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Vermögensverwaltende GmbH: Umsatzsteuer

Zählen Sie sich zu Personen mit hohem Kapital- und Grundvermögen, so kommt im Laufe der Zeit automatisch die Frage auf, wie Sie Ihr Vermögen am effizientesten verwalten können. Hier werden Steuereinsparungen einen ausschlaggebenden Punkt darstellen. Eine interessante Lösung kann für Sie das Gründen einer vermögensverwaltenden GmbH sein. Diese besondere Form der GmbH ist ausschließlich für die Vermögensverwaltung zuständig und bringt durch den rein verwaltenden Charakter, je nach Art des eingebrachten Vermögens, verschiedene Steuervorteile mit sich.

Das Hauptaugenmerk liegt hier nicht in der Ausschüttung von Gewinnen, sondern in Reinvestition dieser und ist somit eine langfristige Angelegenheit, bei welcher der Cashflow für langfristigen Vermögensaufbau genutzt werden kann. Hierbei kommen selbstverständlich zahlreiche Fragen auf: Welche Steuern fallen bei einer GmbH an? Fällt bei der vermögensverwaltenden GmbH Umsatzsteuer an? Und wie genau handhabt man die Sache mit der Umsatzsteuer bei der vermögensverwaltenden GmbH? Hierauf möchten wir im Laufe des Artikels etwas näher eingehen.

Fällt bei der Vermögensverwaltenden GmbH Umsatzsteuer an?

Grundsätzlich lässt sich die Frage mit Nein beantworten. Ganz gleich, ob Sie in Ihrer GmbH Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Aktiengeschäften oder Beteiligungen generieren, keine davon fallen unter das Umsatzsteuergesetz. Wie bei jeder Regel gibt es jedoch auch Ausnahmen.

Wann fällt Umsatzsteuer in einer vermögensverwaltenden GmbH an?

Richten wir unseren Blick im Speziellen auf die Immobilien GmbH. In folgenden Szenarien fällt man – erstens – in gewerbliches Handeln und – zweitens – auch in die Pflicht der Umsatzsteuer:

  • beim Betreiben einer Solaranlage an der Immobilie
  • bei Einnahmen aus Parkhaus oder -garage (wechselnde, dauernde Mieter)
  • bei Einnahmen aus Vermietung eines Zimmers mit Mietlaufzeiten unter einem Jahr
  • bei Einnahmen aus möbliertem Wohnen mit Laufzeiten unter einem Jahr

Gehen wir nochmal genauer darauf ein, wann Einnahmen aus Vermietung umsatzsteuerbefreit sind. Wichtig hierbei ist es, zu unterscheiden, an wen Sie vermieten.

Vermietung an Privatperson

Erfolgt die Vermietung an eine Privatperson, so sind die Einnahmen von der Umsatzsteuer befreit. Dies bedeutet jedoch auch, dass die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten nicht vom Finanzamt wieder zurückzuholen ist. Die Abschreibung wird wie bei der privaten Vermietung gehandhabt. Die AfA wird also mit 2% der Anschaffungskosten pro Jahr berechnet.

Vermietung an Unternehmen

Sollten Sie beabsichtigen, Ihr Objekt an einen Unternehmer zu vermieten, so haben Sie die Möglichkeit, von der Option der Umsatzsteuer Gebrauch zu machen; Sie können „optieren“. Jegliche Einnahmen aus Vermietung werden dann gemäß Umsatzsteuergesetz versteuert; die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten hingegen bekommen Sie vom Finanzamt wieder zurück. Für die AfA gilt in diesem Fall ein Prozentsatz von 3% der Anschaffungskosten.

Für welche der beiden Varianten Sie sich entscheiden, hängt unter anderem davon ab, wie bedeutend für Sie eine erhöhte Liquidität ist. Stehen Sie beispielsweise am Anfang Ihres Vermögensaufbaus, so können Sie die Vorteile nutzen, welche sich durch die Vermietung an ein Unternehmen ergeben. Erhöhte Abschreibung – wie auch die Erstattung der Vorsteuer im Falle einer Optierung zur Umsatzsteuer – ermöglichen Ihnen, weiter zu investieren.

Welche Steuern fallen bei einer vermögensverwaltenden GmbH an?

Betrachten wir nun abschließend nochmal die Gesamtsituation hinsichtlich der Steuern bei einer vermögensverwaltenden GmbH. Grundsätzlich betreffen folgende Steuern die vermögensverwaltende GmbH:

  • Gewerbesteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Solidaritätszuschlag. Dieser wird prozentual auf die Körperschaftssteuer aufgeschlagen
  • Umsatzsteuer

Je nach Art des zu verwaltenden Vermögens, ergeben sich unterschiedliche Steuerentlastungen. Demnach gibt es auch diverse Ausnahmen, was die Steuerpflicht, der oben genannten Steuern angeht. Für die Spezialform Immobilien-GmbH gilt im Falle einer erweiterten Grundstückskürzung eine Befreiung von der Gewerbesteuer.

Auch für den Fall, dass Sie Veräußerungsgewinne von Aktien in ihrer vermögensverwaltenden GmbH halten, können sie mit einer Steuererleichterung rechnen. Hier fällt in den allermeisten Fällen keine Körperschaftsteuer an. Wie erwähnt, haben Sie bei Vermietung an einen Unternehmer die Möglichkeit, zur Umsatzsteuer zu optieren. Sollten Sie sich für diese Variante entscheiden, so können Sie sich die Frage „Muss ich bei der Vermögensverwaltenden GmbH eine Umsatzsteuererklärung machen?“ mit Ja beantworten.

Was gilt für die vermögensverwaltende GmbH hinsichtlich der Gewinnausschüttung?

Möchten Sie als Gesellschafter, eine Gewinnausschüttung vornehmen, so fällt entweder auf den gesamten Ausschüttungsbetrag die Kapitalertragssteuer an, oder Sie entscheiden sich für das Teileinkünfteverfahren. Hierbei werden 60% der Ausschüttung mit dem eigenen, individuellen Einkommensteuersatz besteuert, die restlichen 40% bleiben hingegen steuerfrei. Dies sollte immer individuell abgewogen werden, um das für Sie persönlich, beste Ergebnis zu erzielen.