Ab 1 Million Euro sinnvoll: Vermögensverwaltende GmbH
Eine GmbH nur am Laufen zu halten, kostet bereits einige Tausend Euro pro Jahr für Buchhaltung, Steuererklärungen und Jahresabschluss. Daher sollten eine Million Euro oder mehr zur Verfügung stehen, bevor über eine Vermögensverwaltende GmbH nachgedacht wird.
Zweck einer Vermögensverwaltenden GmbH
Ziel der auch Spardosen-GmbH oder Sparschwein-GmbH genannten VV GmbH ist es, Vermögen durch laufende Thesaurierung, also Einbehaltung statt Ausschüttung der Gewinne, zu sichern und zu vermehren.
Dadurch, dass Gewinnausschüttungen vermieden werden, fallen auch die dazugehörigen Steuern nicht an.
Die entstandene Steuerersparnis verbessert die Liquidität und ermöglicht neue Investitionen und die schnellere Tilgung von Verbindlichkeiten.
Man könnte auch sagen, dass Steuerzahlungen nach hinten verschoben werden, denn sollen irgendwann Gewinne als Privatperson entnommen werden, fallen doch Steuern an.
Allerdings ist es sinnvoll, mit den vermiedenen Steuern zunächst das Vermögen immer weiter auszubauen, also mit dem Geld zu arbeiten und die mit steigendem Vermögen immer exklusiveren Anlage- und Gestaltungsmöglichkeiten zu nutzen, die Kleinanlegern verschlossen bleiben.
So rechnet es sich in der Gesamtschau dann auch, irgendwann in der Zukunft X Prozent auf eine etwaige, sehr große Gewinnentnahme zu zahlen als den gleichen Prozentsatz auf eine kleinere, frühzeitige Gewinnentnahme – auch wenn der absolute Betrag der Steuerschuld später natürlich höher ist.
Was darf eine vermögensverwaltende GmbH?
Das kommt auf den Geschäftszweck der VV GmbH an:
Eine Immobilien-GmbH beispielsweise unterliegt stärkeren Auflagen als eine allgemein vermögensverwaltende Gesellschaft.
Die VV GmbH darf auch zusätzlich ein operatives Geschäft ausführen, wie zum Beispiel ein Sportschuhgeschäft.
Formen der vermögensverwaltenden GmbH
Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen der VV GmbH:
- Eine speziell für Immobilieninvestments angelegte GmbH
- Eine speziell für Aktieninvestments angelegte GmbH
- Eine speziell für Beteiligungen angelegte GmbH
Sonderform: Immobilien-GmbH
Die Immobilien-GmbH dient dazu, Mieteinnahmen und Verkaufserlöse aus Immobiliengeschäften steuerlich zu optimieren. Mehr zur Immobilien-GmbH.
Vermögensverwaltende GmbH bei Aktieninvestments
Grundsätzlich sollte unterschieden werden, ob es sich um Kursgewinne oder um Dividenden / Gewinnausschüttungen handelt.
Dividenden sind in der VV GmbH nicht steuerbegünstigt, Kursgewinne hingegen schon.
Veräußerungsgewinne | Dividenden | |
---|---|---|
Vermögensverwaltende GmbH | Befreit von Körperschaftssteuer | Keine Steuerbefreiung |
Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen | Kapitalertragssteuer oder Teileinkünfteverfahren | Kapitalertragssteuer oder Teileinkünfteverfahren |
Ein weiterer Unterschied liegt in der Absetzbarkeit von Kosten (Anschaffungs- wie auch Veräußerungskosten).
Bei Kursgewinnen können die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wohingegen bei Dividenden lediglich der Pauschbetrag von 801 Euro für Einzelpersonen und der doppelte für Ehepaare angesetzt werden kann.
Grundsätzlich werden auf Aktiengewinne innerhalb einer GmbH 30% Steuern fällig, bestehend aus Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Befreiung von der Körperschaftssteuer
Zu 95% werden Gewinne aus Dividenden bzw. Gewinnausschüttungen jedoch von der Körperschaftssteuer befreit.
Für Dividenden und Gewinnausschüttungen gilt selbiges, jedoch ist eine Beteiligung von mindestens 10% vonnöten. Bei Streubesitz ist demnach keine KStG-Befreiung zu erwarten.
