreiung, volle Gewerbesteuer
Veräußerungsgewinne: ca. 1,5% Gesamtsteuerbelastung
Gewinnausschüttungen: volle Körperschaft- und Gewerbesteuer
Veräußerungsgewinne: ca. 1,5% Gesamtsteuerbelastung
Privat gehaltene Beteiligungen Kapitalertragsteuer Kapitalertragsteuer Kapitalertragsteuer

Was muss bei der Gründung beachtet werden?

Jeder zukünftige Gesellschafter sollte sich darüber im Klaren sein, dass eine GmbH-Gründung mit erheblichem initialem Aufwand und Kosten verbunden ist.

Alternativ kann auch der Erwerb einer bestehenden GmbH in Betracht gezogen werden. Dabei ist jedoch sorgfältig zu prüfen, ob die Gesellschaft für den geplanten Zweck geeignet ist.

Welche Ausgaben fallen bei der Gründung an?

  • Stammeinlage von 25.000 Euro
  • Mehrere Tausend Euro für Notar-, Register-, Anwalts- und Anmeldekosten

Wie viel Kapital wird benötigt?

  • Mindestens 25.000 Euro Stammkapital
  • Zusätzliche Rücklagen für laufende Kosten und Investitionen

Welche Schritte umfasst die GmbH-Gründung?

  1. Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  2. Festlegung des Tätigkeitszwecks: Vermögensverwaltung
  3. Eröffnung eines Geschäftskontos
  4. Notarielle Beurkundung des Vertrags
  5. Einzahlung der Stammeinlage
  6. Anmeldung zum Handelsregister durch den Notar
  7. Eintragung durch das zuständige Amtsgericht
  8. Bekanntmachung der GmbH
  9. Aufnahme der Geschäftstätigkeit

Um Fehler zu vermeiden und Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater.

Laufende Kosten der vermögensverwaltenden GmbH

Die laufenden Kosten einer GmbH belaufen sich in der Regel auf etwa 2.000 bis 3.000 Euro pro Jahr, vor allem für Steuerberatung, Buchhaltung und die Erstellung des Jahresabschlusses. Bei höherem Transaktionsvolumen oder zusätzlichem Verwaltungsaufwand können diese Kosten entsprechend steigen.

Ab wann sich eine vermögensverwaltende GmbH lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten. Als grober Richtwert gilt ein Vermögen im mindestens sechsstelligen Bereich. Auch für Anleger, die ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten, kann eine solche Struktur sinnvoll sein – insbesondere mit Blick auf spätere größere Vermögenseinbringungen.

Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH

  • erhebliche Steuerersparnisse (abhängig von der Ausgestaltung)
  • Förderung des langfristigen Vermögensaufbaus durch Thesaurierung
  • attraktiv für Personen mit hohem Kapital- oder Immobilienvermögen
  • steuerliche Vorteile bei der Vermögensübertragung an Kinder oder Enkel
  • gemeinsame Gründung mit mehreren Gesellschaftern möglich
  • professionelle Struktur für Investitionen

Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH

  • vor allem für langfristige Strategien geeignet
  • Risiken bei Verlust der erweiterten Grundstückskürzung
  • hohe Gründungs- und laufende Verwaltungskosten
  • eingebrachtes Vermögen wird steuerlich Betriebsvermögen
  • Ausschüttungen und Gehälter unterliegen der Besteuerung
  • geringere Flexibilität gegenüber Privatvermögen
  • Publizitätspflicht des Jahresabschlusses
  • hohe Transparenz

Spezialfall Immobilien-GmbH

  • Veräußerungsgewinne aus Immobilien sind auch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist steuerpflichtig

Die vermögensverwaltende GmbH: Fazit

Können Sie auf laufende Ausschüttungen verzichten und Erträge langfristig in der Gesellschaft belassen? Sollen Vermögenswerte wie Immobilien dauerhaft im Familienbesitz bleiben oder perspektivisch veräußert werden?

Eine vermögensverwaltende GmbH eignet sich insbesondere für größere Vermögen, die langfristig gehalten, ausgebaut und strukturiert an die nächste Generation übertragen werden sollen.

Unternehmensgruppe

Meine-Renditeimmobilie GmbH
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