Beachtet werden muss auch, dass Verluste aus Aktiengewinnen nicht abzugsfähig oder verrechenbar mit Gewinnen aus dem Aktienhandel sind.
Erzielt die vermögensverwaltende GmbH jedoch einen Gewinn und schüttet diesen an die Eigentümer der GmbH aus, so sind diese Ausschüttungen definitiv steuerpflichtig.
Die Ausschüttung an Gesellschafter unterliegt der Besteuerung in Form der Kapitalertragsteuer.
Für Sie als Privatperson kann es also von Vorteil sein, die Aktien innerhalb Ihrer GmbH zu halten und mit den Gewinnen weitere Investitionen zu tätigen, anstatt die bei Ausschüttung anfallende Kapitalertragsteuer in Kauf zu nehmen.
Sollten Sie womöglich sowohl im Aktien- als auch im Immobilieninvestment aktiv sein, steht dem Gründen einer eigenen GmbH nichts im Wege, ganz im Gegenteil.
Wichtig: Aktiengeschäfte wirken sich nicht benachteiligend auf eine erweiterte Grundstückskürzung aus, wenn der Handel mit eigenem Kapital und nicht mit dem der Gesellschaft erfolgt.
Der Königsweg wäre somit, eine Vermögensverwaltende Immobilien-GmbH zu gründen, die von der erweiterten Grundstückskürzung profitiert und nebenbei Geschäfte am Aktienmarkt tätigt.
Sonderform: Holding-GmbH für Beteiligungen
Angenommen, Sie profitieren vor allem vom Gewinn ihrer Beteiligungen und wollen diesen Ihrem Privatvermögen zufließen lassen.
Mit einer Holding kann die Kapitalertragsteuer vermieden werden. Benötigt wird dazu eine Muttergesellschaft und mindestens eine Tochtergesellschaft, die rechtlich unabhängig voneinander zu betrachten sind.
Bei Gewinnausschüttungen der Tochter an die Muttergesellschaft fällt keine Kapitalertragssteuer an.
Die Kombination einer Immobilien-GmbH mit einer Holding ermöglicht den niedrigsten Steuersatz für Veräußerungsgewinne.
Beispiel
Ein Unternehmer gründet eine GmbH für den Verkauf von Sportschuhen. Sein Ziel ist es, die Unternehmensgewinne steuerlich zu optimieren.
Gründet er nun eine Holding und führt alle Gewinne der Tochtergesellschaft (Sportschuhgeschäft) der Muttergesellschaft zu, kann er die Zahlung der Kapitalertragsteuer umgehen.
Die Muttergesellschaft erhält die gesamten Gewinne und kann damit weitere Investitionen tätigen. Sie kann sich beispielsweise auf Einlagen spezialisieren und dafür eine weitere Tochtergesellschaft gründen, welche ihre Gewinne ebenfalls der Muttergesellschaft zukommen lässt.
Zu beachten ist, dass die Tochtergesellschaft (Sportschuhgeschäft) wie eine ganz reguläre GmbH steuerpflichtig ist.
Der Vorteil liegt in der niedrigen Besteuerung der Gewinnausschüttungen.
Dieses Konstrukt lässt sich beliebig weiterspinnen und zeigt den Vorteil der Gründung einer Holding. Die Gründung einer GmbH hilft sowohl bei der Verwaltung von Privatvermögen als auch bei der von Beteiligungen.
Beteiligungen > 15% | Beteiligungen 10-15% | Beteiligungen <10% | |
---|---|---|---|
Holding GmbH |
Gewinnausschüttungen: 1,5% Gesamtsteuerbelastung Veräußerungsgewinne: 1,5% Gesamtsteuerbelastung |
Gewinnausschüttungen: 95% Körperschaftsbefreiung, volle Gewerbesteuerpflicht Veräußerungsgewinne: 1,5% Gesamtsteuerbelastung |
Gewinnausschüttungen: Volle Körperschafts- und Gewerbesteuer Veräußerungsgewinne: 1,5% Gesamtsteuerbelastung |
Privat gehaltene Beteiligungen | Kapitalertragssteuer | Kapitalertragssteuer | Kapitalertragssteuer |
Was muss bei der Gründung beachtet werden?
Jedem zukünftigen Gesellschafter sollte bewusst sein, dass eine Gründung immer mit viel (Anfangs-) Aufwand und Kosten verbunden ist.
Eine andere Möglichkeit kann es sein, eine bereits bestehende GmbH zu kaufen. Hier muss jedoch genau überprüft werden, ob alle notwendigen Voraussetzungen für das geplante Vorhaben gegeben sind.
Welche Ausgaben fallen bei der Gründung an?
- Einlage von 25.000 Euro
- Einige Tausend Euro für Gewerbeanmeldung, Handelsregisteranmeldung, Notargebühren sowie Anwaltskosten für jegliche Art von Verträgen
Wie viel Kapital braucht man?
- Mind. Stammkapital 25.000 Euro
- Zusätzliches Einplanen von ausreichend Rücklagen
Welche Schritte durchläuft man bei einer GmbH-Gründung?
- Erstellung eines Gesellschaftsvertrags
- Wichtig: Angabe des Tätigkeitszwecks: Vermögensverwaltung
- Eröffnung eines Geschäftskontos
- Beurkundung des Vertrags durch einen Notar, sowie Unterschrift aller Gesellschafter
- Einzahlung der Stammeinlage auf das Geschäftskonto
- Eintrag ins Handelsregister durch Notar nach Nachweis der Zahlung
- Eintragung ins Handelsregister durch zuständiges Amtsgericht
- Bekanntmachung der GmbH
- Erst dann darf die GmbH tätig werden.
Um unnötige Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Laufende Kosten der Vermögensverwaltenden GmbH
Die laufenden Kosten einer GmbH betragen 2.000 bis 3.000 Euro pro Jahr, hauptsächlich für Steuerberatung und Erstellung der Bilanz. Diese ändern sich nur bei höherem Aufwand, wenn die GmbH viele Umsätze macht, viele Mitarbeiter beschäftigt und insgesamt ein hoher administrativer Aufwand anfällt.
Die Frage, ab wann sich eine VV GmbH lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Als grober Richtwert gilt, dass das Vermögen im mindestens sechsstelligen Bereich sein sollte. Doch auch wenn Sie erst begonnen haben und es Ihr Ziel ist, Ihr Vermögen schrittweise, aber langfristig aufzubauen, kann eine solche Gesellschaft nützlich sein. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt möglicherweise auch größere Einbringungen Ihres Privatvermögens planen, können Sie dann eine hohe Besteuerung umgehen.
Vorteile einer vermögensverwaltenden GmbH
- bedeutende Steuerersparnisse (je nach Form der Vermögensverwaltenden GmbH)
- Umgehen der Körperschaftssteuer durch Darlehensvergabe
- lohnenswert vor allem für Personen mit hohem Kapital- und Grundvermögen
- steuerlicher Vorteil auch bei langfristiger Vermögensübertragung an Kinder oder Enkel
- gemeinsame Gründung mit mehreren Bonitätsgebern (positive Auswirkung auf Liquidität und Tilgung)
- Fokus auf langfristigen Vermögensaufbau durch Thesaurierung der Gewinne
Nachteile einer vermögensverwaltenden GmbH
- ausschließlich für langfristigen Vermögensaufbau geeignet
- Risiko der erweiterten Grundbesitzkürzung
- hohe Gründungskosten
- hohe laufende Verwaltungskosten
- eingebrachtes Vermögen in GmbH kein Privatvermögen, sondern steuerlich Betriebsvermögen
- Gehalt von Gesellschaftern weiterhin privat versteuern
- keine Privatperson mehr nach GmbH-Gründung
- wenig flexibel (nur über Ausschüttung oder Gehalt)
- Pflicht zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses
- hohe Transparenz
Spezialfall bei Immobilien-GmbH
- Gewinne aus Veräußerung von Immobilien auch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist nicht steuerfrei veräußerbar
Die vermögensverwaltende GmbH: Fazit
Kann aus finanzieller Sicht auf Ausschüttungen verzichtet und Erträge dauerhaft thesauriert werden? Sollen Immobilien auf lange Sicht im Familienbesitz bleiben oder veräußert werden?
Eine vermögensverwaltende GmbH lohnt sich vor allem für größere Vermögenswerte, die lange gehalten, ausgebaut und an die Nachkommen vererbt oder verschenkt werden sollen.